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Auslandssemester Italien: KV, Visum, Kosten 2026

Auslandssemester Italien: Krankenversicherung mit EHIC, kein Visum für Deutsche, Gebühren und Lebenshaltung mit amtlichen Quellen, Stand Oktober 2026.

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Auslandssemester Italien: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt für medizinisch notwendige Behandlung, deckt aber keinen Rücktransport. Mit deutscher Staatsangehörigkeit brauchst du kein Visum, Reisepass oder Personalausweis genügen. Für die Lebenshaltung in Rom nennt die Universität Sapienza ein Gesamtbudget von rund 800 Euro im Monat.

Auslandssemester Italien auf einen Blick

PunktAngabe (Stand Oktober 2026)Quelle
KrankenversicherungEuropäische Krankenversicherungskarte gilt in Italien, Rücktransport nicht abgedecktAuswärtiges Amt, EU-Kommission
VisumNicht nötig, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werdenAuswärtiges Amt, Your Europe
StudiengebührenBei Erasmus+ an der Gasthochschule entfallen Gebühren für Studium, Einschreibung und PrüfungenErasmus+
Lebenshaltung RomRund 800 Euro im Monat, Zimmer 350 bis 550 EuroSapienza Università di Roma
Auslands-BAföGMöglich, Amt: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von BerlinStudierendenwerke (DSW)

Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.

Wie bist du in Italien krankenversichert?

Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse

Italien gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte. Laut Bundesportal hast du damit Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung, vor allem Notfallversorgung und die Fortführung chronischer Behandlungen, und zwar zu den Bedingungen, die für Versicherte im Gastland gelten. Das Auswärtige Amt nennt für Italien den Anspruch auf Behandlung bei zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern und verlangt als Nachweis die Karte oder eine Ersatzbescheinigung.

Die Karte ist an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Ob deine Versicherung während des Auslandssemesters unverändert weiterläuft, richtet sich nach deiner Einschreibung in Deutschland und nach deiner Krankenkasse. Lass dir die Lösung vor der Abreise schriftlich bestätigen und prüfe, dass die Karte bis zum Ende des Aufenthalts gültig ist. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester.

Was zahlt die deutsche Krankenkasse?

Mit der Karte rechnest du nach den Regeln des Gastlandes ab. Zuzahlungen, die dort anfallen, übernimmt deine Kasse nach den Angaben der Patientenbeauftragten der Bundesregierung nicht, sie zählen aber für die Belastungsgrenze. Bewahre deshalb alle Belege auf. Zahlst du eine Behandlung zunächst selbst, erstattet die Kasse nach dem Bundesportal höchstens den Betrag, den die vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte, abzüglich eines Verwaltungsabschlags. Für stationäre Behandlungen im EU-Ausland und für planbare Behandlungen ist vorab eine Genehmigung nötig.

Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport

Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Behandlungen, die bis zur Rückkehr warten können, und der Rücktransport nach Deutschland sind damit nicht abgedeckt. Das Auswärtige Amt rät dringend zu einem Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, der auch Rettungsflüge nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Schutz trägst du Behandlungs- und Heimflugkosten selbst. Das Bundesportal nennt höhere Zuzahlungen im Ausland und die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann. Welche Leistungen du brauchst, hängt von deinem Vertrag, deiner Hochschule und der Dauer ab. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Brauchst du für Italien ein Visum?

Nein. Das Auswärtige Amt nennt für Italien keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zugelassen sind Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und vorläufiger Personalausweis, sofern er gültig ist. Abgelaufene Dokumente werden laut Amt bis zu einem Jahr akzeptiert, es empfiehlt aber, nur mit gültigem Ausweis zu reisen.

