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Mindestbemessungsgrundlage

Mindestbemessungsgrundlage 2026: 1.318,33 Euro im Monat für freiwillig Versicherte, Mindestbeitrag 270,26 Euro mit PV. Werte 2027 laut Gesetzentwurf.

Definition

Die Mindestbemessungsgrundlage ist der Betrag, den die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten mindestens als beitragspflichtige Einnahme ansetzt, auch wenn du weniger verdienst. Sie wird aus der Bezugsgröße abgeleitet. Auf sie wird der Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag angewendet.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Mindestbemessungsgrundlage 20261.318,33 Euro im Monatamtlich, berechnet als Bezugsgröße geteilt durch 3GKV-SV Faktenblatt
Mindestbeitrag KV 2026222,80 Euro im Monatberechnet (14,0 plus 2,9 Prozent)Rechnung, TK-Gegenprobe
Mindestbeitrag KV und PV 2026 ohne Kinderlosenzuschlag270,26 Euro im MonatberechnetFaktenblatt, Beispiel D
Mindestbemessungsgrundlage 20271.376,67 Euro im MonatVerordnungsentwurfBMAS

Beispiel

Du bist freiwillig versichert und verdienst 500 Euro im Monat. Die Kasse rechnet mit 1.318,33 Euro. Mit 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag kommen 222,80 Euro KV, plus Pflegeversicherung 47,46 Euro, zusammen 270,26 Euro im Monat.

Die Berechnung nutzt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil kein Krankengeldanspruch besteht (§ 243 SGB V).

Verwandte Begriffe

Freiwillige Versicherung, Beitragsbemessungsgrenze, Zusatzbeitrag, Bezugsgröße.

Weiterführende Beiträge

Quellen

GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Techniker Krankenkasse, Mindestgrenze Beitragsberechnung. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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