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Auslandssemester Südkorea: KV, Visum, Kosten 2026

Auslandssemester Südkorea: Krankenversicherung ohne EHIC, D-2-Visum, Lebenshaltung und Reisehinweise mit amtlichen Quellen, Stand Oktober 2026.
Illustration: Asien-Karte mit Papierflieger, Laternen und Bergen

Inhalt

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Auslandssemester Südkorea: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht, und für die Krankenversicherung gibt es kein einheitliches Koordinierungsrecht mit Deutschland. Für ein Studium brauchst du ein Visum. Die Gasthochschule Sogang nennt für Austauschstudierende das D-2-Visum, das staatliche Portal Study in Korea beziffert die Lebenshaltung auf etwa 750.000 bis 1.000.000 Won im Monat.

Auslandssemester Südkorea auf einen Blick

PunktAngabe (Stand Oktober 2026)Quelle
KrankenversicherungEuropäische Krankenversicherungskarte gilt nicht, kein einheitliches Koordinierungsrecht zur KrankenversicherungEU-Kommission, DVKA
VisumFür Studium nötig; Beispiel Universität Sogang: D-2-Visum vor der EinreiseAuswärtiges Amt, Sogang-Universität
Krankenversicherung vor OrtBei Aufenthalt über sechs Monate Beiträge zur koreanischen Krankenversicherung NHISAuswärtiges Amt
LebenshaltungEtwa 750.000 bis 1.000.000 Won im MonatStudy in Korea
Auslands-BAföGMöglich, Amt: Studierendenwerk Tübingen-HohenheimStudierendenwerke (DSW)

Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.

Wie bist du in Südkorea krankenversichert?

Europäische Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsabkommen

Südkorea gehört nicht zur EU und nicht zum EWR. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht, sie ist nach der Übersicht der EU-Kommission auf die EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz beschränkt. Nach der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA, Stand 05.08.2026) gibt es mit Korea für die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung kein einheitliches Koordinierungsrecht. Ein Abkommen, das dir in Korea Sachleistungen deiner deutschen Kasse sichert, gibt es nicht.

Für gesetzlich Versicherte heißt das: Behandlungskosten im Gastland trägst du zunächst selbst oder über eine Versicherung vor Ort oder im Ausland. Nach der Patientenbeauftragten der Bundesregierung gilt der deutsche Schutz außerhalb der EU nicht, sie nennt eine private Reisekrankenversicherung für den vollständigen Schutz bei Krankheit. Ob deine deutsche Versicherung während des Semesters weiterläuft, richtet sich nach deiner Einschreibung und deiner Kasse. Lass dir das schriftlich bestätigen. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester und für Länder außerhalb der EU im Ratgeber PKV für Studierende im Nicht-EU-Ausland.

Gesundheitsversorgung und koreanische Krankenversicherung

Das Auswärtige Amt bewertet die medizinische Versorgung als europäischen Standard, weist aber darauf hin, dass englischsprachige Ärzte außerhalb internationaler Krankenhausabteilungen oft selten sind. Bei Aufenthalten über sechs Monate sind Beiträge an die koreanische Krankenversicherung (National Health Insurance Service) zu zahlen. Ob das für dein Austauschsemester gilt und wie sich die Beiträge zu deiner deutschen Versicherung verhalten, klärst du vor der Abreise mit der Gasthochschule und deiner Krankenkasse.

Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport

Das Auswärtige Amt rät dringend zu einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer. Das Bundesportal nennt höhere Zuzahlungen im Ausland und die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann. Welche Leistungen du brauchst, hängt von deinem Vertrag, deiner Hochschule und der Dauer ab. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Brauchst du für Südkorea ein Visum?

Ja, für ein Studium. Nach dem Auswärtigen Amt können Deutsche für Aufenthalte unter 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit visumfrei einreisen, für ein Studium ist ein Visum erforderlich. Eine koreanische Reisegenehmigung (K-ETA) brauchen deutsche Staatsangehörige laut Amt bis zum 31.12.2026 nicht. Seit Februar 2025 kann zusätzlich eine Online-Einreisekarte bis zu drei Tage vor der Einreise eingereicht werden.

