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Dr. med. neben dem Studium: Zulassung, Fristen und Ablauf

Dr. med. neben dem Studium: Wann du dich zulassen kannst, welche Fristen gelten und was die Promotionsordnung der FAU Medizin im Detail regelt.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Dr. med. neben dem Studium anzugehen, ist für viele Medizinstudierende ein naheliegendes Ziel. Wie das gelingt, regelt jede Fakultät in ihrer Promotionsordnung, und die Unterschiede sind größer, als man zunächst denkt. Dieser Ratgeber zeigt am Beispiel der Medizinischen Fakultät der FAU, welche Zulassungsvoraussetzungen gelten, welche Fristen laufen und worauf du bei Zeitplan und Finanzierung achten solltest.

Kurz beantwortet: Die Medizinische Fakultät der FAU lässt dich zur Promotion zu, sobald du die ärztliche Prüfung bestanden hast. Eine vorläufige Zulassung nach dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist für höchstens sechs Jahre möglich. Eine Frist vor oder nach dem Staatsexamen gibt es nicht. Stand der Ordnung: 5. November 2020.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zulassung hängt an der Promotionsordnung deiner Fakultät. Lies sie zuerst, denn die Regeln unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät.
  • An der FAU setzt die Zulassung eine bestandene ärztliche Prüfung voraus. Eine vorläufige Zulassung ist bereits nach dem ersten Abschnitt möglich.
  • Die vorläufige Zulassung gilt höchstens sechs Jahre und wird unwirksam, wenn du die Abschlussprüfung nicht rechtzeitig nachweist.
  • Zur Zulassung gehören laut Ordnung eine Betreuungsvereinbarung und das Einverständnis der Einrichtungsleitung.
  • Die Ordnung unterscheidet nicht nach Promotionsarten wie experimentell oder retrospektiv, sondern nur nach Dissertationsschrift und anderer schriftlicher Promotionsleistung.

Wann darfst du dich zulassen lassen?

An der Medizinischen Fakultät der FAU ist die Zulassung an die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes gebunden (§ 6 Abs. 1 der Fakultätspromotionsordnung vom 5. November 2020). Eine Frist vor oder nach dem Staatsexamen gibt es nicht. Wer schon während des Studiums starten will, braucht deshalb die vorläufige Zulassung.

Die vorläufige Zulassung ist nach dem bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich und gilt für höchstens sechs Jahre (§ 6 Abs. 3). Sie kann verlängert werden. Sie wird aber unwirksam, wenn die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder nicht innerhalb von sechs Jahren nachgewiesen wird. Die Frist ist deshalb ein zentraler Punkt in deiner Planung.

Welche Voraussetzungen nennt die Ordnung außerdem?

Neben der Prüfung und der vorläufigen Zulassung enthält die Ordnung weitere Anforderungen. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen, mit den jeweiligen Paragrafen.

VoraussetzungWas die Ordnung verlangtFundstelle
StudienbezugMindestens zwei Semester Studium der Fachrichtung an der FAU oder mindestens ein Jahr wissenschaftliche Mitarbeit an einem Institut oder einer Klinik der FAU. Die Dekanin oder der Dekan kann in begründeten Sonderfällen verzichten.§ 6 Abs. 2
BetreuungEine Betreuungsvereinbarung ist Voraussetzung.§ 8
EinverständnisZustimmung der Einrichtungsleitung§ 8
DissertationsformDissertationsschrift oder andere schriftliche Promotionsleistung, bei der du Erstautorin oder Erstautor einer veröffentlichten Arbeit bist§ 10

Bei der anderen schriftlichen Promotionsleistung muss die Arbeit in einem anerkannten Publikationsorgan erschienen sein, etwa mit Nachweis in SCI oder PubMed. Dazu kommt eine Einordnungsdarstellung von 15 bis 20 Seiten auf Deutsch oder Englisch. Bei geteilter Erstautorenschaft genügt die Erstnennung der Kandidatin oder des Kandidaten.

Welche Fristen laufen im Verfahren?

Die Ordnung setzt einige feste Zeitpunkte. Sie sind die Grundlage für einen realistischen Zeitplan neben dem Studium.

