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Doktorand Gehalt 2026: TV-L E 13, Stufen und Teilzeit

Was verdient ein Doktorand 2026 im TV-L? Die Stufen der Entgeltgruppe 13, die Teilzeit-Rechnung und die Punkte, die im Arbeitsvertrag stehen müssen.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Das Gehalt als Doktorand hängt vor allem davon ab, ob deine Promotionsstelle nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt wird und in welcher Entgeltgruppe sie eingruppiert ist. An Hochschulen findest du dabei häufig die Entgeltgruppe 13. Dieser Ratgeber zeigt dir die Monatsbeträge 2026, die Rechnung für eine Teilzeitstelle und die Punkte, auf die du im Arbeitsvertrag achten solltest.

Kurz beantwortet: Eine Promotionsstelle in der Entgeltgruppe 13 des TV-L beginnt in Stufe 1 mit 4.759 Euro brutto im Monat bei Vollzeit. Die Tabelle gilt vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. Bei einer 65-Prozent-Stelle sind es in Stufe 1 rund 3.093 Euro brutto. Die Stufen steigen mit der Dauer der Beschäftigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Promotionsstellen an Hochschulen werden oft nach der Entgeltgruppe 13 des TV-L bezahlt. Maßgeblich ist, was dein Arbeitsvertrag festlegt.
  • Bei Vollzeit startest du in Stufe 1 mit 4.759 Euro brutto. Stufe 6 liegt bei 6.765 Euro brutto (Stand April 2026).
  • Bei Teilzeit wird der Betrag anteilig gezahlt. Bei 65 Prozent Stellenanteil sind es in Stufe 1 rund 3.093 Euro brutto.
  • Die Befristung richtet sich nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Nach der Promotion sind bis zu sechs Jahre möglich, in der Medizin bis zu neun Jahre.
  • Ab Stufe 5 kann das Jahresgehalt bei Vollzeit über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das wirkt sich auf deine Krankenversicherung aus.

Welche Entgeltgruppe gilt für Promotionsstellen?

Die Entgeltgruppe steht in der Stellenausschreibung und im Arbeitsvertrag. Viele Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Promotionsziel werden in der Entgeltgruppe 13 eingruppiert. Nicht jede Promotionsstelle ist jedoch E 13. Prüfe deshalb vor der Unterschrift, welche Entgeltgruppe, welcher Stellenumfang und welche Laufzeit vereinbart sind.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Stelle und Stipendium. Ein Stipendium ist kein Gehalt im Sinne des Tarifvertrags und hat andere Folgen für Sozialversicherung, Rente und Arbeitslosengeld. Einen Vergleich mit Rechenbeispiel findest du im Ratgeber Promotionsstelle oder Stipendium: Netto-Vergleich mit Rechenbeispiel.

Die Stufen 2026 im Überblick

Die Tabelle zeigt die monatlichen Bruttobeträge der Entgeltgruppe 13 für eine Vollzeitstelle. Zum Vergleich stehen zwei Teilzeitmodelle mit der Annahme eines Stellenanteils von 65 bzw. 50 Prozent.

StufeVoraussetzungVollzeit (100 %)Annahme 65 %Annahme 50 %
Stufe 1Neueinstellung4.759,00 Euro3.093,35 Euro2.379,50 Euro
Stufe 2nach 1 Jahr in Stufe 15.106,00 Euro3.318,90 Euro2.553,00 Euro
Stufe 3nach 2 Jahren in Stufe 25.367,00 Euro3.488,55 Euro2.683,50 Euro
Stufe 4nach 3 Jahren in Stufe 35.874,00 Euro3.818,10 Euro2.937,00 Euro
Stufe 5nach 4 Jahren in Stufe 46.574,00 Euro4.273,10 Euro3.287,00 Euro
Stufe 6nach 5 Jahren in Stufe 56.765,00 Euro4.397,25 Euro3.382,50 Euro

Quelle der Vollzeitbeträge: TV-L-Entgelttabelle, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027, abgerufen über kommunalforum.de. Die Tabelle gibt die Veröffentlichung des Tarifvertrags wieder. Vor Vertragsabschluss solltest du die Werte mit dem Arbeitsvertrag und der aktuellen Tabelle der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgleichen. Nach dem 28. Februar 2027 gelten die Werte eines Folgeabschlusses.

Teilzeit-Rechnung: So kommst du auf deinen Betrag

Teilzeit wird im öffentlichen Dienst anteilig bezahlt. Du musst also nicht neu rechnen, sondern nur den Stellenanteil auf den Vollzeitbetrag deiner Stufe anwenden.

