Kurz beantwortet
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht? Die Antwort hängt von der STIKO und der Satzung ab. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Impfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für Erwachsene empfiehlt. Reiseimpfungen erstattet die Kasse nur dann, wenn die Satzung deiner Kasse das vorsieht. Berufliche Impfungen regelt die Kasse dagegen nicht, dort hilft der Arzt oder die Vorgabe des Arbeitgebers. Impfungen, die weder STIKO-Empfehlung noch Satzungsleistung sind, zahlst du selbst.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Punkt | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Maßstab Kassenleistung | Empfehlungen der STIKO, übernommen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss | 06.10.2026 | Bundesgesundheitsministerium |
| Reiseimpfungen | Freiwillige Satzungsleistung der jeweiligen Kasse | 06.10.2026 | Bundesgesundheitsministerium |
| Berufliche Impfungen | Nicht geregelt, Auskunft beim Arzt | 06.10.2026 | Bundesgesundheitsministerium |
| Private Versicherung | Vertragsbedingungen entscheiden | 06.10.2026 | Bundesgesundheitsministerium |
Welche Impfungen sind für Erwachsene empfohlen?
Die folgende Übersicht fasst die Empfehlungen für Erwachsene zusammen, die das Bundesgesundheitsministerium nennt. Sie gilt für Studierende in der gesetzlichen Versicherung, sofern kein Ausschluss besteht.
| Impfung | Empfohlen für | Kassenleistung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Diphtherie und Tetanus | Erwachsene alle 10 Jahre | Ja, nach STIKO-Empfehlung | Auffrischung prüfen |
| Keuchhusten | Erwachsene einmalig | Ja, nach STIKO-Empfehlung | Impfstatus klären |
| Masern | Bei unklarem Status, nach 1970 geboren | Ja, nach STIKO-Empfehlung | Impfpass prüfen |
| Grippe | Erwachsene nach STIKO-Empfehlung, Schwangere | Ja, nach STIKO-Empfehlung | Jährlich in der Saison |
| Pneumokokken und Gürtelrose | Ab 60 Jahren | Ja, nach STIKO-Empfehlung | Im Studium selten relevant |
| Reiseschutzimpfungen | Je nach Reiseziel | Nur bei Satzungsleistung | Bei der Kasse vorher fragen |
| Berufliche Impfungen | Je nach Tätigkeit | Nicht geregelt | Arzt oder Arbeitgeber fragen |
Was ist bei Reiseimpfungen zu beachten?
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht? Dazu zählen oft Reiseschutzimpfungen, denn sie gehören nicht zu den Pflichtleistungen. Viele Kassen erstatten sie über die Satzung, andere dagegen nicht. Frag deshalb vor dem Termin bei deiner Kasse nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Wenn die Kasse nicht zahlt, bleibt der Preis bei dir. Bewahre deshalb Rechnung und Impfpass auf.
Rechenbeispiel: Selbstzahlung bei drei Reiseimpfungen
Das Beispiel nutzt einen angenommenen Preis von 35 € je Dosis.
- Drei Dosen zu je 35 €: 3 × 35 € = 105 €.
- Erstattet die Kasse über die Satzung, sinkt dein Eigenanteil auf null, abzüglich einer etwaigen Zuzahlung.
- Erstattet die Kasse nicht, bleiben die 105 € bei dir.
Der tatsächliche Preis hängt aber von Arzt, Impfstoff und Reiseziel ab.
So gehst du vor
- Prüfe deinen Impfpass und notiere fehlende Impfungen.
- Kläre mit dem Arzt, welche Impfungen aus der STIKO-Empfehlung für dich passen.
- Bei einer Reise: Frag die Kasse, ob Satzungsleistungen für das Reiseziel gelten, und plane den Termin früh.
- Lass dir Rechnungen ausstellen und bewahre sie auf, auch wenn du Selbstzahler bist.
- Bei einer privaten Versicherung: Lies die Vertragsbedingungen oder frag den Versicherer, bevor du bezahlst.
Häufige Fragen
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht?
Impfungen ohne STIKO-Empfehlung und ohne Satzungsleistung zahlst du selbst. Das betrifft häufig Reiseimpfungen, wenn deine Kasse sie nicht in der Satzung führt, und berufliche Impfungen, die die Kasse nicht regelt.
Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?
Nur wenn die Satzung deiner Kasse es vorsieht. Das ist also eine freiwillige Leistung. Die Frage an die Kasse lohnt sich deshalb vor dem Termin.
Übernimmt die Kasse die Grippeimpfung?
Für Erwachsene nach STIKO-Empfehlung ja, insbesondere bei Schwangerschaft oder Grunderkrankungen. Die Saison und die Zielgruppen legt zudem die STIKO fest.
Was ist mit Impfungen für einen Job oder ein Praktikum?
Berufliche Impfungen regelt die Kasse nicht. Kläre mit dem Arzt, welche Impfungen für die Tätigkeit nötig sind, und ob der Arbeitgeber Kosten übernimmt.
Quellen und Prüfung
- Bundesgesundheitsministerium, Seite Schutzimpfungen, Stand 06.10.2026, abgerufen am 20.10.2026.
- Ständige Impfkommission (STIKO), Impfempfehlungen, über die Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
- Gemeinsamer Bundesausschuss als Maßstab für die Kassenleistung, laut Bundesgesundheitsministerium.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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