Das Lehramtsreferendariat in Baden-Württemberg, also der Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte, wird mit Anwärterbezügen vergütet. Wie hoch sie ausfallen, bestimmt das Landesbesoldungsrecht, und die Versicherung hängt vom Status während der Ausbildung ab.
Kurz beantwortet: Die Anwärterbezüge im Lehramtsvorbereitungsdienst in Baden-Württemberg richten sich nach dem Landesbesoldungsgesetz, vor allem nach § 79 und dem Anwärtergrundbetrag in Anlage 11. Nach A 13 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.786,46 Euro, nach A 12 sind es 1.753,53 Euro im Monat (Stand: 1. April 2026, laut Besoldungstabelle des dbb, vorbehaltlich der Verkündung im Gesetzblatt).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung im Vorbereitungsdienst regelt das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Die Paragrafen 79 bis 82 sind der Ausgangspunkt.
- Der Anwärtergrundbetrag steht in Anlage 11 zum Gesetz. Ein Blick in die aktuelle Fassung zeigt den Wert für deine Dienststufe.
- Zuschläge wie der Anwärtersonderzuschlag nach § 81 können hinzukommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für selbständig erteilten Unterricht kann eine Unterrichtsvergütung nach § 82 gezahlt werden.
- Ob du mit Beihilfe und Ergänzungstarif oder über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert bist, hängt von deinem Status und deiner Familie ab.
Was regelt das Landesbesoldungsgesetz?
Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg enthält im sechsten Abschnitt die Regeln zu den Anwärterbezügen. Die Fassung wurde zuletzt durch das Gesetz vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 122) geändert. Die folgende Übersicht zeigt, welche Regelung wofür gilt. Den Gesetzestext findest du im Landesrecht Baden-Württemberg.
| Regelung | Inhalt in Kurzform |
|---|---|
| § 79 LBesGBW | Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst |
| § 80 LBesGBW | Bezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung |
| § 81 LBesGBW | Anwärtersonderzuschläge |
| § 82 LBesGBW | Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter |
| Anlage 11 | Tabelle des Anwärtergrundbetrags |
Die Titel der Vorschriften sind verlässlich. Die Beträge und Voraussetzungen im Einzelnen bitte immer im aktuellen Gesetz nachlesen, denn sie können sich mit jeder Änderung des Besoldungsrechts verschieben.
Wie setzen sich die Bezüge zusammen?
Im Vorbereitungsdienst bildet der Anwärtergrundbetrag die Grundlage. Er ist nach der Tabelle in Anlage 11 festgelegt und wird monatlich gezahlt. Darauf können Zuschläge aufsetzen, die das Gesetz an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Welche Zuschläge für dich in Frage kommen, prüft die Besoldungsstelle anhand deines Einstellungsbescheids.
Bei der Berechnung zählt nicht nur der Betrag auf dem Papier. Wichtig ist, ab welchem Monat die Bezüge gelten, ob es Sonderregelungen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes gibt und wie die Zahlung bei Unterbrechungen behandelt wird. Frage dazu frühzeitig nach.
Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst
Wer im Vorbereitungsdienst selbständig Unterricht erteilt, kann nach § 82 LBesGBW eine gesonderte Unterrichtsvergütung erhalten. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird, hängt vom Umfang des Unterrichts und den Vorgaben des Gesetzes ab. Hebe Stundenpläne und Bestätigungen der Seminarleitung auf, damit du die Vergütung nachweisen kannst.
Beihilfe und Krankenversicherung
Anwärterinnen und Anwärter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Welche Versicherung für dich passt, hängt deshalb von deinem Status ab. Der Einstellungsbescheid zeigt, ob du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt wirst. In diesem Fall gilt in der Regel die Beihilfe des Landes, die du mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt.
Die Erstattungssätze der Beihilfe richten sich nach den Beihilfevorschriften des Landes. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt als Regel ein Bemessungssatz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist die Landesbeihilfeverordnung Baden-Württemberg, die Einzelheiten erfährst du bei der zuständigen Stelle. Einen Überblick über die Wege zur Absicherung gibt der Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.
Wer nicht in die Beihilfe fällt oder sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, sollte die Mindestbeiträge prüfen. Für freiwillig Versicherte lag die Mindestbemessungsgrundlage 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat (Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026).
Familienversicherung und Ehegatten
Ehegatten können in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig 565 Euro im Monat nicht übersteigt (Stand: 2026). Die Regel steht in § 10 SGB V. Wenn dein Partner mehr verdient, endet die Familienversicherung, und es braucht eine eigene Lösung.
Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes
Nebentätigkeiten sind im Vorbereitungsdienst nur mit Genehmigung zulässig. Ob und in welchem Umfang du arbeiten darfst, regelt das Dienstrecht und die Vorgaben deiner Ausbildungsstelle. Kläre das vor Aufnahme einer Tätigkeit schriftlich.
Rechenbeispiel: Monatsbudget mit Annahmen
Annahme: Dein Anwärtergrundbetrag und die Zuschläge ergeben zusammen 1.400 Euro brutto im Monat. Ergänzend zur Beihilfe zahlst du 120 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Es bleiben 1.280 Euro vor Steuern und sonstigen Abzügen. Mit diesem Wert kannst du planen, sobald du den tatsächlichen Betrag aus Anlage 11 kennst.
Häufige Fragen
Bekomme ich während des Referendariats Kindergeld oder Familienzuschlag?
Das hängt von deiner Familiensituation und der Rechtsgrundlage ab. Der Familienzuschlag wird über die Besoldung geregelt, und Kindergeld richtet sich nach den steuerlichen Regeln. Stelle die Frage der Besoldungsstelle und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Kann ich das Referendariat unterbrechen?
Eine Unterbrechung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa aus wichtigem Grund. Die Folgen für Bezüge und Versicherung sind erheblich, deshalb vor einer Entscheidung die zuständige Stelle fragen.
Was passiert nach der Prüfung?
Mit der Laufbahnprüfung greifen die Regeln des § 80 LBesGBW. Die Bezüge und die Versicherung können sich dann ändern, etwa durch eine Übernahme in eine Stelle. Plane den Übergang früh.
Muss ich mich selbst um die Krankenversicherung kümmern?
In vielen Fällen ja. Der Dienstherr informiert über Beihilfe und Pflichten, aber die Wahl einer privaten oder gesetzlichen Ergänzung liegt bei dir. Bei Fragen zur Ergänzung der Beihilfe ist eine persönliche Beratung möglich, etwa bei Academycon.
So gehst du jetzt vor
- Einstellungsbescheid lesen und Status, Besoldungsgruppe und Beginn notieren.
- Den aktuellen Anwärtergrundbetrag in Anlage 11 des LBesGBW nachschlagen.
- Bei der Besoldungsstelle die Zuschläge nach § 81 und die Unterrichtsvergütung nach § 82 erfragen.
- Beihilfe und Ergänzungsversicherung klären, bevor der erste Gehaltszettel kommt.
- Nebentätigkeiten nur nach schriftlicher Genehmigung aufnehmen.
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Quellen: Dbb, Besoldungstabelle Baden-Württemberg (Entwurf), Stand 1. April 2026Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), §§ 79 bis 82 und Anlage 11, Landesrecht Baden-Württemberg (Stand: Letzte Änderung 18. November 2025); § 10 SGB V, Familienversicherung (gesetze-im-internet.de); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand: 1. Januar 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.