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Auslandssemester Belgien: KV, Visum, Kosten 2026

Auslandssemester Belgien: Krankenversicherung mit EHIC, Visum nicht nötig, Gebühren und Lebenshaltung mit amtlichen Quellen, Stand Oktober 2026.

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Auslandssemester Belgien: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhältst du medizinisch notwendige Behandlung nach belgischen Regeln, den Rücktransport deckt sie aber nicht. Ein Visum brauchst du mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis nicht, nach drei Monaten kann eine Anmeldung verlangt werden. Die Vrije Universiteit Brussel (VUB) nennt rund 1.000 Euro Lebenshaltung im Monat, ohne Studiengebühren.

Auslandssemester Belgien auf einen Blick

PunktAngabe (Stand Oktober 2026)Quelle
KrankenversicherungEuropäische Krankenversicherungskarte gilt in Belgien, Rücktransport nicht abgedecktEuropäische Kommission, Bundesportal
VisumKeine Visumspflicht genannt, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werdenAuswärtiges Amt, Your Europe
StudiengebührenErasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Freemover-Beispiel VUB: 1.116 bis 5.320 Euro pro JahrErasmus+, VUB
LebenshaltungRund 1.000 Euro im Monat ohne Studiengebühren und Studienmaterial (Beispiel VUB)VUB
Auslands-BAföGMöglich, zuständig ist die Bezirksregierung KölnDeutsches Studierendenwerk (DSW), Flyer Januar 2026

Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.

Wie bist du in Belgien krankenversichert?

Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse

Belgien gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte und muss nicht gesondert beantragt werden. Laut Bundesportal erhältst du damit medizinisch notwendige Leistungen, vor allem Notfallversorgung und die laufende Behandlung chronischer Erkrankungen, zu denselben Bedingungen wie Versicherte in Belgien. Das Auswärtige Amt schreibt, dass gesetzlich Versicherte mit der Karte oder einer Ersatzbescheinigung Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern haben.

Die Karte setzt voraus, dass du durch ein staatliches Sozialversicherungssystem versichert oder abgedeckt bist. Lass dir deshalb von deiner Krankenkasse vor der Abreise schriftlich bestätigen, dass dein Schutz während des Auslandssemesters besteht, und prüfe, ob die Karte bis zum Ende deines Aufenthalts gültig ist. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?.

Was zahlt die deutsche Krankenkasse?

Die Karte rechnet nach den Regeln Belgiens ab. Welche Zuzahlungen dort anfallen, richtet sich nach belgischem Recht. Wer eine Behandlung zunächst selbst bezahlt, bekommt sie laut Bundesportal nur in der Höhe erstattet, die eine vergleichbare Behandlung im Versicherungsstaat gekostet hätte, abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags. Einen Höchstbetrag nennt die Seite nicht. Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland und Behandlungen, die auch in Deutschland genehmigungspflichtig sind, brauchen vorab eine Zustimmung deiner Kasse. Bewahre deshalb alle Belege auf.

Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport

Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Der Rücktransport nach Deutschland ist damit nicht abgedeckt, und Behandlungen, die bis zu deiner Rückkehr warten können, muss der Behandler nicht übernehmen. Das Bundesportal nennt die Rückholkosten ein Restrisiko und empfiehlt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Das Auswärtige Amt rät zu einer Reisekrankenversicherung, die auch einen Rettungsflug abdeckt. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Brauchst du für Belgien ein Visum?

Nein. Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht, sondern die zugelassenen Reisedokumente: Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass. Außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen Reisedokumente laut Seite seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Für Aufenthalte über drei Monate nennt Your Europe drei Voraussetzungen: die Immatrikulation an einer anerkannten Bildungseinrichtung, ausreichende Einkünfte, sodass keine Sozialhilfe nötig ist, und umfassender Krankenversicherungsschutz. In den ersten drei Monaten darf Belgien keine Anmeldung verlangen, danach kann die Anmeldung des Wohnsitzes gefordert werden. Halte deshalb diese Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Immatrikulation an der Gasthochschule
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, bei gesetzlich Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte
  • Erklärung über ausreichende finanzielle Mittel

Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Belgien nicht (Stand der Seite 20.10.2026). Die Seite nennt die Terrorgefahr laut belgischer Regierung auf Stufe drei von vier und eine erhöhte Polizeipräsenz an Flughäfen, Bahnhöfen und Regierungsgebäuden. In Brüssel besteht nach Angaben des Amts ein erhöhtes Risiko für Taschendiebstahl und Raub, besonders rund um die Bahnhöfe Midi und Nord.

Was kostet ein Auslandssemester in Belgien?

