Promotionsstelle oder Stipendium ist eine der wichtigsten Finanzierungsfragen in der Promotion, und die Antwort hängt stärker an Zahlen, als viele denken. Dieser Ratgeber rechnet beide Wege nebeneinander durch: Die Stelle mit Gehalt nach TV-L und Sozialabgaben, das Stipendium mit seinem Höchstsatz. Die Rechnungen sind bewusst als Annahmen markiert, damit du sie an deine Lage anpassen kannst.
Kurz beantwortet: Eine Promotionsstelle nach TV-L Entgeltgruppe 13 zahlt ab dem 1. April 2026 in Stufe 1 bei Vollzeit 4.759,37 Euro brutto im Monat. Im Rechenbeispiel mit 65 Prozent sind es 3.093,59 Euro, davon gehen rund 633 Euro für Sozialabgaben ab. Ein Stipendium nennt bis zu 1.750 Euro im Monat. Für die Rechnung nehmen wir keine Sozialabgaben an, die eigene Krankenversicherung kommt aber dazu (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stelle bringt Gehalt und Sozialversicherung, das Stipendium bringt einen Betrag ohne Arbeitgeber.
- Bei einer Stelle im Rechenbeispiel fallen rund 633 Euro im Monat an Sozialabgaben an, ohne Arbeitslosenversicherung und Lohnsteuer.
- Ein Stipendium der SDW oder von Villigst nennt einen Höchstsatz von 1.750 Euro im Monat, die tatsächliche Höhe hängt bei der SDW von deinem Einkommen ab.
- Steuerlich ist das Stipendium nach § 3 Nr. 44 EStG nur steuerfrei, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
- Die Krankenversicherung musst du bei einem Stipendium selbst klären, und sie kann den Unterschied zur Stelle deutlich verändern.
Wie hoch ist das Gehalt auf einer Promotionsstelle?
Promotionsstellen an Landesuniversitäten richten sich häufig nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Für die Entgeltgruppe 13 gilt die Tabelle, die ab 1. April 2026 die Monatsentgelte nach Stufen angibt. Welche Stufe du erhältst, richtet sich nach deiner Einstufung im Tarifvertrag. Im Rechenbeispiel rechnen wir mit Stufe 1, weil der Einstieg dort liegt, wenn keine Vorerfahrung angerechnet wird.
| Stufe | Vollzeit, 100 Prozent (Euro brutto im Monat) | Stelle mit 65 Prozent (Euro brutto im Monat) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.759,37 | 3.093,59 |
| Stufe 2 | 5.106,09 | 3.318,96 |
| Stufe 3 | 5.366,89 | 3.488,48 |
| Stufe 4 | 5.873,56 | 3.817,81 |
| Stufe 5 | 6.573,97 | 4.273,08 |
| Stufe 6 | 6.764,69 | 4.397,05 |
Die Werte stammen aus der Entgelttabelle TV-L, gültig vom 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026. Die Spalte mit 65 Prozent ist unsere Rechnung und keine Tabelle des Tarifvertrags. Bei anderen Stellenanteilen rechnest du den Vollzeitbetrag einfach mit dem Anteil um.
Welche Sozialabgaben fallen auf eine Stelle an?
Auf eine Promotionsstelle werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig, sofern du als Beschäftigte oder Beschäftigter arbeitest. Wir rechnen hier nur die drei Versicherungen, deren Sätze wir belegt haben: Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung und die Lohnsteuer lassen wir bewusst weg.
| Versicherung | Beitragssatz 2026 (gesamt) | Anteil Arbeitnehmer | Betrag bei 3.093,59 Euro |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 Prozent | 9,3 Prozent | 287,70 Euro |
| Krankenversicherung | 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (Durchschnitt) | 8,75 Prozent | 270,69 Euro |
| Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag | 3,6 Prozent | 1,8 Prozent | 55,68 Euro |
| Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 | 0,6 Punkte | 0,6 Prozent zusätzlich | 18,56 Euro |
Rechenbeispiel. Annahme: Du arbeitest mit 65 Prozent einer Stelle in Stufe 1, also mit 3.093,59 Euro brutto, bist in der Krankenversicherung und Rentenversicherung pflichtversichert und hast kein Kind. Die Arbeitnehmeranteile betragen dann 287,70 Euro für die Rente, 270,69 Euro für die Krankenversicherung und 74,24 Euro für die Pflege einschließlich Zuschlag (55,68 plus 18,56). Zusammen sind das 632,63 Euro. Vom Bruttobetrag bleiben 2.460,96 Euro, bevor Arbeitslosenversicherung und Lohnsteuer abgezogen werden. Hast du ein Kind, entfällt der Zuschlag, und die Pflegeversicherung liegt bei 55,68 Euro.
Die Rechnung verwendet die Arbeitnehmerhälfte der Beitragssätze. Den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nehmen wir mit dem Durchschnittswert von 2,9 Prozent an, weil deine Kasse ihren eigenen Satz hat. Die Sätze stammen aus den Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesgesundheitsministeriums und der Beitragssatzbekanntmachung für 2026. Für deine Krankenkasse kann der Betrag abweichen.
Was bleibt vom Stipendium übrig?
Ein Stipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft oder des Evangelischen Studienwerks Villigst nennt einen Höchstsatz von 1.750 Euro im Monat. Die SDW gibt zusätzlich eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale von 100 Euro an. Das ergibt im Höchstfall 1.850 Euro im Monat. Die tatsächliche Höhe hängt bei der SDW von deiner Einkommenssituation ab und ist bei Villigst im Bewilligungsverfahren zu klären.
