Das Assistenzarzt Gehalt nach Bundesland und Klinik wird häufig so gesucht, als gäbe es für jedes Land eine feste Tabelle. Tatsächlich bestimmt der Tarifvertrag deines Arbeitgebers den Großteil des Gehalts. Wer diesen Unterschied kennt, findet die richtige Zahl deutlich schneller.
Kurz beantwortet: Dein Gehalt richtet sich nach dem Tarifvertrag deines Arbeitgebers, weniger nach dem Bundesland. Kommunale Krankenhäuser wenden häufig den TV-Ärzte/VKA an, Universitätskliniken der Länder oft den TV-Ärzte/TdL. Die Stufe richtet sich nach deinen Berufsjahren. Verbindlich ist die Entgelttabelle deines Vertrags. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Tarifvertrag ist wichtiger als das Bundesland. Prüfe zuerst, welcher Tarif in deinem Arbeitsvertrag steht.
- Innerhalb eines Tarifs richtet sich die Stufe nach der Berufserfahrung. Vorbeschäftigung kann angerechnet werden.
- Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienst gehören zum Gesamteinkommen und stehen oft nicht in der Grundtabelle.
- Tariferhöhungen für kommunale Kliniken sind in mehreren Schritten vereinbart, zuletzt zum 1. Juni 2026.
- Netto-Beispiele rechnest du am besten mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Warum zählt der Tarifvertrag mehr als das Bundesland?
Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sind bei einem Arbeitgeber angestellt, und dieser bestimmt, welcher Tarifvertrag gilt. Ein Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft folgt anderen Regeln als ein Universitätsklinikum des Landes. Zwei Kliniken im selben Bundesland können deshalb unterschiedlich bezahlen, und eine Klinik in einem anderen Land kann besser oder schlechter stehen.
| Arbeitgeber | Typischer Tarifvertrag | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Kommunales Krankenhaus | TV-Ärzte/VKA | Entgelttabelle, Stufen und Zulagen im Arbeitsvertrag prüfen |
| Universitätsklinikum des Landes | Häufig TV-Ärzte/TdL | Ob der Tarif gilt, steht im Vertrag, nicht im Stellenangebot |
| Freigemeinnütziges oder privates Haus | Haustarif oder individuelle Vereinbarung | Gehalt und Zulagen sind oft frei verhandelbar, die Regeln schriftlich festhalten |
Der Tarifvertrag bestimmt also den Rahmen, die Klinik bestimmt die Umsetzung. Bei der Stellensuche solltest du deshalb nicht nach dem Land suchen, sondern nach dem Träger und dem Tarif.
Wie liest du die Entgelttabelle richtig?
Eine Entgelttabelle ist auf den ersten Blick unübersichtlich. Mit fünf Schritten findest du die Zahl, die für dich gilt:
- Finde den Tarifvertrag, der in deinem Arbeitsvertrag genannt wird.
- Ordne dich der passenden Entgeltgruppe zu, bei Assistenzärztinnen und -ärzten in der Regel Ä1 oder Ä2, je nach Vertrag.
- Lies die Stufe ab, die zu deinen Berufsjahren passt. Prüfe, ob Vorbeschäftigungszeiten angerechnet werden.
- Rechne Zuschläge getrennt: Nacht, Wochenende, Bereitschaftsdienst und Schichtzulagen.
- Vergleiche Brutto und Netto erst am Ende. Für das Netto nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Die Entgelttabelle wird regelmäßig neu verhandelt. Deshalb sind Zahlen aus älteren Artikeln oft schon überholt. Verbindlich ist immer die Tabelle, die zum Zeitpunkt deines Vertrags gilt.
Wie entwickeln sich die Tarifgehälter?
Die Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom Januar 2025 sah für die kommunalen Krankenhäuser Erhöhungen der Grundgehälter vor: 4 Prozent rückwirkend zum 1. Juli 2024, 2 Prozent zum 1. August 2025 und 2 Prozent zum 1. Juni 2026. Zusätzlich sollten Bereitschaftsdienst-Entgelte und Zuschläge steigen. Die Prozentwerte stammen aus der Berichterstattung des Ärzteblatts, den Tarifvertrag selbst prüfst du vor einer Entscheidung.
Ein Rechenbeispiel mit Annahme: Dein Ausgangsgehalt liegt bei 5.000 Euro brutto im Monat (Platzhalter, kein Richtwert). Nach 4 Prozent sind es 5.200 Euro. Nach weiteren 2 Prozent sind es 5.304 Euro, nach einem dritten Schritt von 2 Prozent rechnerisch 5.410,08 Euro. Die Stufen und Zulagen kommen dann noch dazu.
Welche Zulagen gehören zum Gesamteinkommen?
Viele Assistenzärztinnen und -ärzte rechnen nur mit dem Grundgehalt. Für die Vergleichbarkeit zählen aber die Zuschläge oft mit. Typisch sind:
- Nachtzuschläge und Zuschläge für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
- Entgelt für Bereitschaftsdienst, das gesondert vereinbart ist.
