Die BAföG-Wohnpauschale ist ein fester Betrag und keine Erstattung deiner Miete. Viele Studierende gehen davon aus, dass ihre tatsächlichen Wohnkosten ausgeglichen werden. Das ist nicht so. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Pauschale berechnet wird, wie groß die Lücke bei typischen Mieten ausfallen kann und was der Entwurf für 2027 ändern würde.
Kurz beantwortet: Die BAföG-Wohnpauschale beträgt für auswärts wohnende Studierende seit dem 1. August 2024 monatlich 380 Euro, unabhängig von deiner tatsächlichen Miete. Bei den Eltern wohnende Studierende erhalten 59 Euro. Liegt deine Miete darüber, musst du die Differenz aus anderen Mitteln decken. Der Entwurf der 30. BAföG-Änderung hebt die Pauschale ab April 2027 auf 440 Euro an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnpauschale auswärts beträgt 380 Euro im Monat (Stand Oktober 2026). Sie richtet sich nach der Wohnform, nicht nach der Miete.
- Bei den Eltern wohnende Studierende erhalten 59 Euro Wohnpauschale.
- Liegt deine Warmmiete über 380 Euro, bleibt eine Lücke, die du selbst decken musst.
- Der Entwurf sieht 440 Euro ab dem 1. April 2027 vor. Er ist noch nicht beschlossen.
- Rechne deine Miete mit allen Nebenkosten gegen den Bedarf, nicht nur gegen die Kaltmiete.
Wie setzt sich der BAföG-Bedarf zusammen?
Der BAföG-Bedarf besteht aus dem Grundbedarf für Studierende und der Wohnpauschale. Der Grundbedarf beträgt 475 Euro im Monat. Die Wohnpauschale wird zusätzlich gezahlt und hängt davon ab, wo du wohnst. Für auswärts wohnende Studierende sind das 380 Euro. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt 59 Euro. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024 (Quelle: BAföG-Gesetz).
| Wohnform | Grundbedarf | Wohnpauschale | Bedarf gesamt |
|---|---|---|---|
| Auswärts wohnend, bis 24 Jahre | 475 Euro | 380 Euro | 855 Euro |
| Bei den Eltern wohnend, bis 24 Jahre | 475 Euro | 59 Euro | 534 Euro |
Die Werte sind die Bedarfssätze ohne Zuschläge. Für 25 bis 29 Jahre kommen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu (102 und 35 Euro im Monat). Die Pauschale ist Teil des Bedarfs und unterliegt wie der Rest der Einkommensanrechnung. Den vollen Satz erhältst du nur, wenn kein anrechenbares Einkommen gegengerechnet wird oder es nur gering ist. Wie sich der Bedarf insgesamt zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zum BAföG-Bedarfssatz.
Rechenbeispiel: Wie groß ist die Lücke bei deiner Miete?
Annahme: Du wohnst auswärts, bist unter 25 und hast eine Warmmiete von 520 Euro inklusive aller Nebenkosten. Dann liegt die Lücke bei 140 Euro im Monat (520 minus 380). Von den 855 Euro Bedarf bleiben nach der Miete 335 Euro für Essen, Lernmittel, Telefon, Mobilität und Versicherungen übrig. Ob das reicht, hängt von deinen Ausgaben ab.
Mit dem Entwurfswert von 440 Euro würde die Lücke im selben Beispiel auf 80 Euro schrumpfen. Die Rechnung setzt voraus, dass der Entwurf unverändert beschlossen wird und die Pauschale ab dem genannten Termin gilt.
| Position | Heute (380 Euro) | Entwurf (440 Euro, ab April 2027) |
|---|---|---|
| Warmmiete (Annahme) | 520 Euro | 520 Euro |
| Wohnpauschale | 380 Euro | 440 Euro |
| Lücke, aus eigenen Mitteln zu decken | 140 Euro | 80 Euro |
Warum ist die Pauschale nicht an die Miete gekoppelt?
Die Pauschale ist eine typisierte Leistung. Das Gesetz geht von einem durchschnittlichen Wohnbedarf aus und zahlt einen festen Betrag, statt jede Miete einzeln zu erstatten. Das vereinfacht die Verwaltung, bedeutet aber, dass teure Städte und günstige Regionen gleich behandelt werden. Wer in einer teuren Stadt wohnt, trägt das Risiko der Differenz.