Die Sogang-Universität nennt für ihre Austauschstudierenden das D-2-Visum (Studium). Es ist vor der Einreise bei der koreanischen Botschaft oder dem Konsulat zu beantragen, nachdem du die Zulassung erhalten hast. Die Universität führt folgende Unterlagen auf, die Vertretung kann weitere verlangen:

  • Reisepass
  • Visumantrag der Botschaft oder des Konsulats
  • Zulassungsschreiben (Letter of Acceptance) und Einschreibebescheinigung (Certificate of Admission) der Universität
  • Nachweis der letzten Studienleistungen
  • Kontoauszug und Finanzierungsbestätigung (Letter of Sponsorship)
  • Ein Passfoto (3,5 mal 4,5 cm, nicht älter als sechs Monate, weißer Hintergrund) und die Visumgebühr

Als Finanznachweis nennt die Sogang-Universität für ein Semester mehr als 6.000 US-Dollar, für zwei Semester mehr als 10.000 US-Dollar. Die Visumgebühr beträgt dort 50 US-Dollar für die einfache und 80 US-Dollar für die mehrfache Einreise. Die Seite trägt kein Datum und gilt für diese Universität, erfrage Beträge und Unterlagen bei deiner Gasthochschule und der Vertretung.

Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Südkorea nicht (Stand der Seite 25.10.2026). Das Amt nennt Spannungen mit Nordkorea, die die Lage kurzfristig ändern können, und weist auf strenge Strafen bei Drogendelikten hin. Lies vor der Abreise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.

Was kostet ein Auslandssemester in Südkorea?

Studiengebühren

Welche Gebühren an der koreanischen Gasthochschule anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen allgemeinen Betrag nennen wir nicht, weil keine amtliche Stelle ihn festlegt. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.

Lebenshaltung

Das staatliche Portal Study in Korea nennt monatliche Lebenshaltungskosten von etwa 750.000 bis 1.000.000 Won. Davon entfallen 500.000 bis 700.000 Won auf die Unterkunft, die je nach Belegung des Wohnheims und Verpflegung schwankt, und 200.000 bis 300.000 Won auf Essen. Die monatlichen Schätzungen tragen kein Datum. Rechne die Beträge zum tagesaktuellen Kurs in Euro um.

Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG

Südkorea steht nicht auf der Liste der Erasmus+-Programmländer der Europäischen Kommission. Ob deine Hochschule für Südkorea eine Förderung anbietet, hängt von der Partnerhochschule und den Programmen deiner Hochschule ab. Frage dazu das International Office. Mehr zum Programm im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.

Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Für Südkorea ist laut den Studierendenwerken das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Amt für Ausbildungsförderung im Ausland) zuständig. Laut Flyer (Stand Januar 2026) ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland nötig, die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, und der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr, außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen außerdem einen monatlichen Auslandszuschlag. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.

Rechenbeispiel: Bei einem Semester von fünf Monaten und 750.000 bis 1.000.000 Won im Monat ergeben sich 3.750.000 bis 5.000.000 Won Lebenshaltung. Dazu kommt bei der Sogang-Universität eine Visumgebühr von 50 US-Dollar (einfache Einreise). Flug, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind darin nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.

So gehst du vor der Abreise vor

  1. Hole nach der Zulassung die Unterlagen deiner Gasthochschule ein und beantrage das D-2-Visum rechtzeitig vor der Einreise bei der koreanischen Vertretung.
  2. Kläre, ob du bei deinem Aufenthalt in die koreanische Krankenversicherung einzahlen musst.
  3. Plane den Finanznachweis ein, den deine Gasthochschule und die Vertretung verlangen.
  4. Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
  5. Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Versicherungsschutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
  6. Stelle den Auslands-BAföG-Antrag beim zuständigen Amt (das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Amt für Ausbildungsförderung im Ausland)) etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst.
  7. Frage beim International Office nach Förderung und nach den Gebühren der Gasthochschule.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Südkorea?

Nein, die Karte gilt nur in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Für die Krankenversicherung gibt es mit Korea kein einheitliches Koordinierungsrecht.

Brauche ich für Südkorea ein Visum?

Für ein Studium ja. Visumfrei sind nach dem Auswärtigen Amt Aufenthalte unter 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit.

Muss ich in die koreanische Krankenversicherung einzahlen?

Nach dem Auswärtigen Amt sind bei Aufenthalten über sechs Monate Beiträge an den National Health Insurance Service zu zahlen. Frage deine Gasthochschule, wie das für Austauschstudierende geregelt ist.

Wie viel kostet das Leben in Südkorea im Monat?

Study in Korea nennt etwa 750.000 bis 1.000.000 Won im Monat, davon 500.000 bis 700.000 Won für die Unterkunft.

Gibt es eine Reisewarnung für Südkorea?

Nein, laut Auswärtigem Amt besteht keine Reisewarnung (Stand 25.10.2026). Prüfe die aktuelle Seite vor der Abreise.

Wer ist für Auslands-BAföG nach Südkorea zuständig?

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Amt für Ausbildungsförderung im Ausland).

Quellen

Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

Passend dazu

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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