Kurz beantwortet: Du darfst dein BAföG-Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 18 Abs. 10 BAföG). Auf Antrag gewährt das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass auf die Restschuld. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Nach 77 Raten in der geschuldeten Höhe ist ein vorzeitiger Erlass der Restschuld möglich (§ 18 Abs. 13 BAföG). Stand: Oktober 2026.
Wer ein BAföG-Darlehen früher zurückzahlen möchte, fragt sich oft, ob sich das lohnt. Das Gesetz kennt keinen festen Rabatt, wohl aber mehrere Regeln, die den Restbetrag verringern können. Dieser Ratgeber zeigt, was verbindlich geregelt ist, wo die Rechnung offen bleibt und wie sich eine Sondertilgung in Zahlen auswirkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Darlehen können ganz oder teilweise vorzeitig getilgt werden (§ 18 Abs. 10 BAföG).
- Auf Antrag ist ein Nachlass auf die Restschuld zu gewähren. Der Gesetzestext nennt dafür keinen Prozentsatz.
- Die reguläre Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren (§ 18 Abs. 3 BAföG).
- Nach 77 Raten in der geschuldeten Höhe ist ein vorzeitiger Erlass der Restschuld möglich (§ 18 Abs. 13 BAföG).
- Die Darlehen sind grundsätzlich zinslos. Bei einer Überschreitung des Zahlungstermins um mehr als 45 Tage werden 6 Prozent Zinsen im Jahr fällig (§ 18 Abs. 2 BAföG).
Wie funktioniert die vorzeitige Tilgung?
Du kannst das Darlehen ganz oder in Teilbeträgen zurückzahlen, bevor die reguläre Rückzahlung beginnt oder während sie läuft. Jede Zahlung über die Rate hinaus verkürzt die Restlaufzeit. Das ist der eigentliche Effekt einer Sondertilgung: Du verringerst die offene Summe und die Zeit, in der sie besteht. Zuständig für Bescheide über deine Darlehensschuld ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) (§ 18 Abs. 9 und 10 BAföG (gesetze-im-internet.de)).
Wann die Rückzahlung beginnt, hängt von der Art des Darlehens ab. Bei Darlehen nach § 17 Abs. 2 BAföG beginnt sie fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, bei Darlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG drei Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 BAföG). Diese Fristen bestimmen, wann du überhaupt eine Rate schuldest.
Rechenbeispiel: Wann ist die Restschuld erlassbar?
Annahme: Die Restschuld beträgt 20.000 Euro, die monatliche Rate liegt bei 130 Euro, und du zahlst ohne Unterbrechung ausschließlich diese Rate. Dann sieht die Entwicklung so aus:
| Zeitpunkt | Insgesamt gezahlt | Restschuld (Rechnung) |
|---|---|---|
| Start der Rückzahlung | 0 Euro | 20.000 Euro |
| Nach 77 Raten (77 × 130 Euro) | 10.010 Euro | 9.990 Euro |
| Nach 77 Raten, falls der Erlass gewährt wird (§ 18 Abs. 13 BAföG) | 10.010 Euro | 0 Euro |
Die Rechnung zeigt, dass nach 77 Raten eine Restschuld von 9.990 Euro bleibt, die erlassen werden kann. Der Erlass ist eine Möglichkeit, keine automatische Folge. Ob Sondertilgungen auf die 77 Raten angerechnet werden, sollte das BVA dir bestätigen, bevor du größere Beträge überweist.
Was du vor einer Sondertilgung klären solltest
Bevor du größere Beträge überweist, kläre den aktuellen Stand deines Kontos. Das Bundesverwaltungsamt kann dir sagen, wie hoch die Restschuld derzeit ist, welche Rate gilt und ab wann die Rückzahlung läuft. Dieser Abgleich verhindert Missverständnisse über Zahlungen, die nicht als Sondertilgung gebucht werden.
Die Mindestrate von 130 Euro gilt für die reguläre Rückzahlung. Wer nach den Regeln zur Freistellung eine niedrigere Rate zahlt, hat eine andere Ausgangslage. Der Unterschied ist wichtig, wenn du eine Sondertilgung planst, weil sich die Rechnung dann verschiebt.
