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Gehaltserhöhung nach dem ersten Jahr: Anlass und Argumente

Wann eine Gehaltserhöhung nach dem ersten Jahr begründet ist, welche Argumente überzeugen und welche Rechte du bei der Gehaltsauskunft hast.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Nach dem ersten Jahr im Job liegt die Frage nahe, ob dein Gehalt mitwächst. Viele Berufseinsteiger warten darauf, dass der Arbeitgeber von sich aus das Thema anspricht. Das passiert selten. Wer das Gespräch vorbereitet und einen konkreten Anlass nennen kann, hat deutlich bessere Chancen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Anlässe zählen, welche Argumente überzeugen und welche Auskunftsrechte du hast.

Kurz beantwortet: Eine Gehaltserhöhung nach dem ersten Jahr ist kein automatischer Anspruch. Ein Gesprächsanlass liegt vor, wenn sich deine Aufgaben oder Ergebnisse verändert haben oder ein Tarifvertrag einen Stufenaufstieg vorsieht. Für Auskünfte über vergleichbare Entgelte gilt § 10 EntgTranspG, abgerufen Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jahrestag allein ist kein Grund. Der Anlass muss in deiner Arbeit liegen.
  • Gute Anlässe sind mehr Verantwortung, neue Aufgaben, messbare Ergebnisse oder eine Stufe im Tarifvertrag.
  • Argumente sollten sich auf Fakten beziehen und nicht auf persönliche Wünsche oder Kosten.
  • Ein Nein im ersten Gespräch ist selten endgültig. Frag nach den Gründen und vereinbare einen Termin für eine Überprüfung.
  • Wer wissen will, wie vergleichbare Tätigkeiten bezahlt werden, kann unter Umständen Auskunft verlangen (§ 10 EntgTranspG).

Was als Anlass zählt

Ein Anlass ist ein Ereignis, das deine Leistung oder deinen Marktwert sichtbar verändert hat. Dabei zählt nicht nur, was du getan hast, sondern auch, wie es sich auf das Team oder auf Kunden ausgewirkt hat. Die folgende Übersicht zeigt typische Anlässe und wie du sie belegst.

AnlassWarum er zähltBeispiel
Mehr VerantwortungDu übernimmst Aufgaben, die über deine Stellenbeschreibung hinausgehenDu leitest ein Projekt oder betreust neue Kunden
Messbare ErgebnisseZahlen zeigen, dass du Ziele erreichst oder übertriffstEin Projekt wurde früher als geplant abgeschlossen
ZusatzqualifikationDu hast eine für deine Arbeit relevante Weiterbildung abgeschlossenEin Zertifikat oder ein berufsbegleitender Kurs
MarktvergleichVergleichbare Stellen werden höher bezahltStellenanzeigen mit Gehaltsangabe
Tarifliche StufeDer Tarifvertrag sieht einen Aufstieg nach Erfahrungszeit vorStufenaufstieg nach einem Jahr

Bei einem Marktvergleich hilft auch die Übersicht zu den Einstiegsgehältern nach dem Studium, um deine Zahlen einzuordnen.

Wann der Tarifvertrag entscheidet

Im öffentlichen Dienst und in vielen tarifgebundenen Unternehmen steigen Beschäftigte nach festen Erfahrungsstufen auf. Dann ist die Erhöhung oft nicht frei verhandelbar, sondern folgt einem festen Plan. Das ist für dich vorteilhaft, weil du den Zeitpunkt nicht erkämpfen musst, sondern kontrollieren kannst, ob er eingehalten wird. Prüfe deshalb zuerst, ob dein Tarifvertrag einen Stufenaufstieg kennt, ab wann er greift und ob dein Arbeitgeber ihn korrekt anwendet. Eine Grundlage erklärt das Glossar zum Tarifvertrag.

Gibt es einen Anspruch auf eine jährliche Erhöhung?

In der Regel nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Gehaltssteigerung gibt es nicht. Ansprüche können sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer ausdrücklichen Zusage ergeben. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung spielt eine Rolle, wenn vergleichbare Beschäftigte ohne sachlichen Grund unterschiedlich bezahlt werden. Gerade im ersten Jahr lohnt es sich, Erwartungen früh abzustimmen. Ein klares Ziel für die nächste Runde schafft eine gemeinsame Grundlage für das Gespräch.

Argumente, die überzeugen

Überzeugend sind Argumente, die man nachprüfen kann. Der Satz „Ich verdiene zu wenig“ hilft wenig, eine Liste konkreter Leistungen dagegen sehr. Drei Beispiele zeigen, wie das aussehen kann:

  • Du hast ein Projekt übernommen, das bisher ein erfahrener Kollege geleitet hat, und es termingerecht abgeschlossen.
  • Du hast einen Prozess so umgestellt, dass die Bearbeitungszeit für Anfragen spürbar gesunken ist.
  • Du unterstützt neue Kolleginnen und Kollegen in der Einarbeitung und entlastest damit das Team.