  1. Vollzeitbetrag deiner Stufe nehmen, zum Beispiel Stufe 1 mit 4.759 Euro.
  2. Mit dem Stellenanteil multiplizieren. Annahme: 65 Prozent, also der Faktor 0,65.
  3. Das Ergebnis ist dein Bruttobetrag: 4.759 × 0,65 = 3.093,35 Euro.
  4. Für das Netto Steuern und Sozialabgaben abziehen. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Familienstand ab, deshalb verweisen wir für Netto-Beispiele auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (bmf-steuerrechner.de).

Sonderzahlungen wie eine Jahressonderzahlung richten sich nach dem Tarifvertrag und nach deinem Vertrag. Sie stehen nicht in der Monatstabelle. Frag vor dem Vergleich von Angeboten nach dem genauen Betrag.

Wie steigst du in den Stufen auf?

Die Stufen steigen nach der Dauer der Beschäftigung. Nach einem Jahr in Stufe 1 folgt Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 Stufe 3, und so weiter bis Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Allgemeine Tariferhöhungen kommen zusätzlich und zeigen sich in neuen Tabellen.

Unterbrechungen wie Elternzeit oder lange Krankheit können die Laufzeit beeinflussen. Frag die Personalabteilung nach der Regelung für deinen Fall, bevor du eine Auszeit planst.

Befristung: Wie lange die Stelle läuft

Promotionsstellen sind meist befristet. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist vor der Promotion eine Befristung von bis zu sechs Jahren zulässig, wenn die Stelle der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Nach abgeschlossener Promotion sind bis zu sechs Jahre zulässig, im Bereich der Medizin bis zu neun Jahre.

Für deine Planung heißt das: Vergleiche die Vertragslaufzeit mit deinem Promotionsplan. Eine Verlängerung ist keine Selbstverständlichkeit und hängt von Vertrag und Gesetz ab. Bei Unklarheiten hilft das Personalbüro deiner Hochschule weiter, in vielen Fällen auch der Personalrat.

Jahresgehalt und Versicherungspflichtgrenze

Für die Krankenversicherung zählt das Jahresentgelt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 6.450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr (Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026).

Rechenbeispiel (Annahme: Vollzeit, zwölf Monatsgehälter ohne Sonderzahlung): Stufe 4 ergibt 70.488 Euro im Jahr und liegt darunter. Stufe 5 mit 78.888 Euro und Stufe 6 mit 81.180 Euro liegen darüber. Sonderzahlungen erhöhen das Jahresentgelt zusätzlich. Ob du dann versicherungsfrei wirst, prüft deine Krankenkasse im Einzelfall. Dann kommen eine freiwillige gesetzliche oder eine private Versicherung in Betracht.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Doktorand mit E 13 in Stufe 1?

Bei einer Vollzeitstelle sind es 4.759 Euro brutto im Monat (Stand April 2026). Bei Teilzeit wird dieser Betrag anteilig gezahlt. Eine 65-Prozent-Stelle ergibt rund 3.093 Euro brutto. Maßgeblich ist immer der Arbeitsvertrag, nicht allein die Tabelle.

Gilt die Tabelle in allen Bundesländern?

Der TV-L gilt in den meisten Bundesländern. Hessen und Berlin haben eigene Tarifverträge, dort können die Beträge abweichen. Prüfe deshalb, auf welchen Tarifvertrag sich dein Arbeitsvertrag bezieht.

Bekomme ich eine Jahressonderzahlung?

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten eine Jahressonderzahlung. Ob und in welcher Höhe sie für deine Stelle gilt, steht im Tarifvertrag und in deinem Vertrag. Die Monatstabelle enthält sie nicht.

Steigt mein Gehalt automatisch?

Der Stufenaufstieg erfolgt nach den Laufzeiten der Tabelle. Eine individuelle Gehaltserhöhung ist davon getrennt und muss gesondert vereinbart werden.

Lohnt sich eine 50-Prozent-Stelle?

Das hängt von deinem Zeitplan und deinen Fixkosten ab. Eine halbe Stelle bringt in Stufe 1 rund 2.380 Euro brutto und lässt mehr Zeit für die Dissertation. Rechne vorher durch, ob Miete, Versicherung und Lebenshaltung mit dem Netto gedeckt sind.

So gehst du jetzt vor

  1. Stellenausschreibung und Arbeitsvertrag auf Entgeltgruppe, Stufe, Stellenumfang und Laufzeit prüfen.
  2. Vollzeitbetrag und Stellenanteil zusammenrechnen, bevor du zusagst, und die Sonderzahlung schriftlich klären.
  3. Das Netto mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln.
  4. Stufenlaufzeiten und das Befristungsende in deinen Kalender eintragen und mit der Personalabteilung abgleichen.

Passend dazu

Quellen: TV-L-Entgelttabelle, gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 (Abruf über kommunalforum.de, Stand Oktober 2026); § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1. Januar 2026); Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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