Das Promotionsstipendium des Evangelischen Studienwerks Villigst gehört zu den bekannten Förderungen für Promovierende in Deutschland. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was das Studienwerk auf seiner Website zu Höhe, Zuschlägen, Förderdauer und Ausschlüssen angibt, und zeigt dir, welche Punkte du vor einer Bewerbung selbst nachprüfen musst.
Kurz beantwortet: Das Studienwerk nennt für Promovierende ein Vollstipendium von 1.750 Euro im Monat und eine Forschungspauschale von 100 Euro im Monat (Stand: Oktober 2026, laut Website). Die Förderung wird zunächst für drei Jahre bewilligt und kann auf dreieinhalb Jahre verlängert werden. Bewerbungen sind nur über das Online-Portal möglich. Fristen und Zugangsvoraussetzungen stehen nicht auf der Startseite und sind direkt auf der Website nachzulesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Vollstipendium wird mit 1.750 Euro im Monat angegeben, dazu kommt eine Forschungspauschale von 100 Euro im Monat.
- Die Förderung wird zunächst für drei Jahre bewilligt. Eine Verlängerung auf dreieinhalb Jahre ist möglich.
- Bewerbungen müssen über das Online-Portal eingereicht werden. Per E-Mail eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Promovierende, deren Arbeit bereits in der Schlussphase ist, können sich laut Website nicht bewerben. Dr. med. und Dr. med. dent. sind ausgeschlossen.
- Die Voraussetzungen stehen auf einer eigenen Unterseite. Diese solltest du vor jeder Bewerbung vollständig lesen.
Wie hoch ist das Promotionsstipendium von Villigst?
Die Förderseite des Studienwerks nennt folgende Angaben. Die Übersicht zeigt, was dort tatsächlich steht und wo Angaben fehlen.
| Bestandteil | Angabe laut Website | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollstipendium | 1.750 Euro pro Monat | Ob und in welcher Höhe dir der Betrag zusteht, legt das Studienwerk im Verfahren fest. |
| Forschungspauschale | 100 Euro pro Monat | Die Website nennt sie als feste Pauschale. |
| Zuschläge | „ggf. Zuschläge“, nicht näher beschrieben | Welche Zuschläge in Frage kommen, musst du beim Studienwerk erfragen. |
| Kinderbetreuung | Zuschuss für Kinder unter 14 Jahren, für die du das Personensorgerecht hast | Eine Höhe nennt die Website nicht. |
| Erziehungszeiten | Verlängerung um bis zu einem Jahr | Die Verlängerung dient als Ausgleich für Zeiten der Kindererziehung. |
Rechenbeispiel. Annahme: Du erhältst das Vollstipendium über die drei Jahre der Grundbewilligung, also 36 Monate, und die Forschungspauschale läuft in derselben Zeit. Dann ergeben sich 1.750 Euro mal 36 gleich 63.000 Euro plus 100 Euro mal 36 gleich 3.600 Euro, insgesamt 66.600 Euro brutto. Die Website nennt keine Abzüge, zum Beispiel für deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb gilt diese Rechnung nur als grobe Orientierung. Wie Stipendien steuerlich behandelt werden, regelt § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes. Ob das in deinem Fall greift, zeigt der Ratgeber zu Stipendien und Steuern.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Bewerbung?
Die Startseite verweist für die Zugangsvoraussetzungen auf eine separate Seite mit dem Titel „Voraussetzung für die Bewerbung“. Welche Abschlussnote, welche Altersgrenze oder welche Anforderungen an dein Vorhaben gelten, nennen wir deshalb hier nicht als Zahl. Diese Angaben stehen direkt beim Studienwerk, und nur dort findest du den verbindlichen Stand.
Eindeutig sind die Ausschlüsse, die auf der Website genannt werden. Bewerbungen von Promovierenden, deren Arbeit sich bereits in der Schlussphase befindet, werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Promotionen zum Dr. med. und Dr. med. dent.
- Lies die Voraussetzungsseite vollständig und notiere dir jede Bedingung, die auf dich zutrifft oder nicht zutrifft.
- Prüfe, in welcher Phase deine Arbeit steht. Befindet sie sich in der Schlussphase, ist eine Bewerbung laut Website ausgeschlossen.
- Stelle sicher, dass du die Unterlagen als Dateien im geforderten Format hochladen kannst, bevor du mit dem Antrag beginnst.
Wie lange wird das Stipendium gezahlt?