Deshalb lohnt es sich, die Miete realistisch zu planen, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst. Eine Wohnung, die nur mit Hilfe der Eltern bezahlbar ist, kann bei einer Änderung der Familiensituation schnell zum Problem werden. Frag außerdem frühzeitig nach, ob sich die Lage bei einem Ortswechsel ändert, etwa beim Wechsel zu einem Masterstudium in einer anderen Stadt.
Was heißt das praktisch für deine Wohnungssuche?
Plane die Miete nicht nach dem Wunschwert, sondern nach der Summe aus Kaltmiete, Nebenkosten und Strom. Bei einer WG ist der Anteil oft niedriger, dafür fallen Gemeinschaftskosten an, die du gleich berücksichtigen solltest. Ein Einzelapartment ist planbarer, kostet aber meist mehr. Vergleiche beides mit den 855 Euro Bedarf, nicht mit dem Taschengeld, das du dir wünschst.
Einmalige Kosten wie Kaution, Umzug oder Erstausstattung sind in der monatlichen Pauschale nicht gesondert ausgewiesen. Lege dafür vor dem Einzug ein eigenes Polster an. Wer die Kaution erst aus dem laufenden Bedarf ansparen muss, gerät schnell in Engpässe.
Was ändert der Entwurf der 30. BAföG-Änderung?
Der Regierungsentwurf nach Drucksache 21/8405 erhöht die Wohnpauschale für auswärts wohnende Studierende von 380 auf 440 Euro ab dem Sommersemester 2027, also ab dem 1. April 2027. Für bei den Eltern wohnende Studierende ist eine Absenkung von 59 auf 41 Euro vorgesehen, danach soll diese Pauschale entfallen. Das Bundesforschungsministerium nennt die Erhöhung als Teil der Reform (Quelle: BMFTR, Kabinettsbeschluss).
Der Bundesrat hat den späten Start der Wohnkostenpauschale kritisiert. Ob der Entwurf so verabschiedet wird, ist offen. Plane deshalb mit den heute geltenden 380 Euro und behandle 440 Euro als Szenario. Einen Überblick über den Stand bietet der Ratgeber BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann.
Häufige Fragen
Bekomme ich mehr, wenn meine Miete über 380 Euro liegt?
Nein. Die Pauschale bleibt bei 380 Euro, auch wenn deine Miete höher ist. Die Differenz gleichst du nicht über das BAföG aus. Wenn du mehr Miete zahlst, musst du entweder anders sparen oder nach zusätzlicher Unterstützung suchen.
Zählt auch die Warmmiete oder nur die Kaltmiete?
Für die eigene Planung solltest du die Warmmiete mit allen Nebenkosten ansetzen, weil sie das tatsächliche Monatsbudget bestimmt. Die Pauschale ist aber ebenfalls ein Pauschalbetrag, der nicht einzelne Positionen erstattet. Rechne deshalb beides durch und trenne Miete und Nebenkosten in deiner Übersicht.
Gilt die Wohnpauschale auch in einem Wohnheim?
Die Wohnform entscheidet darüber, welcher Satz gilt. Ob ein Wohnheimplatz als auswärtige Unterkunft gilt, prüft das Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall. Frag vorab nach, damit du nicht mit dem falschen Satz rechnest.
Kann ich Wohngeld zusätzlich bekommen?
Das ist möglich, hängt aber vom Einzelfall ab. Ob du Anspruch hast, hängt von Einkommen, Wohnform und dem BAföG-Anspruch selbst ab. Der Ratgeber Wohngeld für Studenten erklärt die Voraussetzungen.
So gehst du jetzt vor
- Rechne deine Warmmiete mit allen Nebenkosten und vergleiche sie mit den 380 Euro Pauschale.
- Plane den Rest des Bedarfs von 855 Euro mit Lebensmitteln, Lernmitteln, Mobilität und Versicherungen.
- Kläre bei einer Wohnung im Wohnheim oder einer WG, welche Wohnform das Amt anerkennt.
- Plane mit dem Stand von heute und prüfe den Entwurf zur Wohnpauschale vor langfristigen Mietverträgen erneut.
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Quellen: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), gesetze-im-internet.de; Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405 (Stand 07.10.2026); Bundesforschungsministerium (BMFTR), Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform (12.08.2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.