- Rufbereitschaft, die nach eigenen Regeln vergütet wird.
- Schicht- oder Wechselschichtzulagen, sofern dein Dienstplan sie vorsieht.
- Einsatzzuschläge, zum Beispiel im Rettungsdienst.
Lass dir eine Aufstellung aller Zulagen geben. Erst mit dieser Übersicht lässt sich das Gehalt verschiedener Stellen fair vergleichen.
Wo findest du die aktuelle Tabelle?
Die verbindliche Tabelle steht im Tarifvertrag. Frag außerdem die Personalabteilung nach deiner Eingruppierung und Stufe, am besten schriftlich. Der Marburger Bund informiert über die Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte, die Tabellen sind eine gute Ergänzung zu deinem Vertrag. Prüfe dabei immer das Datum, ab dem die Tabelle gilt.
Was bedeutet Eingruppierung und Stufe?
Die Eingruppierung legt fest, in welche Entgeltgruppe dein Arbeitsverhältnis fällt. Die Stufe innerhalb der Gruppe richtet sich in vielen Tarifen nach der Dauer der ärztlichen Tätigkeit. Beide Angaben gehören in deinen Vertrag oder in eine schriftliche Mitteilung der Klinik. Wenn sie fehlen, frag nach, bevor du eine Zusage annimmst. Ein Fehler bei der Stufe kann sich über Jahre auf das Gehalt auswirken.
Bei einem Wechsel in ein anderes Haus lohnt sich ein Blick auf die Anrechnung. Viele Tarife berücksichtigen frühere ärztliche Tätigkeiten ganz oder teilweise. Ob das für dich gilt, zeigt der Tarifvertrag in Verbindung mit deinem Arbeitsvertrag. Lass dir die Anrechnung im Vertrag bestätigen, statt sie zu vermuten.
Häufige Fragen
Verdienen Assistenzärzte in einem Bundesland grundsätzlich mehr?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Entscheidend sind Tarifvertrag, Träger und Stufe, nicht allein das Bundesland. Vergleiche deshalb konkrete Angebote mit gleichem Tarif und gleicher Stufe.
Zählt Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit?
Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit, wird aber nach dem Tarifvertrag gesondert vergütet. Die Höhe der Vergütung steht in der Tabelle oder im Vertrag, deshalb lohnt sich der Blick dorthin.
Wird eine Vorbeschäftigung angerechnet?
Das hängt vom Tarifvertrag und vom Arbeitgeber ab. Manche Tarife rechnen frühere ärztliche Tätigkeiten vollständig oder teilweise an, andere nur einen Teil. Frag vor der Zusage nach, welche Zeiten zählen, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Wie wirkt sich Teilzeit auf das Gehalt aus?
Die Vergütung wird in der Regel anteilig gezahlt. Prüfe trotzdem, ob Zuschläge, Stufenlaufzeiten und Urlaubsanspruch gleich bleiben, und frag danach, bevor du zusagst.
Kann ich schon jetzt in die Altersvorsorge einsteigen?
Ja. Eine Entgeltumwandlung ist möglich, wenn dein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber zur Altersvorsorge für Akademiker.
Wie planst du dein Budget mit dem Netto?
Ein hohes Brutto sagt wenig über das, was am Monatsende bleibt. Steuern, Sozialabgaben und Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung verändern den Betrag deutlich. Ein einfaches Vorgehen: Nimm dein Brutto inklusive der regelmäßigen Zulagen, ziehe die Abzüge aus deiner Gehaltsabrechnung ab und lege das Netto als Grundlage für dein Budget fest. Variable Zulagen rechnest du am besten als Puffer, nicht als Fixeinkommen.
Der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums ersetzt die Gehaltsabrechnung nicht, gibt dir aber eine verlässliche Orientierung für Vergleiche. Nutze ihn mit denselben Angaben für alle Angebote, damit der Vergleich fair bleibt.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Arbeitsvertrag und suche den genannten Tarifvertrag.
- Frag die Personalabteilung nach Eingruppierung, Stufe und Zulagen in schriftlicher Form.
- Rechne dein Brutto mit allen Zulagen durch und dann dein Netto mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
- Prüfe bei jeder Tariferhöhung die Tabelle und vergleiche bei einem Wechsel die Gesamtvergütung, nicht nur das Grundgehalt.
Passend dazu
- Medizinstudium: Famulatur, Praktisches Jahr und Krankenversicherung
- PJ-Aufwandsentschädigung: Höhe nach Bundesland
- Altersvorsorge für Akademiker: Die richtige Reihenfolge
- Berufsunfähigkeitsversicherung im Medizinstudium: Zeitpunkt, Gesundheitsprüfung und Besonderheiten
Quellen: Ärzteblatt, Meldung zur Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA (14. Januar 2025); Bundesfinanzministerium, Abgabenrechner (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.