  1. Zulassung und Betreuungsvereinbarung: Erst mit der Zulassung beginnt das formale Verfahren. Plane die Arbeit an der Dissertation so, dass die Frist von sechs Jahren für die vorläufige Zulassung eingehalten werden kann.
  2. Gutachten: Sie sind innerhalb von zwei Monaten vorzulegen (§ 11 Abs. 3).
  3. Disputation: Sie soll spätestens vier Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden (§ 12 Abs. 2 Satz 5).
  4. Note: Jedes Gutachten muss eine Note enthalten (§ 11 Abs. 1). Für „summa cum laude“ gelten strengere Vorgaben, unter anderem übereinstimmende Vorschläge aller vier Gutachten und eine Publikation mit alleiniger Erstautorenschaft.

Zeitplan neben dem Studium: Was in der Praxis zählt

Ob du neben dem Studium promovieren kannst, hängt weniger von der Ordnung als von deinem Zeitbudget ab. Die Ordnung regelt keine Mindestdauer des Vorhabens. Plane deshalb mit deiner Betreuung feste Meilensteine: Datenerhebung, Auswertung, Schreiben und Einreichung. Notiere außerdem jedes Semester den Stand, damit du den Verlauf der Sechs-Jahres-Frist im Blick behältst.

Ein Tipp aus der Praxis ist, die Zeit für Experimente, Auswertung und Schreiben getrennt zu planen. Wer diese Phasen vermischt, verliert schnell den Überblick. Ein sinnvoller Einstieg ist die Frage, welche Ergebnisse bis zum Ende des fünften Studienjahres vorliegen sollen.

Finanzierung: Was du wissen solltest

Die FAU-Ordnung regelt nur die Zulassung und das Verfahren, nicht die Finanzierung. Dafür gelten die üblichen Wege: Eigenmittel, Nebenjob, Stipendium oder eine Stelle. Ein Nebenjob mit festen Arbeitszeiten kann die Promotion stark verlängern. Deshalb solltest du Zeitaufwand und Finanzierung immer zusammen planen. Einen Überblick über Stellen und Stipendien findest du im Ratgeber Promotion in Medizin (Dr. med.): Dauer, Finanzierung und Versicherung.

Häufige Fragen

Kann ich mit Dr. med. schon im ersten Studienjahr beginnen?

Die Ordnung der FAU verlangt für die vorläufige Zulassung den bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Im ersten Studienjahr bist du also in der Regel noch nicht so weit. Eine Betreuung kannst du dir unabhängig davon früh suchen, die formale Zulassung setzt aber den Abschnitt voraus.

Muss ich eine klassische Dissertationsschrift schreiben?

Nicht zwingend. Die Ordnung erlaubt auch eine andere schriftliche Promotionsleistung, bei der du als Erstautorin oder Erstautor eine bereits veröffentlichte Arbeit einbringst und eine Einordnungsdarstellung schreibst. Die Arbeit muss in einem anerkannten Publikationsorgan erschienen sein.

Welche Promotionsart passt zu mir?

Die FAU-Ordnung nennt keine Typen wie experimentell oder retrospektiv. Die Wahl des Forschungsansatzes bespricht deshalb die Betreuung mit dir, nicht die Ordnung. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, weil die Ansätze unterschiedlich viel Zeit, Daten und Zugang zu Patientinnen und Patienten verlangen können.

Was passiert, wenn ich das Staatsexamen nicht rechtzeitig schaffe?

Dann wird die vorläufige Zulassung unwirksam, wenn die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder nicht innerhalb von sechs Jahren nachgewiesen wird. Die vorläufige Zulassung kann verlängert werden. Frag bei der Promotionsstelle nach den Bedingungen, bevor du die Planung festlegst.

Gilt die Ordnung an jeder Universität?

Nein. Jede Fakultät hat eine eigene Ordnung. Zulassung, Fristen und Dissertationsform können sich deutlich unterscheiden. Wenn du an eine andere Hochschule wechselst, prüfe die dortige Ordnung neu.

So gehst du jetzt vor

  1. Lade die aktuelle Promotionsordnung deiner Fakultät herunter und prüfe Zulassung, Betreuung und Dissertationsform.
  2. Sprich eine mögliche Betreuungsperson an und kläre, ob ein Thema im Rahmen deines Studiums machbar ist.
  3. Frag bei der Promotionsstelle nach der vorläufigen Zulassung und den Unterlagen für den ersten Abschnitt.
  4. Vereinbare einen Zeitplan mit Meilensteinen und prüfe, wie du Studium und Forschung verbindest.
  5. Kläre die Finanzierung, bevor du viel Zeit in Experimente oder Daten investierst.

Passend dazu

Quellen: Medizinische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Fakultätspromotionsordnung der Medizinischen Fakultät (FPromO med./med. dent.) vom 05.11.2020, PDF, gültig ab 06.11.2020 (verbindlich ist der amtliche Text).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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