- Frag nach, ob Sondertilgungen als Teilbeträge auf die Restschuld oder auf die nächsten Raten angerechnet werden.
- Lass dir bestätigen, ob Sondertilgungen auf die 77 Raten zählen, bevor du auf den Erlass hoffst.
- Prüfe deine eigene Liquidität: Eine Reserve für Miete, Krankheit und unerwartete Kosten sollte vorrangig bleiben.
Wann lohnt sich eine Sondertilgung, wann nicht?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die folgende Übersicht hilft bei der Abwägung. Sie ersetzt keine persönliche Finanzplanung.
- Für eine Sondertilgung spricht, dass die Restschuld sinkt und die Laufzeit kürzer wird.
- Für eine Sondertilgung spricht auch, dass der Weg zum Erlass nach 77 Raten schneller erreicht sein kann, sofern das BVA die Zahlungen so anrechnet.
- Dagegen spricht, dass das Geld für Rücklagen, Miete, Ausbildung oder Altersvorsorge fehlt. Eine Reserve sollte zuerst stehen.
- Dagegen spricht ebenfalls, dass du eine Zahlung nicht zurückholen kannst, wenn sich deine Lage ändert.
Achte auch auf die Freistellung. Wenn dein Einkommen in der Rückzahlungsphase niedrig ist, kann eine Freistellung oder eine verminderte Rate greifen. Die Regeln dafür stehen in § 18a BAföG. Eine Sondertilgung ändert daran nichts, bevor du den Antrag stellst.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über den Nachlass?
Der Nachlass wird auf Antrag gewährt. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt. Die Höhe legt der Gesetzestext nicht fest. Frag beim BVA nach, welcher Betrag für deine Situation gilt, und lass dir die Zusage schriftlich geben.
Was passiert nach 20 Jahren mit der Restschuld?
Die Restschuld wird erlassen, wenn während des Rückzahlungszeitraums keine oder nur geringfügige Verstöße gegen die Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten vorlagen (§ 18 Abs. 12 BAföG). Für Darlehen nach altem Recht, also vor dem 1. September 2019, erfolgt der Erlass 20 Jahre nach Beginn des Rückzahlungszeitraums.
Kann ich die Rückzahlung aussetzen, wenn ich wieder BAföG bekomme?
Ja. Auf Antrag bist du von der Rückzahlungspflicht freizustellen, solange du Leistungen nach dem BAföG beziehst (§ 18 Abs. 3 BAföG). Wer also wieder studiert und gefördert wird, kann die Pflicht ruhen lassen. Den Antrag stellst du beim BVA.
Wie stark verkürzt eine höhere Rate die Laufzeit?
Annahme: Die Restschuld beträgt 20.000 Euro und das Darlehen ist zinslos. Bei 130 Euro im Monat dauert die Rückzahlung rechnerisch etwa 154 Monate, also gut zwölfeinhalb Jahre. Bei 260 Euro im Monat sind es nur noch etwa 77 Monate. Die Rechnung zeigt, wie stark sich schon eine Verdopplung der Rate auswirkt. Eine echte Tilgungsplanung erstellt das BVA.
Muss ich bei einer Sondertilgung mit Zinsen rechnen?
Die Darlehen sind grundsätzlich zinslos. Zinsen entstehen erst, wenn ein Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten wird. Dann werden 6 Prozent im Jahr fällig (§ 18 Abs. 2 BAföG). Eine bewusste Sondertilgung führt also nicht zu Zinsen, solange deine regulären Raten pünktlich kommen.
So gehst du jetzt vor
- Hol dir den aktuellen Bescheid über deine Darlehensschuld vom BVA und prüfe Restschuld, Rate und Beginn der Rückzahlung.
- Rechne nach, wie viele Raten du noch brauchst und ob die 77-Raten-Grenze in Reichweite liegt.
- Frag beim BVA an, wie Sondertilgungen gebucht werden und ob sie auf die 77 Raten angerechnet werden.
- Stell den Antrag auf Nachlass schriftlich, sobald die Sondertilgung feststeht, und bewahre alle Nachweise auf.
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Quellen: Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 18 (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 18a (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); bafög.de, Merkblatt Darlehensrückzahlung; Deutsches Studierendenwerk, FAQ BAföG (Stand Januar 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.