Wer die GOÄ verstehen will, sollte zuerst wissen, wofür sie gilt. Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie Ärzte ihre Leistungen abrechnen, wenn sie privat liquidieren. Das betrifft vor allem Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung oder Beihilfe.
Die Rechnung entscheidet, was die Versicherung überhaupt prüfen kann. Dieser Ratgeber erklärt Steigerungsfaktor, Pflichtangaben und Prüfschritte, damit du eine Privatrechnung nachvollziehen kannst, bevor du sie einreichst.
Kurz beantwortet: Die GOÄ erlaubt Ärzten bei Privatbehandlungen Gebühren vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Als Regelfall gilt ein Faktor bis 2,3. Darüber braucht es besondere Umstände und eine schriftliche Begründung. Eine Rechnung muss Leistungsdatum, Leistungsnummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz nennen. Stand: Oktober 2026, Quelle: Gesetze-im-internet.de.
Das Wichtigste in Kürze
- Die GOÄ ist eine Verordnung des Bundes. Sie legt fest, welche Gebühren Ärzte für ärztliche Leistungen berechnen dürfen (Stand: Oktober 2026).
- Der Steigerungsfaktor reicht vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes (§ 5 Abs. 1 GOÄ).
- Bis zum 2,3-fachen Satz gilt der Regelfall. Darüber sind nur Besonderheiten im Einzelfall zulässig (§ 5 Abs. 2 GOÄ).
- Eine Rechnung muss Leistungsdatum, Leistungsnummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz enthalten (§ 12 Abs. 2 GOÄ).
- Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist schriftlich zu begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Eine Novellierung der GOÄ ist in Arbeit. Ob und wann eine neue Fassung gilt, ist offen.
Was regelt die GOÄ genau?
Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie enthält ein Gebührenverzeichnis, in dem jede ärztliche Leistung eine Nummer hat. Der Gebührensatz einer Leistung ergibt sich aus einer Punktzahl, multipliziert mit einem Punktwert (§ 5 GOÄ). Der Arzt wählt innerhalb eines Rahmens einen Steigerungsfaktor.
Wenn du privat versichert bist, rechnet der Arzt in der Regel direkt mit dir ab. Du reichst die Rechnung bei deiner Versicherung ein. Wie du Erstattungen liest, erklärt der Beitrag Leistungsabrechnung in der PKV.
Wie funktioniert der Steigerungsfaktor?
Der Steigerungsfaktor gibt an, um wie viel der Gebührensatz über den einfachen Satz hinausgeht. Die Berechnung ist einfach: Gebührensatz mal Faktor ergibt den Betrag der Leistung. Die folgende Tabelle zeigt das mit einem fiktiven Gebührensatz.
Annahme: Der Gebührensatz einer Leistung beträgt 50 Euro. Die Werte sind Rechenbeispiele und keine Preise eines bestimmten Arztes.
| Steigerungsfaktor | Bedeutung nach GOÄ | Ergebnis bei 50 Euro (Annahme) |
|---|---|---|
| 1,0 (einfacher Satz) | Untere Grenze des Rahmens | 50,00 Euro |
| 2,3 (Regelhöchstsatz) | Regelfall, Obergrenze ohne Begründung | 115,00 Euro |
| 3,5 (Dreieinhalbfach) | Höchstsatz, nur bei besonderen Umständen | 175,00 Euro |
Ein Faktor von 2,3 bei 50 Euro Gebührensatz ergibt 115 Euro, ein Faktor von 3,0 ergäbe 150 Euro. Der Unterschied von 35 Euro je Leistung liegt oberhalb des Regelhöchstsatzes, und genau dieser Teil braucht eine Begründung.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten werden nicht nach der GOÄ abgerechnet, sondern nach dem Kassenrecht. Die GOÄ ist für die Privatliquidation maßgeblich, also dort, wo du die Rechnung selbst begleichst und bei deiner Versicherung einreichst.
Für den Regelfall ist der Faktor bis 2,3 gedacht (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Liegt der Faktor darüber, musst du die Begründung im Blick behalten. Das ist der Punkt, den du bei jeder Privatrechnung zuerst prüfen solltest.
Welche Angaben muss eine Arztrechnung enthalten?
Nach § 12 Abs. 2 GOÄ muss die Rechnung für jede berechnete Leistung mindestens folgende Angaben enthalten:
- Das Datum der Erbringung der Leistung,
- Nummer und Bezeichnung jeder berechneten Leistung, bei Bedarf mit Mindestdauer,
- den Betrag der einzelnen Leistung,
- den Steigerungssatz.
