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Auslandssemester China: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in China nicht, und das Sozialversicherungsabkommen mit China erfasst laut Geltungsbereich der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) die Krankenversicherung nicht. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist auf 30 Tage begrenzt und nach Auskunft des Auswärtigen Amts nur bis zum 31.12.2026 gültig. Für ein Studium sollte das Visum vor der Einreise beantragt werden. Der DAAD setzt für Studierende 800 Euro im Monat als Richtwert an.
Auslandssemester China auf einen Blick
| Punkt | Angabe (Stand Oktober 2026) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht, Sozialversicherungsabkommen erfasst die Krankenversicherung nicht, Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsschutz wird empfohlen | EU-Kommission, DVKA, Auswärtiges Amt |
| Visum | Visumfreie Einreise bis 30 Tage nur unter Bedingungen und bis 31.12.2026, sonst Visum vor der Reise | Auswärtiges Amt |
| Studiengebühren | Kein belegter Betrag, die Gebühren hängen von der Austauschvereinbarung ab | Gasthochschule |
| Lebenshaltung | 800 Euro im Monat als Richtwert für Studierende | DAAD, Stipendienratenliste (ohne Datum) |
| Auslands-BAföG | Möglich, zuständig laut DSW-Zuordnung: Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim | Deutsches Studierendenwerk, Flyer (Stand Januar 2026) |
| Reisewarnung | Keine Teil- oder Gesamtwarnung, Sicherheitshinweise zu Xinjiang und Tibet | Auswärtiges Amt |
Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.
Wie bist du in China krankenversichert?
Europäische Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsabkommen
China liegt außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Die Europäische Kommission nennt als Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. China steht nicht auf dieser Liste. Deine Karte von der gesetzlichen Krankenkasse gilt dort deshalb nicht als Nachweis für Behandlungen.
Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China. Die DVKA beschreibt seinen Geltungsbereich, und danach erfasst es die Krankenversicherung nicht. Das heißt, du kannst dich über dieses Abkommen nicht in China krankenversichern lassen. Frage deine gesetzliche Krankenkasse schriftlich, welche Leistungen sie für einen Aufenthalt außerhalb der EU vorsieht, und lass dir die Antwort bestätigen. Die Grundlagen für gesetzlich Versicherte im Nicht-EU-Ausland fasst der Ratgeber PKV für Studierende im Nicht-EU-Ausland zusammen.
Gesundheitsversorgung in China
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Hepatitis-A-Impfung und die Standardimpfungen nach dem STIKO-Kalender. Je nach Indikation kommen laut Seite Tollwut, Japanische Enzephalitis und Denguefieber in Betracht. Die Seite nennt außerdem die Hygiene, die nicht europäischen Vorstellungen entsprechen kann. Als größtes Problem nennt sie die Sprachbarriere.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Krankenhäuser Vorauszahlungen verlangen oder eine Ausreise verweigern können, solange Rechnungen offen sind. Lass dir deshalb vor der Abreise erklären, wie deine Versicherung im Ernstfall abrechnet.
Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Reisekrankenversicherung mit medizinischer Evakuierungsversicherung. Die Versicherung sollte den Rettungsflug nach Deutschland abdecken. Ohne ausreichenden Schutz müssen Behandlung und Rückflug selbst getragen werden. Staatliche Rücktransportleistungen nennt die Seite nicht. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.
Brauchst du für China ein Visum?
Das Auswärtige Amt nennt eine visumsfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige bis 30 Tage. Sie gilt laut Seite unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2026 und nicht für Inhaber von Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz. Ohne gültiges Visum oder die Voraussetzungen für die visumsfreie Einreise wird die Einreise regelmäßig verweigert. Das Visum musst du persönlich vor der Reise beantragen (Stand der Seite 25.10.2026).
Für die Einreise muss der Reisepass bei Einreise mit Visum noch mindestens sechs Monate gelten. Bei der visumsfreien Einreise müssen die Dokumente mindestens für den geplanten Aufenthalt gültig sein. Zugelassen sind Reisepass, vorläufiger Reisepass nur mit Visum und Kinderreisepass. Personalausweise sind nicht zulässig. Innerhalb von 24 Stunden musst du dich beim zuständigen Public Security Bureau anmelden. In Hotels übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren sollen Fingerabdrücke abgeben.
Zu Studium nennt die Seite des Auswärtigen Amts keine Regel. Für akademischen und kulturellen Austausch gilt die visumsfreie Einreise laut Seite, Forschungstätigkeiten brauchen dagegen ein Arbeitsvisum (Typ Z). Ob dein Studium ein Studienvisum verlangt, klärt die chinesische Auslandsvertretung verbindlich. Für Aufenthalte über 180 Tage braucht es eine Aufenthaltserlaubnis, die du nur bekommst, wenn das Visum bereits für einen so langen Aufenthalt ausgestellt wurde. Halte diese Unterlagen bereit:
- Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit bei Einreise mit Visum
- Visum, das vor der Reise bei der chinesischen Auslandsvertretung beantragt wurde, falls du länger als 30 Tage bleibst oder die Bedingungen für die visumsfreie Einreise nicht erfüllst
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer Evakuierungsversicherung
Eine Reisewarnung besteht für China nicht. Das Auswärtige Amt nennt Sicherheitshinweise. In der Autonomen Region Xinjiang gelten laut Seite verschärfte Kontrollen, besonders für Personen uigurischer Abstammung. Für Tibet brauchen Ausländer in jedem Fall eine Spezialgenehmigung, und Örtlichkeiten können gesperrt sein. Ausreisesperren können gegen Ausländer verhängt werden. Die Nutzung von VPN-Diensten ist verboten.
