Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für viele der erste Schritt nach dem Studium. Er kann eine gute Chance sein, verlangt aber, dass du seine Regeln kennst: Wann eine Befristung zulässig ist, wie lange sie dauern darf, was du bei einer Kündigung beachten musst und welche Frist für eine Klage gilt.
Kurz beantwortet: Ohne Sachgrund darf ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens zwei Jahre dauern und bis zu dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG, Stand: Oktober 2026). Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein. Wenn du die Befristung für unwirksam hältst, musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 17 TzBfG).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Befristung braucht entweder einen Sachgrund oder ist ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre möglich, mit höchstens drei Verlängerungen.
- Hattest du schon einmal einen Vertrag beim selben Arbeitgeber, ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig.
- Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.
- Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn sie vereinbart wurde (§ 15 TzBfG).
- Für die Klage gilt eine Frist von drei Wochen. Für die Arbeitsuchendmeldung gilt: Spätestens drei Monate vor dem Ende.
Welche Gründe darf ein Arbeitgeber für eine Befristung nennen?
Das Gesetz nennt in § 14 Abs. 1 TzBfG eine Reihe anerkannter Sachgründe. Der Arbeitgeber muss den Grund im Vertrag angeben und im Streitfall beweisen. Für Berufseinsteiger sind vor allem der Übergang nach einem Studium und die Vertretung bedeutsam.
| Sachgrund | Typisches Beispiel | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Vorübergehender betrieblicher Bedarf | Ein befristetes Projekt mit festem Ende | Der Bedarf muss konkret begründet sein |
| Übergang nach Ausbildung oder Studium | Erster Vertrag nach dem Abschluss | Ein typischer Einstieg, der den Grund klar benennt |
| Vertretung | Elternzeit oder Krankheit einer Kollegin | Der vertretene Mitarbeiter sollte namentlich bekannt sein |
| Erprobung | Testphase für eine neue Position | Die Erprobung muss ernsthaft gemeint sein |
| Gründe in der Person | Wunsch der Beschäftigten nach einer befristeten Stelle | Der Grund muss nachvollziehbar dokumentiert sein |
Die Liste ist nicht abschließend gemeint, denn § 14 Abs. 1 TzBfG spricht von einem sachlichen Grund, der „insbesondere“ vorliegen kann. Entscheidend ist, dass der Grund im Vertrag steht und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich vorliegt.
Wann ist eine Befristung ohne Sachgrund zulässig?
Ohne Sachgrund darf ein Vertrag höchstens zwei Jahre dauern. Innerhalb dieser Gesamtdauer sind höchstens drei Verlängerungen möglich (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Tarifverträge können davon abweichen.
Annahme: Ein Vertrag beginnt am 1. März 2027 und läuft zunächst sechs Monate. Du verlängerst dreimal um jeweils sechs Monate. Dann endet der Vertrag nach insgesamt 24 Monaten, also zwei Jahren. Eine weitere Verlängerung wäre nicht mehr zulässig.
Das Vorbeschäftigungsverbot ist der häufigste Stolperstein. Hast du vorher bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber gehabt, ist eine Befristung ohne Sachgrund unzulässig (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Auch Werkstudententätigkeiten beim selben Unternehmen können darunterfallen. Frag daher vor der Unterschrift nach, ob du früher dort gearbeitet hast.
Was gilt bei der Schriftform und bei Kündigungen?
Die Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine mündliche Abrede oder eine E-Mail mit dem Enddatum reicht nicht aus. Fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Während der Laufzeit kann dich der Arbeitgeber nur außerordentlich kündigen, also aus wichtigem Grund. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist (§ 15 TzBfG). Prüfe deshalb den Vertrag auf eine Kündigungsklausel.
Was tun, wenn die Befristung zweifelhaft ist?
Wenn du meinst, die Befristung sei unwirksam, musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage auf Feststellung erheben (§ 17 TzBfG). Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ende ohne neue Vereinbarung fortgesetzt, beginnt die Frist erst mit der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung beendet ist.
Die Frist läuft auch dann, wenn du dich nicht sicher bist. Versäumst du sie, gilt die Befristung in der Regel als wirksam. Deshalb solltest du dich früh rechtlich beraten lassen, bevor die drei Wochen ablaufen.
Was passiert nach dem Vertragsende?
Wenn du nach dem Ende keine Anschlussbeschäftigung hast, musst du dich frühzeitig arbeitsuchend melden. Nach § 38 Abs. 1 SGB III muss das spätestens drei Monate vor dem Ende geschehen. Bleiben weniger als drei Monate, ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis fällig. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht (§ 159 SGB III).
Zum Vertragsende sollte dir der Arbeitgeber außerdem die Arbeitsbescheinigung aushändigen. Die Agentur für Arbeit braucht sie für die Prüfung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, also bitte rechtzeitig danach fragen.
An Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt häufig das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es setzt eigene Regeln für Qualifizierungsbefristungen, die von den Regeln des TzBfG abweichen können. Wenn du an einer Hochschule arbeitest, klär zuerst, welches Gesetz gilt.
Häufige Fragen
Darf mein Vertrag während der Laufzeit einfach beendet werden?
Nein, nicht ohne Weiteres. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ob der Grund ausreicht, entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht.
Habe ich Anspruch auf Urlaub bei einem befristeten Vertrag?
Ja. Der Urlaub entsteht auch bei einer Befristung, bei kurzen Laufzeiten jedoch anteilig. Prüfe den Vertrag und die Gehaltsabrechnung, damit du deinen Anspruch kennst und am Ende nichts verfällt.
Kann ich nach einer Befristung eine Krankenversicherung ohne Lücke behalten?
Das hängt davon ab, wie du versichert bist. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, sollte beim Wechsel zwischen Vertrag und Arbeitslosigkeit prüfen, wer die Beiträge zahlt. Eine Lücke kann teuer werden, deshalb lohnt die Frage vor dem Vertragsende.
Was ist, wenn der Arbeitgeber mir einen Folgevertrag verspricht?
Ein Versprechen ist kein Vertrag. Verlass dich nicht darauf und plane mit dem vereinbarten Ende. Halte mündliche Zusagen schriftlich fest, wenn du sie für wichtig hältst.
So gehst du jetzt vor
- Lies den Vertrag auf den Sachgrund, die Laufzeit, die Verlängerungen und eine mögliche Kündigungsklausel durch.
- Prüfe, ob du früher schon beim selben Arbeitgeber gearbeitet hast, bevor du unterschreibst.
- Trage das Vertragsende in deinen Kalender ein und melde dich spätestens drei Monate davor arbeitsuchend, wenn kein Anschluss in Sicht ist.
- Notiere bei Unklarheiten sofort das Datum des Vertragsendes und den Tag, an dem die Klagefrist abläuft.
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Quellen: § 14 TzBfG, Befristung (Abruf Oktober 2026); TzBfG, Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Abruf Oktober 2026); § 38 SGB III, Arbeitsuchendmeldung (Abruf Oktober 2026); § 159 SGB III, Ruhen bei Sperrzeit (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.