Annahme: Auf das Stipendium selbst werden in dieser Rechnung keine Sozialabgaben gerechnet. Ob und wie das Stipendium steuerlich behandelt wird, richtet sich nach § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes. Danach sind Stipendien steuerfrei, wenn sie unter anderem nach den Richtlinien des Gebers vergeben werden und keine bestimmte Gegenleistung verlangt wird.
| Posten | Promotionsstelle (65 Prozent, Stufe 1) | Stipendium (Höchstfall) |
|---|---|---|
| Brutto im Monat | 3.093,59 Euro | 1.850 Euro (1.750 Euro plus 100 Euro Pauschale) |
| Sozialabgaben auf die Stelle oder das Stipendium | Rund 632,63 Euro (ohne Arbeitslosenversicherung) | Annahme: Keine Abgaben auf das Stipendium |
| Lohnsteuer | Nicht gerechnet, je nach Steuerklasse und Familienstand | Stipendium steuerfrei, wenn die Bedingungen des § 3 Nr. 44 EStG erfüllt sind |
| Krankenversicherung | Über die Stelle pflichtversichert | Musst du beim Stipendium selbst klären |
| Betrag vor Lohnsteuer und Krankenversicherung | Rund 2.461 Euro | Bis zu 1.850 Euro |
Im Rechenbeispiel liegt die Stelle vor Lohnsteuer deutlich über dem Höchstfall des Stipendiums. Wie viel nach Lohnsteuer bleibt, hängt stark von deiner Steuerlage ab, und beim Stipendium kommen deine Eigenkosten für die Krankenversicherung dazu. Bei Ehepaaren, Kindern und anderen Freibeträgen verändert sich die Rechnung deutlich. Für die Lohnsteuer nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen unter bmf-steuerrechner.de und trägst dort deine Daten ein.
Stelle oder Stipendium: Worauf kommt es an?
Die Zahl allein entscheidet selten. Eine Stelle bringt in der Regel Sozialversicherung, eine Rentenanwartschaft und eine feste Einbindung in die Hochschule. Ein Stipendium bringt Freiheit bei der Zeitplanung und eine Förderung, die nicht an eine Stelle gebunden ist. Es kann aber mit Auflagen wie Regionalgruppen oder Präsenzveranstaltungen verbunden sein, wie bei der SDW.
Wichtig ist auch der Zeitraum. Ein Stipendium läuft laut den Stiftungen meist über drei Jahre, eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert. Eine Stelle läuft über den Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit du vorab kennen solltest. Prüfe beide Varianten mit dem Ende deines Vorhabens im Blick.
Schließlich zählt die Krankenversicherung. Wer ein Stipendium erhält, muss seine Versicherung eigenständig klären, und das hängt davon ab, ob du immatrikuliert bist und in welcher Versicherung du bereits bist. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Krankenversicherung in der Promotion.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Stipendium netto mehr als eine Stelle?
Das hängt von der Höhe des Stipendiums und deiner Krankenversicherung ab. Im Höchstfall liegt das Stipendium bei 1.850 Euro im Monat, während die Stelle im Rechenbeispiel vor Lohnsteuer rund 2.461 Euro bringt. Ohne deine Eigenkosten für die Krankenversicherung ist der Vergleich unvollständig, deshalb rechne beides durch.
Ist ein Stipendium immer steuerfrei?
Nein. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG setzt voraus, dass die Vergabebedingungen des Gebers erfüllt sind und keine bestimmte Gegenleistung verlangt wird. Ob das bei deinem Stipendium der Fall ist, zeigt der Ratgeber zu Stipendium steuerpflichtig?.
Werden auf das Stipendium Sozialabgaben fällig?
In dieser Rechnung nehmen wir das nicht an. Wie deine Sozialversicherung im Einzelfall aussieht, hängt von deinem Status ab. Frage deine Krankenkasse, bevor du dich festlegst.
Darf ich neben einer Stelle ein Stipendium bekommen?
Das entscheiden die Stiftungen nach ihren Richtlinien. Die SDW erlaubt laut Website Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden pro Woche. Ob eine Stelle und ein Stipendium zusammenpassen, musst du vor dem Antrag mit der Stiftung klären.
Welche Stipendien gibt es zum Vergleich?
- Evangelisches Studienwerk Villigst: Promotionsstipendium im Überblick
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Zielgruppe der Promotionsförderung
- Avicenna-Studienwerk: Förderung und Bewerbung
- Promotionsstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft: Höhe
So gehst du jetzt vor
- Ermittle deine Stelle oder dein Stipendium konkret: Stellenanteil, Entgeltgruppe und Stufe beziehungsweise Höchstsatz und Zuschläge.
- Rechne die Sozialabgaben mit den Sätzen deiner Situation nach, etwa mit einem Kind oder ohne.
- Nutze den Abgabenrechner des BMF für die Lohnsteuer und trage deine Steuerklasse ein.
- Kläre bei einem Stipendium deine Krankenversicherung, bevor du die Zusage annimmst.
- Vergleiche beide Varianten über die gesamte Laufzeit deines Vorhabens, nicht nur für das erste Jahr.
Passend dazu
- Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich
- Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick
- Krankenversicherung in der Promotion
- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
Quellen: Entgelttabelle TV-L ab 01.04.2026 (Land Sachsen, Abruf Oktober 2026); Beitragssatzbekanntmachung 2026, Rentenversicherung (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1.1.2026); Gesetze im Internet, § 3 EStG Nr. 44 (Abruf Oktober 2026); Bundesgesundheitsministerium, Kinderlosenzuschlag (Stand 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.