Die Förderung wird laut Website zunächst für drei Jahre bewilligt. Wer eine Verlängerung braucht, kann sie auf dreieinhalb Jahre ausdehnen lassen. Für Eltern gibt es zwei Regelungen mit Bezug auf die Zeit: Einen Zuschuss zur Kinderbetreuung für Kinder unter 14 Jahren, für die du das Personensorgerecht hast, und eine Verlängerung um bis zu ein Jahr als Ausgleich für Erziehungszeiten.
Für die Planung heißt das: Du solltest deine Finanzierung nicht nur für die ersten drei Jahre berechnen, sondern auch einen Plan für den Fall haben, dass dein Projekt länger dauert. Ob und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung möglich ist, klärst du beim Studienwerk.
Wann und wie bewirbst du dich?
Die Website betont, dass nur das Online-Portal genutzt werden soll. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Konkrete Stichtage für 2026/27 haben wir auf der Startseite und auf der Förderseite nicht gefunden, deshalb nennen wir hier keinen Termin. Im Portal und auf der Website des Studienwerks steht der aktuelle Stand.
Plane deshalb Zeit ein. Ein Antrag für ein Promotionsstipendium verlangt Unterlagen zu deinem Vorhaben und zu deinem bisherigen Werdegang, und wer kurz vor der Frist anfängt, riskiert Fehler. Hebe dir Kopien deiner Zeugnisse und Nachweise aus dem Studium digital auf, damit du sie jederzeit hochladen kannst.
Passt das Villigst-Stipendium zu deiner Situation?
Ein Stipendium ist nicht automatisch die bessere Wahl. Es passt vor allem dann, wenn du dein Vorhaben in der Anfangsphase siehst, die Bedingungen erfüllst und keine Förderung über eine Stelle an der Hochschule planst. Es passt weniger, wenn deine Arbeit bereits weit fortgeschritten ist, wenn du eine Promotionsstelle mit Gehalt und Sozialversicherung bevorzugst oder wenn du zum Dr. med. promovierst. Ob sich ein Stipendium im Vergleich zu einer Stelle rechnet, zeigen wir im Ratgeber zu Promotion finanzieren.
Häufige Fragen
Kann ich mich per E-Mail bewerben?
Nein. Die Website nennt das Online-Portal als einzigen Weg. Wer seine Unterlagen per E-Mail schickt, muss damit rechnen, dass sie nicht berücksichtigt werden.
Bekomme ich das Stipendium, wenn ich schon in der Schlussphase bin?
Laut Website nicht. Bewerbungen von Promovierenden, deren Arbeit sich bereits in der Schlussphase befindet, können nicht berücksichtigt werden. Wenn du an diesem Punkt stehst, prüfe alternative Finanzierungen.
Kann ich mich als Ärztin oder Arzt mit Dr. med. bewerben?
Die Website schließt Promotionen zum Dr. med. und zum Dr. med. dent. ausdrücklich aus. Andere Promotionsgebiete in der Medizin sind nicht automatisch ausgeschlossen, das klärst du am besten direkt beim Studienwerk.
Gibt es Unterstützung für Eltern?
Ja. Die Website nennt einen Zuschuss zur Kinderbetreuung für Kinder unter 14 Jahren, für die du das Personensorgerecht hast, und eine Verlängerung um bis zu ein Jahr für Erziehungszeiten. Die Höhe des Zuschusses steht nicht auf der Seite.
Wie viel kann ich neben dem Stipendium verdienen?
Dazu gibt es auf der Villigst-Seite keine verbindlichen Angaben, die wir hier wiedergeben könnten. Wie viel Nebentätigkeit mit dem Stipendium vereinbar ist, musst du vor der Annahme klären.
So gehst du jetzt vor
- Öffne die Förderseite und die Seite „Voraussetzung für die Bewerbung“ und lies beide vollständig.
- Berechne mit den genannten Beträgen grob, was dir in deiner Promotionszeit zur Verfügung stünde, und trage Abzüge für deine Krankenversicherung ein.
- Kläre, ob dein Vorhaben in der Schlussphase ist, bevor du Zeit in den Antrag investierst.
- Erstelle deine Unterlagen digital und lade sie über das Online-Portal hoch, nicht per E-Mail.
- Vergleiche das Stipendium mit einer Promotionsstelle, bevor du dich entscheidest.
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Quellen: Evangelisches Studienwerk Villigst, Unser Stipendium für Promovierende (Stand laut Seite: 30.09.2026, Abruf Oktober 2026); Gesetze im Internet, § 3 EStG Nr. 44 zu Stipendien (Abruf Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.