Bei Auslagen nach § 10 GOÄ müssen Betrag und Art angegeben sein. Bei stationären oder teilstationären privatärztlichen Leistungen kommt außerdem der Minderungsbetrag nach § 6a GOÄ hinzu, sofern er anfällt.
Rechnung in fünf Schritten prüfen
- Datum prüfen. Liegt das Leistungsdatum in dem Zeitraum, in dem du behandelt wurdest? Ein Datum, das nicht zu deinem Termin passt, ist ein klarer Rückfragepunkt.
- Leistung abgleichen. Vergleiche Bezeichnung und Nummer mit dem Arztbericht oder dem Behandlungsnachweis.
- Steigerungssatz einordnen. Liegt der Faktor bei 2,3 oder darunter? Falls nicht, suche nach der schriftlichen Begründung.
- Pflichtangaben kontrollieren. Fehlt eine der Angaben aus § 12 Abs. 2 GOÄ, bitte die Praxis um eine korrigierte Rechnung.
- Summe nachrechnen. Addiere die Einzelpositionen und vergleiche sie mit dem Gesamtbetrag.
Wann darf der Arzt über 2,3 gehen?
Die Gebühr richtet sich nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung sowie nach den Umständen ihrer Ausführung, und zwar nach billigem Ermessen (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Die Begründung muss der Arzt schriftlich geben (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Ob eine Begründung im Einzelfall trägt, lässt sich mit dem Gesetzestext allein nicht entscheiden. Wenn du Zweifel hast, sprich die Praxis an und frag bei deiner Versicherung nach, wie sie den Satz bewertet.
Was heißt das für die Erstattung in deiner PKV?
Die GOÄ sagt, was der Arzt berechnen darf. Was deine Versicherung am Ende erstattet, steht in deinen Tarifbedingungen. Dort findest du, bis zu welchem Steigerungssatz erstattet wird und ob es Ausschlüsse oder Höchstbeträge gibt. Lies die Bedingungen, bevor du die erste Rechnung einreichst. Die Rechnung ist nur ein Teil der Prüfung, der Tarif der andere.
Was ist mit der GOÄ-Novelle?
Eine Novellierung der GOÄ ist in Arbeit. Auf der Seite der Bundesärztekammer ist ein Rechtsteil-Entwurf vom 9. Juli 2026 abrufbar (Stand: Juli 2026). Ob und wann eine neue Fassung in Kraft tritt, ist nicht entschieden. Prüfe bei neuen Rechnungen daher, welche Fassung gilt, bevor du Beträge vergleichst. Dieser Ratgeber beschreibt den Stand des auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Textes (Stand: Oktober 2026).
Häufige Fragen
Muss ich eine Privatrechnung sofort bezahlen?
Nach § 12 Abs. 1 GOÄ wird die Vergütung mit der Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Du bekommst also eine Rechnung mit den Pflichtangaben, bevor du zahlst. Eine Frist für die Rechnungsstellung nennt die GOÄ in diesem Absatz nicht.
Darf der Arzt immer den Höchstsatz nehmen?
Nein. Der Dreieinhalbfache Satz ist die Obergrenze des Rahmens und kein Regelfall. Für ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes braucht es Besonderheiten im Einzelfall und eine schriftliche Begründung.
Gilt die GOÄ auch beim Zahnarzt?
Nein. Für zahnärztliche Leistungen gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie ist eine eigene Verordnung mit eigenen Gebührennummern.
Was mache ich, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Bitte die Praxis um eine korrigierte Rechnung, bevor du sie einreichst. Wie deine Versicherung mit einer unvollständigen Rechnung umgeht, steht in deinen Tarifbedingungen. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung klärt das oft schneller als ein Schriftwechsel.
Woran erkenne ich eine Überschreitung auf der Rechnung?
Der Steigerungssatz steht bei jeder einzelnen Leistung. Liegt er über 2,3, muss eine Begründung vorhanden sein. Fehlt sie, kannst du sie bei der Praxis anfordern.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe jede Rechnung anhand der fünf Schritte in diesem Ratgeber.
- Frage bei Steigerungssätzen über 2,3 nach der schriftlichen Begründung.
- Lies in deinen Tarifbedingungen nach, bis zu welchem Satz erstattet wird.
- Reiche die Rechnung erst ein, wenn alle Angaben stimmen. Wie das am besten geht, zeigt PKV-Rechnungen einreichen: So geht es richtig und schnell.
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Quellen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026; § 5 GOÄ, Stand Oktober 2026; § 12 GOÄ, Stand Oktober 2026; Bundesärztekammer, Novellierung der GOÄ, Stand Juli 2026.
Wenn du unsicher bist, ob eine Rechnung zu deinem Tarif passt, kannst du dich persönlich beraten lassen: So arbeiten wir.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.