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BKK exklusiv für Studierende: Beitrag 2026, ab 30 und Leistungen

Die BKK exklusiv für Studierende: Beitrag 2026 (3,49 %), Kosten unter und ab 23 Jahren, Mindestbeitrag ab 30 und Leistungen im Überblick.

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Als Student bei der BKK exklusiv zahlst du 2026 für die Krankenversicherung 117,22 € im Monat. Mit Pflegeversicherung sind es 148,00 € unter 23 Jahren oder mit Kind und 153,13 € kinderlos ab 23. Der Zusatzbeitrag liegt bei 3,49 %. Die studentische Versicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Danach liegt der freiwillige Mindestbeitrag kinderlos bei 285,95 € im Monat.

Dieser Beitrag gilt für die gesetzliche Pflichtversicherung als Student und informiert allgemein. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Die Euro-Beträge sind eigene Berechnungen aus der Bemessungsgrundlage und dem Zusatzbeitrag.

Die Fakten im Überblick

AngabeWert
Zusatzbeitrag 20263,49 %
ÖffnungBremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Studentische Versicherung unter 23 (KV und PV)148,00 € im Monat
Studentische Versicherung ab 23, kinderlos (KV und PV)153,13 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, kinderlos285,95 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, mit Kind278,04 € im Monat
Stand der AngabenKrankenkassenliste, Berechnung am 25.10.2026

Die Werte gelten für 2026 und für eine Person ohne weitere Einkünfte. Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag. Die Angaben sind Stand der Berechnung am 25.10.2026.

Wo ist die BKK exklusiv geöffnet?

Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die BKK exklusiv in sechs Bundesländern geöffnet: Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Aufgenommen werden Studierende mit Wohn- oder Studienort in diesem Gebiet. Liegt dein Wohn- und Studienort außerhalb dieser Länder, scheidet die Kasse für dich in der Regel aus. Die Öffnung haben wir nicht über die Seite der Kasse geprüft, weil diese für unsere Recherche nicht abrufbar war.

Was kostet die BKK exklusiv als Student?

Die Kasse bietet keinen eigenen Studententarif, sondern die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Für die Berechnung gilt die feste Bemessungsgrundlage von 855 € im Monat. Die Regeln dazu gelten für alle gesetzlichen Kassen gleich.

  1. Basisbeitrag: 10,22 % von 855 € ergeben 87,38 €.
  2. Zusatzbeitrag: 3,49 % von 855 € ergeben 29,84 €.
  3. Krankenversicherung: 87,38 € plus 29,84 € ergeben 117,22 €.
  4. Pflegeversicherung: 30,78 € unter 23 oder mit Kind, 35,91 € kinderlos ab 23.
  5. Summe: 148,00 € beziehungsweise 153,13 € im Monat.

Der Basisbeitrag für Studierende entspricht sieben Zehnteln des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %. Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag entspricht bei Studierenden 8,55 € im Monat. Ab dem 23. Geburtstag fällt der Pflegezuschlag für Kinderlose an, das sind 5,13 € im Monat mehr.

Familienversicherung bis 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, solange dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob höchstens 603 € (§ 10 SGB V). Ob du stattdessen familienversichert bist oder dich selbst versichern musst, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und dem Versicherungsstatus deiner Eltern ab. Mehr dazu erklärt das Glossar zur Familienversicherung im Studium.

Studentische Versicherung endet mit 30

Die Pflichtversicherung als Student endet nach § 5 SGB V mit dem Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Danach kannst du freiwillig Mitglied bleiben. Dann gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €, ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 €.

  1. Krankenversicherung: 14,0 % plus 3,49 % Zusatzbeitrag ergeben 230,58 €.
  2. Pflegeversicherung: 47,46 € mit Kind, 55,37 € kinderlos.
  3. Summe: 278,04 € mit Kind, 285,95 € kinderlos.

Bei höheren Einnahmen bemisst sich der Beitrag nach diesen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer danach eine Anstellung hat, wird dort versicherungspflichtig.

Werkstudent und Minijob

Entscheidend sind die Wochenstunden und die Höhe des Verdienstes. Es gelten die gesetzlichen Grenzen, die für alle gesetzlichen Kassen gleich sind.

KonstellationWirkung
Werkstudent bis 20 Stunden pro WocheDie studentische Versicherung bleibt bestehen.
Beschäftigung dauerhaft über 20 StundenVersicherungspflicht als Arbeitnehmer kann entstehen und geht der studentischen Versicherung vor.
Minijob bis 603 € im MonatKeine Auswirkung auf die studentische Versicherung.

Bei Grenzfällen wie Nachtarbeit, Semesterferien oder mehreren Jobs entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Zusatzleistungen und Bonusprogramme

Die Angebote der BKK exklusiv stehen auf der Startseite. Wir konnten sie zum Stand 25.10.2026 nicht abrufen, deshalb geben wir hier keine Details wieder.

Gesetzliche Leistungen und Kassenwahl

Die gesetzlichen Leistungen wie ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arzneimittel und Vorsorge sind bei allen gesetzlichen Kassen weitgehend gleich. Dazu zählen auch Hilfsmittel und Fahrkosten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unterschiede liegen vor allem beim Zusatzbeitrag, bei der Öffnung und bei freiwilligen Angeboten. Wer Kassen vergleicht, sollte deshalb neben dem Zusatzbeitrag auch Öffnungsgebiet, Service und Angebote berücksichtigen, statt sich allein auf eine Zahl zu stützen. Welche Angebote zu deiner Situation passen, kannst du auf der Seite der Kasse prüfen.

Wie wechselst du zur BKK exklusiv?

Ein Wechsel läuft über die neue Kasse. Die Fristen regelt § 175 SGB V.

  1. Du meldest dich bei der neuen Kasse an. Sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse.
  2. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wer im Januar kündigt, wechselt zum 1. April.
  3. Grundsätzlich bist du an die neue Kasse zwölf Monate gebunden.
  4. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Wer bereits Mitglied einer anderen Kasse ist, meldet den Wechsel über die neue Kasse an. Eine eigene Kündigung bei der bisherigen Kasse ist dafür in der Regel nicht nötig. Die neue Kasse prüft die Mitgliedschaft und informiert dich über den Stand.

Häufige Fragen

Gibt es einen Studententarif?

Nein. Der Beitrag folgt der gesetzlichen Formel und beträgt für die Krankenversicherung 117,22 € im Monat.

Was kostet die Kasse mit 30?

Der freiwillige Mindestbeitrag liegt 2026 bei 285,95 € kinderlos und bei 278,04 € mit Kind, jeweils mit Pflegeversicherung.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2026?

Er liegt bei 3,49 %. Auf die Bemessungsgrundlage von 855 € gerechnet sind das 29,84 € im Monat. Der Satz ist kassenindividuell und kann sich ändern.

Kann ich den Beitrag selbst nachrechnen?

Ja. Rechne 855 € mal 10,22 % für den Basisbeitrag, 855 € mal 3,49 % für den Zusatzbeitrag und addiere beides. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % oder 4,2 % der Bemessungsgrundlage.

Muss ich mich selbst anmelden?

Ja. Du meldest dich bei der BKK exklusiv an. Die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse übernimmt die neue Kasse. Für die Anmeldung reicht meist die Immatrikulationsbescheinigung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

In der Regel genügt die Immatrikulationsbescheinigung. Ob weitere Nachweise nötig sind, teilt dir die Kasse mit.

Quellen

Passend dazu

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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