Für Aufenthalte über drei Monate nennt die Europäische Kommission drei Voraussetzungen: die Einschreibung an einer anerkannten Hochschule, eine umfassende Krankenversicherung und ausreichende Mittel. Das Gastland kann nach drei Monaten eine Anmeldung verlangen. Wie Italien dieses Verfahren regelt, beschreibt das italienische Innenministerium in seinem Portal zur Aufenthaltsanmeldung von EU-Bürgern (Link in den Quellen). Halte diese Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Einschreibung an der Gasthochschule
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, bei gesetzlich Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, einen festen Mindestbetrag nennt die Europäische Kommission nicht

Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Italien nicht (Stand der Seite 25.10.2026). Das Amt weist auf Demonstrationen und Proteste gegen hohe Lebenshaltungskosten und auf eine erhöhte Terrorgefahr hin. Lies vor der Abreise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.

Was kostet ein Auslandssemester in Italien?

Studiengebühren

Als Erasmus+-Studierende bist du laut Europäischer Kommission an der Gasthochschule von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen befreit, kleine Gebühren etwa für Versicherung oder Studierendenvertretung können anfallen. Als Freemover richten sich die Beiträge nach der Beitragsordnung der jeweiligen Universität. Einen einheitlichen Betrag nennen wir nicht, weil ihn keine amtliche Stelle für alle Hochschulen festlegt. Frage deine Gasthochschule nach den aktuellen Sätzen.

Lebenshaltung

Ein Fachbereich der Sapienza Università di Roma nennt für Rom private Zimmer zu 350 bis 550 Euro im Monat, eine Studierenden-Monatskarte für den Nahverkehr zu 35 Euro und ein empfohlenes Gesamtbudget von rund 800 Euro im Monat für Unterkunft, Verpflegung, Telefon, Nahverkehr und Freizeit. Die Seite trägt kein Datum. In anderen Städten können die Kosten abweichen, frage deshalb deine Gasthochschule nach ihrem Budget.

Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG

Die monatliche Erasmus+-Förderung legt deine Hochschule fest, sie richtet sich nach Ländergruppen. Einen Betrag nennt die Nationale Agentur beim DAAD nicht, frage das International Office. Mehr dazu im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.

Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Für Italien ist laut den Studierendenwerken das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (Auslandsamt) zuständig. Laut Flyer (Stand Januar 2026) ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland nötig, die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, und der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.

Rechenbeispiel: Bei einem Erasmus+-Semester von fünf Monaten in Rom und einem Gesamtbudget von rund 800 Euro im Monat ergeben sich 4.000 Euro. Flug oder Bahnfahrt, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind darin nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.

So gehst du vor der Abreise vor

  1. Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
  2. Kläre mit der Gasthochschule, ob und wie du dich nach drei Monaten anmelden musst.
  3. Halte Personalausweis oder Reisepass sowie Einschreibe- und Versicherungsnachweis bereit.
  4. Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
  5. Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Versicherungsschutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
  6. Stelle den Auslands-BAföG-Antrag beim zuständigen Amt (das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (Auslandsamt)) etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst.
  7. Frage beim International Office nach Förderung und nach den Gebühren der Gasthochschule.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Italien?

Ja, für medizinisch notwendige Behandlung bei zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Behandlungen, die warten können, und der Rücktransport sind nicht abgedeckt.

Brauche ich für Italien ein Visum?

Nein, mit deutscher Staatsangehörigkeit genügen Personalausweis oder Reisepass. Nach drei Monaten kann Italien eine Anmeldung verlangen.

Muss ich in Italien Studiengebühren zahlen?

Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Für Freemover gilt die Beitragsordnung der Gasthochschule.

Wie viel kostet das Leben in Italien im Monat?

Für Rom nennt die Universität Sapienza ein Gesamtbudget von rund 800 Euro im Monat. In anderen Städten kann der Betrag abweichen.

Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?

Das Bundesportal beschreibt keine Leistung der gesetzlichen Kasse für den Rücktransport und nennt die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann.

Wer ist für Auslands-BAföG nach Italien zuständig?

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (Auslandsamt).

Quellen

Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

Passend dazu

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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