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Krankenversicherung im Teilzeitstudium

Krankenversicherung im Teilzeitstudium: Wann die studentische Versicherung weiter gilt, wie viel du nebenher arbeiten darfst und was der Beitrag 2026 kostet.

Kurz beantwortet

Die Krankenversicherung im Teilzeitstudium folgt denselben Regeln wie im Vollzeitstudium. Die Versicherungspflicht als Studierende unterscheidet laut Gemeinsamen Grundsätzlichen Hinweisen nicht zwischen Voll- und Teilzeit. Eine Fachsemestergrenze gibt es nicht mehr, die Altersgrenze von 30 Jahren bleibt. Entscheidend wird die Erwerbstätigkeit nebenher: Bis 20 Wochenstunden bleibst du in der Regel Studierende.

Gilt die studentische Krankenversicherung auch im Teilzeitstudium?

Ja. Nach den Gemeinsamen Grundsätzlichen Hinweisen der Spitzenverbände (Fassung vom 20.03.2020, Abschnitt 1.1.1) wird nicht danach unterschieden, ob das Studium in Vollzeit oder Teilzeit betrieben wird. Du brauchst die Immatrikulation und musst unter der Altersgrenze liegen. Die Pflicht endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Die frühere Höchstzahl an Fachsemestern entfällt seit 2020.

Für die Fassung vom 23.12.2025 liegt uns der Wortlaut nicht vor. Prüfe vor wichtigen Entscheidungen die aktuelle Fassung. Wie der Wechsel in die private Versicherung im Teilzeitstudium abläuft, beschreibt der Beitrag PKV bei Teilzeitstudium.

MerkmalWertStandStatusQuelle
Voll- oder Teilzeitkein Unterschied bei der Versicherungspflicht20.03.2020VerwaltungspraxisGemeinsame Grundsätzliche Hinweise, Abschnitt 1.1.1
Fachsemestergrenzeentfallen seit 2020Fassung 23.12.2025VerwaltungspraxisGemeinsame Grundsätzliche Hinweise
AltersgrenzeEnde mit Semester des 30. Geburtstagsgeltendes Rechtamtlich§ 5 SGB V
Werkstudentenprivilegbis 20 Stunden pro Woche versicherungsfrei in KV, PV und ALVRundschreiben 23.11.2016VerwaltungspraxisGemeinsames Rundschreiben
Mindestlohn13,90 Euro 2026, 14,60 Euro 20272026 und 2027amtlichMiLoV5
Minijob-Grenze603 Euro 2026, 633 Euro 20272026 und 2027amtlich§ 8 SGB IV

Wann zählst du als Teilzeitstudierende nicht mehr als Student?

Wer neben dem Studium arbeitet, wird danach beurteilt, ob er seinem Erscheinungsbild nach noch zu den Studierenden gehört (Abschnitt 1.5.1 der Hinweise). Als Faustregel dient das Werkstudentenprivileg:

  • Bis 20 Stunden pro Woche bleibst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung bist du pflichtversichert.
  • Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
  • In der vorlesungsfreien Zeit sind mehr Stunden möglich. Arbeitest du aber in mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden, entfällt die Privilegierung.

Die Stundengrenze stammt aus dem Gemeinsamen Rundschreiben von 2016. Spätere Fassungen sind vor der Anwendung zu prüfen.

Was kostet die Krankenversicherung im Teilzeitstudium?

Solange du über die KVdS versichert bist, gilt die Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat. Der Rechenweg für 2026 bei Kinderlosen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:

  1. Krankenversicherung: 855,00 mal 10,22 Prozent gleich 87,38 Euro.
  2. Zusatzbeitrag: 855,00 mal 2,9 Prozent gleich 24,80 Euro.
  3. Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag: 855,00 mal 4,2 Prozent gleich 35,91 Euro.
  4. Summe: 148,09 Euro im Monat. Mit Kind sind es 142,96 Euro.

Wie viel kannst du im Teilzeitstudium nebenher arbeiten?

Rechenbeispiel mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro (2026):

  1. Werkstudent mit 20 Stunden: 20 mal 13,90 Euro gleich 278,00 Euro pro Woche, mal 52 geteilt durch 12 gleich 1.204,67 Euro im Monat.
  2. Rentenversicherung auf diesen Lohn: 1.204,67 mal 9,3 Prozent (Arbeitnehmeranteil von 18,6 Prozent) gleich 112,03 Euro.
  3. Minijob-Grenze: 603 geteilt durch 13,90 gleich 43,38 Stunden im Monat, das sind rund 10 Stunden pro Woche.
  4. Mit dem Mindestlohn 2027 von 14,60 Euro und der Grenze von 633 Euro sind es 43,36 Stunden im Monat.

Das sind Rechenbeispiele und keine Zusage. Ob du als Studierende gilst, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

So gehst du vor

  1. Lass dir von der Hochschule die Teilzeit-Immatrikulation bescheinigen und lege sie deiner Kasse vor.
  2. Halte die Wochenstunden aller Beschäftigungen schriftlich fest, auch in der vorlesungsfreien Zeit.
  3. Melde Änderungen bei Arbeitsumfang oder Studienstatus der Kasse sofort.
  4. Plane die Anschlussversicherung vor dem Semester des 30. Geburtstags.

Häufige Fragen

Zahle ich im Teilzeitstudium weniger für die Krankenversicherung?

Nein. Die Bemessungsgrundlage der KVdS hängt nicht vom Umfang des Studiums ab. Sie liegt 2026 bei 855 Euro im Monat.

Gibt es im Teilzeitstudium eine Fachsemestergrenze?

Nein. Die frühere Begrenzung auf eine Höchstzahl an Fachsemestern ist seit 2020 nicht mehr vorgesehen.

Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden arbeite?

Dann kann die Versicherungsfreiheit als Werkstudent entfallen, und du wirst als Beschäftigte pflichtversichert. Die Kasse beurteilt das nach dem Gesamtbild.

Gilt dasselbe für ein berufsbegleitendes Studium?

Nicht unbedingt. Bei einem Vollzeitjob tritt die Versicherung als Beschäftigte meist vor die studentische Versicherung. Mehr dazu im Beitrag Master berufsbegleitend.

Quellen

Passend dazu

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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