Studiengebühren

Als Erasmus+-Studierende bist du an der Gasthochschule von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen befreit. Das nennt die Europäische Kommission ausdrücklich. Kleine Beiträge, etwa für Versicherung oder die Mitgliedschaft in der Studierendenvertretung, können trotzdem anfallen. Für ausländische Studierende an der VUB nennt die Universität allgemeine Studiengebühren von 1.116 bis 5.320 Euro pro Jahr. Die Seite unterscheidet EWR-Studierende und Studierende aus Nicht-EWR-Staaten, nennt dafür aber keine eigenen Beträge. Welche Gebühren an deiner Gasthochschule anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.

Lebenshaltung

Die VUB schätzt für ausländische Vollzeitstudierende im ersten Bachelorjahr rund 1.000 Euro im Monat, ohne Studiengebühren und Studienmaterial. Die Kalkulation sieht für die Unterkunft 500 bis 650 Euro vor, für Energie 100 bis 130 Euro, für Essen 300 bis 400 Euro, für die Krankenversicherung 12 bis 100 Euro, für Telefon und Internet 30 bis 50 Euro sowie 45 Euro für Sonstiges und 25 Euro als Rücklage. Medizinische Kosten nennt die Seite mit 25 Euro im Monat. Für Studienmaterial kommen einmalig etwa 250 Euro hinzu. Die Seite trägt kein Datum und richtet sich an ausländische Studierende allgemein, nicht ausdrücklich an Erasmus-Studierende.

Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG

Erasmus+ ist ein Beitrag zu Reise- und Lebenshaltungskosten. Laut Europäischer Kommission hängt die Höhe unter anderem von den Lebenshaltungsunterschieden zwischen Heimat- und Zielland, der Zahl der Bewerbungen und der Entfernung zwischen den Ländern ab. Die Hochschulen schließen die Förderungsvereinbarungen und beantragen die Förderung für ihre Studierenden. Einen festen Betrag nennt die Seite nicht, frage deshalb dein International Office. Mehr dazu im Ratgeber Auslandssemester planen: Bewerbung, Erasmus und Finanzierung.

Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium in der EU möglich, wenn du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und der Aufenthalt deinem Studium förderlich ist. Laut DSW-Flyer (Stand Januar 2026) ist für Belgien die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, der Antrag sollte etwa sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Studiengebühren werden bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr gefördert, dazu kommen ein einmaliger Reisekostenzuschlag und ein Zuschlag zur Krankenversicherung. Die Mindestdauer von sechs Monaten gilt innerhalb der EU nicht. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.

Rechenbeispiel: Bei einem Erasmus+-Semester von fünf Monaten ergeben sich nach der Schätzung der VUB rund 5.000 Euro Lebenshaltung (5 mal 1.000 Euro). Für Studium, Einschreibung und Prüfungen fallen dabei keine Gebühren an. Flug, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind darin nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.

So gehst du vor der Abreise vor

  1. Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
  2. Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
  3. Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Schutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
  4. Kläre mit der Gasthochschule, ob kleine Beiträge für Versicherung oder Studierendenvertretung anfallen.
  5. Stelle den Auslands-BAföG-Antrag etwa sechs Monate vor Beginn bei der Bezirksregierung Köln, wenn du Förderung möchtest.
  6. Frage beim International Office nach der Höhe der Erasmus+-Förderung und nach den Gebühren der Gasthochschule.
  7. Halte Personalausweis oder Reisepass sowie Nachweise zur Immatrikulation und Versicherung für eine mögliche Anmeldung nach drei Monaten bereit.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Belgien?

Ja, für medizinisch notwendige Behandlung nach belgischen Regeln. Den Rücktransport übernimmt die Karte nicht, und Behandlungen, die bis zu deiner Rückkehr warten können, muss der Behandler nicht leisten.

Brauche ich für Belgien ein Visum?

Nein. Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht, sondern die zugelassenen Reisedokumente. Nach drei Monaten kann Belgien eine Anmeldung verlangen.

Muss ich in Belgien Studiengebühren zahlen?

Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Kleine Beiträge können anfallen. Die VUB nennt für ausländische Studierende allgemein 1.116 bis 5.320 Euro im Jahr. Welche Gebühren deine Gasthochschule verlangt, erfährst du bei ihr.

Reichen rund 1.000 Euro im Monat für die Lebenshaltung?

Das ist die Schätzung der VUB für ausländische Vollzeitstudierende im ersten Bachelorjahr, ohne Studiengebühren. Die Seite unterscheidet nicht nach Städten und trägt kein Datum. Frage deshalb deine Gasthochschule nach dem aktuellen Budget für Austauschstudierende.

Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?

Die Europäische Kommission und das Bundesportal nennen den Rücktransport als nicht abgedeckt beziehungsweise als Restrisiko. Eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung kann diesen Teil abdecken. Frage deine Kasse nach dem genauen Leistungsumfang.

Wer ist für Auslands-BAföG nach Belgien zuständig?

Laut DSW-Flyer (Stand Januar 2026) die Bezirksregierung Köln.

Quellen

Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

Passend dazu

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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