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Auslandssemester Dänemark: KV, Visum, Kosten 2026

Auslandssemester Dänemark: Krankenversicherung mit EHIC, Visum laut AA nicht genannt, Gebühren und Lebenshaltung mit Quellen, Stand Oktober 2026.

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Auslandssemester Dänemark: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhältst du medizinisch notwendige Behandlung nach dänischen Regeln, den Rücktransport deckt sie aber nicht. Ein Visum nennt das Auswärtige Amt für deutsche Staatsangehörige nicht, du brauchst aber ein gültiges Reisedokument, Kopien genügen nicht. Eine belegte Monatsangabe für die Lebenshaltung haben wir für Dänemark nicht, deshalb nennen wir keine Summe.

Auslandssemester Dänemark auf einen Blick

PunktAngabe (Stand Oktober 2026)Quelle
KrankenversicherungEuropäische Krankenversicherungskarte gilt in Dänemark, Rücktransport nicht abgedecktEuropäische Kommission, Bundesportal, Auswärtiges Amt
VisumKeine Visumspflicht genannt, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werdenAuswärtiges Amt, Your Europe
StudiengebührenErasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Gebühren für Studium, Einschreibung und PrüfungenEuropäische Kommission, Erasmus+
LebenshaltungKeine belegte Angabe, frage deine Gasthochschule nach dem Budget für AustauschstudierendeKeine amtliche Quelle belegt
Auslands-BAföGMöglich, zuständig ist das Studentenwerk Schleswig-HolsteinDeutsches Studierendenwerk (DSW), Flyer Januar 2026

Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.

Wie bist du in Dänemark krankenversichert?

Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse

Dänemark gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte und muss nicht gesondert beantragt werden. Laut Bundesportal erhältst du damit medizinisch notwendige Leistungen, vor allem Notfallversorgung und die laufende Behandlung chronischer Erkrankungen, zu denselben Bedingungen wie Versicherte in Dänemark. Das Auswärtige Amt bestätigt, dass gesetzlich Versicherte mit der Karte oder einer Ersatzbescheinigung Anspruch auf Behandlung haben.

Die Karte setzt voraus, dass du durch ein staatliches Sozialversicherungssystem versichert oder abgedeckt bist. Lass dir deshalb von deiner Krankenkasse vor der Abreise schriftlich bestätigen, dass dein Schutz während des Auslandssemesters besteht, und prüfe, ob die Karte bis zum Ende deines Aufenthalts gültig ist. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?.

Was zahlt die deutsche Krankenkasse?

Die Karte rechnet nach den Regeln Dänemarks ab. Welche Zuzahlungen dort anfallen, richtet sich nach dänischem Recht. Wer eine Behandlung zunächst selbst bezahlt, bekommt sie laut Bundesportal nur in der Höhe erstattet, die eine vergleichbare Behandlung im Versicherungsstaat gekostet hätte, abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags. Einen Höchstbetrag nennt die Seite nicht. Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland und Behandlungen, die auch in Deutschland genehmigungspflichtig sind, brauchen vorab eine Zustimmung deiner Kasse. Bewahre deshalb alle Belege auf.

Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport

Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Der Rücktransport nach Deutschland ist damit nicht abgedeckt, und Behandlungen, die bis zu deiner Rückkehr warten können, muss der Behandler nicht übernehmen. Das Bundesportal nennt die Rückholkosten ein Restrisiko und empfiehlt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich eine medizinische Evakuierungsversicherung. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Brauchst du für Dänemark ein Visum?

Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht, keine visumfreie Aufenthaltsdauer und keine Einreisegebühr. Zugelassen sind Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass. Jeder Reisende braucht ein eigenes Dokument, Kopien genügen nicht. Alle Dokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Für Aufenthalte über drei Monate nennt Your Europe drei Voraussetzungen: die Immatrikulation an einer anerkannten Bildungseinrichtung, ausreichende Einkünfte, sodass keine Sozialhilfe nötig ist, und umfassenden Krankenversicherungsschutz. In den ersten drei Monaten darf Dänemark keine Anmeldung verlangen, danach kann die Anmeldung des Wohnsitzes gefordert werden. Halte deshalb diese Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Immatrikulation an der Gasthochschule
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, bei gesetzlich Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte
  • Erklärung über ausreichende finanzielle Mittel

Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Dänemark nicht (Stand der Seite 29.09.2026). Die dänische Regierung stuft die Bedrohungslage nach den Koranverbrennungen in Kopenhagen 2023 als erhöht ein. Für Grönland, das nicht zur EU gehört, rät das Amt von Individualreisen außerhalb der größeren Städte ab. In Kopenhagen steigt im Sommer das Risiko von Taschendiebstählen. In den Stadtteilen Christiania und Nørrebro kam es 2024 zu Bandengewalt und Schießereien.