Was kostet ein Auslandssemester in China?
Studiengebühren
Welche Gebühren an der Gasthochschule anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen allgemeinen Betrag nennen wir nicht, weil wir keine amtliche Angabe dazu belegt haben. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.
Lebenshaltung
Der DAAD setzt für Studierende in China eine monatliche Stipendienrate von 800 Euro an. Das ist ein Richtwert, kein Budget. Die Stipendienratenliste des DAAD trägt kein Datum, deshalb kannst du den Stand nicht ablesen. Die Lebenshaltung hängt stark von der Stadt ab, frage deshalb die Gasthochschule nach ihrem Budget für Austauschstudierende.
Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
China gehört nicht zu den Erasmus+-Programmländern. Ob deine Hochschule über eine Partnerschaft Mittel vergibt, klärt das International Office. Mehr zur Planung findest du im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.
Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Zuständig ist laut DSW-Zuordnung das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim. Laut Flyer (Stand Januar 2026) muss ein ständiger Wohnsitz in Deutschland bestehen, und die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung. Außerhalb von EU, EWR und Schweiz kann ein Auslandszuschlag hinzukommen. Nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung ist er ein Prozentsatz des Bedarfs, den das Auswärtige Amt festsetzt. Einen Euro-Betrag für China haben wir nicht belegt. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.
Rechenbeispiel: Bei einem Studienaufenthalt von fünf Monaten ergibt der DAAD-Richtwert von 800 Euro im Monat 4.000 Euro für die Lebenshaltung. Studiengebühren, Visum, Versicherung und Flug sind darin nicht enthalten, weil wir dafür keine belegten Beträge haben. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.
So gehst du vor der Abreise vor
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, welche Leistungen sie für einen Aufenthalt außerhalb der EU vorsieht.
- Schließe eine Reisekrankenversicherung mit medizinischer Evakuierungsversicherung ab und prüfe, ob der Rettungsflug nach Deutschland abgedeckt ist.
- Kläre bei der chinesischen Auslandsvertretung, ob du für dein Studium ein Visum brauchst, und beantrage es rechtzeitig.
- Prüfe, dass dein Reisepass bei Einreise mit Visum noch mindestens sechs Monate gültig ist.
- Plane die Anmeldung beim Public Security Bureau innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft ein, falls du nicht im Hotel wohnst.
- Kläre deine Impfungen: Hepatitis A, Standardimpfungen nach STIKO und je nach Indikation Tollwut, Japanische Enzephalitis und Denguefieber.
- Prüfe die Sicherheitshinweise zu Xinjiang und Tibet, wenn deine Route dorthin führt.
- Frage das International Office nach Gebühren, Versicherungspflicht und dem Budget der Gasthochschule.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst. Die Pflichtangaben stehen im Ratgeber zum Auslands-BAföG.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in China?
Nein. Die Europäische Kommission nennt als Geltungsbereich die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. China gehört nicht dazu. Das Sozialversicherungsabkommen erfasst laut DVKA die Krankenversicherung nicht.
Brauche ich für China ein Visum?
Die visumsfreie Einreise bis 30 Tage gilt laut Auswärtigem Amt unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2026. Für längere Aufenthalte oder ein Studium entscheidet die chinesische Auslandsvertretung verbindlich. Eine eigene Regel geben wir nicht wieder.
Muss ich in China Studiengebühren zahlen?
Das hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen belegten Betrag nennen wir nicht. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in China?
Der DAAD setzt für Studierende 800 Euro im Monat als Richtwert an, ohne Datum der Stipendienliste. Das ist kein Budget. Die Gasthochschule nennt dir den Bedarf für Austauschstudierende.
Gibt es eine Reisewarnung für China?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für China (Stand der Seite 25.10.2026) keine Teil- oder Gesamtreisewarnung, sondern Sicherheitshinweise, unter anderem zu Xinjiang und Tibet.
Wer ist für Auslands-BAföG nach China zuständig?
Laut DSW-Zuordnung das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim. Die Zuordnung steht im Flyer des Deutschen Studierendenwerks (Stand Januar 2026).
Quellen
- Auswärtiges Amt, China: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand der Seite 25.10.2026)
- Europäische Kommission, FAQ Soziale Sicherheit: Europäische Krankenversicherungskarte (ohne Datum)
- DVKA, Sozialversicherungsabkommen mit China (Geltungsbereich, ohne Datum)
- DAAD, Stipendiensätze für Studierende und Graduierte (ohne Datum)
- BAföG-Auslandszuschlagsverordnung, § 2 (ohne Datum)
- Deutsches Studierendenwerk, Flyer Auslands-BAföG (Stand Januar 2026)
Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
- Auslandssemester Japan: KV, Visum, Kosten
- Auslandssemester Südkorea: KV, Visum, Kosten
- Alle Länder für dein Auslandssemester im Überblick
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.