Wichtig ist, dass du deine Erfolge mit Datum und Wirkung festhältst. So kannst du im Gespräch sachlich belegen, was sich verändert hat. Schwächer wirken dagegen Hinweise auf private Lebenshaltungskosten, abwertende Vergleiche mit Kolleginnen und Kollegen oder Drohungen. Sie lenken vom Kern ab, nämlich vom Wert deiner Arbeit.

So bereitest du das Gespräch vor

Eine gute Vorbereitung entscheidet oft über den Verlauf. Notiere deine Erfolge der letzten zwölf Monate und ordne sie nach Wirkung. Informiere dich über die Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten, etwa über Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe. Dann lege eine konkrete Zahl oder eine realistische Spanne fest. Überlege außerdem, welche anderen Punkte dir wichtig sind, etwa Weiterbildung, Homeoffice oder zusätzliche Urlaubstage. Ein Gespräch über mehrere Punkte bietet dem Arbeitgeber mehr Spielraum.

Gehaltsauskunft: Welche Rechte du hast

Beschäftigte haben nach § 10 EntgTranspG einen individuellen Auskunftsanspruch. Du kannst damit erfragen, wie hoch das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt in einer vergleichbaren Tätigkeit ist, und nach bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen fragen. Dafür musst du eine Vergleichstätigkeit benennen, die gleich oder gleichwertig ist. Das Verlangen stellst du in Textform, also zum Beispiel per E-Mail.

Eine erneute Anfrage ist grundsätzlich erst zwei Jahre nach der letzten möglich. Eine frühere Anfrage kommt nur in Betracht, wenn sich die Voraussetzungen wesentlich geändert haben und du das darlegst. Ob dein Arbeitgeber zur Auskunft verpflichtet ist, hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. Die Einzelheiten stehen im Gesetz, deshalb lohnt sich ein Blick hinein, bevor du dich darauf berufst. Nutze die Auskunft als Gesprächsgrundlage und nicht als Vorwurf. So bleibt das Gespräch sachlich.

Wie du mit einem Nein umgehst

Ein Nein im ersten Gespräch ist selten das letzte Wort. Frag nach den Gründen und danach, welche Ziele du erreichen solltest, damit es beim nächsten Mal klappt. Vereinbare einen konkreten Termin für eine Überprüfung und halte die Zusage schriftlich fest. Wenn das Budget gerade knapp ist, lassen sich oft andere Punkte verhandeln. Dazu gehören Weiterbildung, eine Anpassung der Arbeitszeit oder zusätzliche Urlaubstage. Notiere die genannten Gründe und Ziele, damit du sie beim nächsten Gespräch gezielt aufgreifen kannst.

Häufige Fragen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Gespräch?

Häufig eignen sich Jahresgespräche oder der Zeitpunkt nach einem erfolgreich abgeschlossenen Projekt. Vermeide Gespräche in Hektik oder kurz nach einem Fehler. Ein Termin, der im Kalender steht, zeigt zudem, dass du es ernst meinst.

Darf ich mit Kollegen über Gehälter sprechen?

In der Regel ja. Gehaltsvergleiche unter Kolleginnen und Kollegen sind eine übliche Orientierung, wenn du sachlich bleibst. Einzelne Arbeitgeber haben allerdings interne Regeln oder Vertraulichkeitsklauseln, die du im Arbeitsvertrag nachlesen solltest.

Muss ich mein bisheriges Gehalt nennen?

Nein, du musst deine Forderung nicht mit deinem bisherigen Gehalt begründen. Entscheidend ist, was du leistest und was der Markt für deine Tätigkeit zahlt. Die Begründung sollte immer bei deiner Arbeit liegen.

Was ist, wenn mein Vertrag befristet ist?

Auch bei einem befristeten Vertrag kannst du nach einer Gehaltserhöhung fragen. Wichtig ist, dass du die Laufzeit kennst, denn sie beeinflusst deinen Verhandlungsspielraum. Plane das Gespräch rechtzeitig vor einer möglichen Verlängerung.

Wie oft darf ich nachfragen?

Eine feste Regel gibt es nicht. In der Praxis ist ein Gespräch pro Jahr üblich, sofern sich deine Aufgaben nicht stark verändern. Bei einem großen Verantwortungswechsel kann auch früher ein neues Gespräch sinnvoll sein.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Stufenaufstieg vorsieht.
  2. Sammle deine Erfolge der letzten zwölf Monate und belege sie mit Zahlen oder Beispielen.
  3. Vereinbare einen Termin schriftlich und lege deine Forderung mit einer Spanne fest.
  4. Halte das Ergebnis nach dem Gespräch schriftlich fest, auch wenn es ein Nein war.

Passend dazu

Quellen: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), § 10, abgerufen Oktober 2026, Tarifvertragsgesetz (TVG), § 1, abgerufen Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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