Was kostet ein Auslandssemester in Dänemark?

Studiengebühren

Als Erasmus+-Studierende bist du an der Gasthochschule von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen befreit. Das nennt die Europäische Kommission ausdrücklich. Kleine Beiträge, etwa für Versicherung oder die Mitgliedschaft in der Studierendenvertretung, können trotzdem anfallen. Welche Gebühren für Austauschstudierende an deiner Gasthochschule gelten, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage. Eine allgemeine Gebühr für Freemover nennen wir nicht, weil wir dazu keine amtliche Angabe belegt haben.

Lebenshaltung

Einen belegten Monatsbetrag für die Lebenshaltung in Dänemark nennen wir nicht. Eine amtliche oder universitäre Angabe konnten wir für dieses Land nicht abrufen. Frage deshalb deine Gasthochschule nach ihrem Budget für Austauschstudierende und nach den aktuellen Preisen für Wohnheimplätze.

Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG

Erasmus+ ist ein Beitrag zu Reise- und Lebenshaltungskosten. Laut Europäischer Kommission hängt die Höhe unter anderem von den Lebenshaltungsunterschieden zwischen Heimat- und Zielland, der Zahl der Bewerbungen und der Entfernung zwischen den Ländern ab. Die Hochschulen schließen die Förderungsvereinbarungen und beantragen die Förderung für ihre Studierenden. Einen festen Betrag nennt die Seite nicht, frage deshalb dein International Office. Mehr dazu im Ratgeber Auslandssemester planen: Bewerbung, Erasmus und Finanzierung.

Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium in der EU möglich, wenn du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und der Aufenthalt deinem Studium förderlich ist. Laut DSW-Flyer (Stand Januar 2026) ist für Dänemark das Studentenwerk Schleswig-Holstein zuständig. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, der Antrag sollte etwa sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Studiengebühren werden bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr gefördert, dazu kommen ein einmaliger Reisekostenzuschlag und ein Zuschlag zur Krankenversicherung. Die Mindestdauer von sechs Monaten gilt innerhalb der EU nicht. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.

Rechenbeispiel: Ein Rechenbeispiel mit Summe ist für Dänemark nicht möglich, weil wir keine belegte Angabe zur Lebenshaltung haben. Gebühren fallen für Erasmus+-Studierende für Studium, Einschreibung und Prüfungen nicht an. Flug, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.

So gehst du vor der Abreise vor

  1. Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
  2. Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
  3. Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Schutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
  4. Kläre mit der Gasthochschule, ob kleine Beiträge für Versicherung oder Studierendenvertretung anfallen.
  5. Stelle den Auslands-BAföG-Antrag etwa sechs Monate vor Beginn beim Studentenwerk Schleswig-Holstein, wenn du Förderung möchtest.
  6. Lass dich zur FSME-Impfung beraten, wenn du auf Bornholm oder im Norden Seelands unterwegs bist, und prüfe die Standardimpfungen nach dem STIKO-Kalender, besonders gegen Masern.
  7. Frage beim International Office nach der Höhe der Erasmus+-Förderung, nach den Gebühren der Gasthochschule und nach dem Budget für Austauschstudierende.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Dänemark?

Ja, für medizinisch notwendige Behandlung nach dänischen Regeln. Den Rücktransport übernimmt die Karte nicht, und Behandlungen, die bis zu deiner Rückkehr warten können, muss der Behandler nicht leisten.

Brauche ich für Dänemark ein Visum?

Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht, sondern die zugelassenen Reisedokumente. Nach drei Monaten kann Dänemark eine Anmeldung verlangen.

Muss ich in Dänemark Studiengebühren zahlen?

Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Kleine Beiträge können anfallen. Welche Gebühren deine Gasthochschule verlangt, erfährst du bei ihr.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Dänemark?

Einen belegten Monatsbetrag nennen wir nicht. Frage deine Gasthochschule nach ihrem Budget für Austauschstudierende.

Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?

Die Europäische Kommission nennt den Rücktransport als nicht abgedeckt. Das Bundesportal nennt die Rückholkosten ein Restrisiko, das eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abdecken kann. Frage deine Kasse nach dem genauen Leistungsumfang.

Wer ist für Auslands-BAföG nach Dänemark zuständig?

Laut DSW-Flyer (Stand Januar 2026) das Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Quellen

Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

Passend dazu

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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