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Auslandssemester Frankreich, das Wichtigste vorab: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sichert dir medizinisch notwendige Behandlung nach französischen Regeln, den Rücktransport deckt sie nicht. Ein Visum brauchst du mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht, Personalausweis oder Reisepass genügen. Die Lebenshaltung liegt laut Campus France bei 600 bis 800 Euro im Monat.
Auslandssemester Frankreich auf einen Blick
| Punkt | Angabe (Stand Oktober 2026) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Europäische Krankenversicherungskarte gilt in Frankreich, Rücktransport nicht abgedeckt | EU-Kommission, Bundesportal |
| Visum | Nicht nötig, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werden | Auswärtiges Amt, Your Europe |
| Studiengebühren staatliche Hochschule 2026/27 | Licence 178 Euro, Master 255 Euro im Jahr, bei Erasmus+ an der Gasthochschule entfallen sie | etudiant.gouv.fr, Erasmus+ |
| Lebenshaltung | 600 bis 800 Euro im Monat | Campus France |
| Auslands-BAföG | Möglich, Amt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen | Studierendenwerke (DSW) |
Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.
Wie bist du in Frankreich krankenversichert?
Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse
Frankreich gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte. Laut Bundesportal hast du damit Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung, vor allem Notfallversorgung und die Fortführung chronischer Behandlungen, und zwar zu den Bedingungen, die für Versicherte im Gastland gelten. Das Auswärtige Amt bestätigt für Frankreich, dass gesetzlich Versicherte mit der Karte oder einer Ersatzbescheinigung notwendige Behandlung erhalten.
Die Karte ist an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Ob deine Versicherung während des Auslandssemesters unverändert weiterläuft, richtet sich nach deiner Einschreibung in Deutschland und nach deiner Krankenkasse. Lass dir die Lösung vor der Abreise schriftlich bestätigen und prüfe, dass die Karte bis zum Ende des Aufenthalts gültig ist. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester.
Was zahlt die deutsche Krankenkasse?
Mit der Karte rechnest du nach den Regeln des Gastlandes ab. Zuzahlungen, die dort anfallen, übernimmt deine Kasse nach den Angaben der Patientenbeauftragten der Bundesregierung nicht, sie zählen aber für die Belastungsgrenze. Bewahre deshalb alle Belege auf. Zahlst du eine Behandlung zunächst selbst, erstattet die Kasse nach dem Bundesportal höchstens den Betrag, den die vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte, abzüglich eines Verwaltungsabschlags. Für stationäre Behandlungen im EU-Ausland und für planbare Behandlungen ist vorab eine Genehmigung nötig.
Französische studentische Sozialversicherung
Nach Angaben von Campus France musst du dich als Studierende oder Studierender aus einem EU-Staat mit gültiger Europäischer Krankenversicherungskarte nicht in die französische studentische Sozialversicherung einschreiben. Die Karte soll mindestens bis zum Ende des Studienjahres gültig sein. Ohne Karte ist die Einschreibung nötig. Die Seite trägt kein Datum, lass dir die Regel deshalb von deiner Gasthochschule bestätigen.
Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport
Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Behandlungen, die bis zur Rückkehr warten können, und der Rücktransport nach Deutschland sind damit nicht abgedeckt. Das Auswärtige Amt rät für die gesamte Aufenthaltsdauer zu einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung. Das Bundesportal nennt höhere Zuzahlungen im Ausland und die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann. Welche Leistungen du brauchst, hängt von deinem Vertrag, deiner Hochschule und der Dauer ab. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.
Brauchst du für Frankreich ein Visum?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für Frankreich keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zugelassen sind Reisepass, vorläufiger Reisepass und Personalausweis. Dokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Beachte, dass an den Landgrenzen sowie an Flug- und Seehäfen Binnengrenzkontrollen stattfinden.
Für Aufenthalte über drei Monate nennt die Europäische Kommission drei Voraussetzungen: die Einschreibung an einer anerkannten Hochschule, eine umfassende Krankenversicherung und ausreichende Mittel. Das Gastland kann nach drei Monaten eine Anmeldung verlangen. Halte deshalb diese Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Einschreibung an der Gasthochschule
- Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, bei gesetzlich Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, einen festen Mindestbetrag nennt die Europäische Kommission nicht
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in Frankreich seit Juni 2026 die mittlere von drei Terrorwarnstufen gilt und es zu Protesten und Streiks kommen kann. Eine Reisewarnung besteht laut Seite (Stand 24.10.2026) nicht. Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise findest du beim Auswärtigen Amt.
Was kostet ein Auslandssemester in Frankreich?
Studiengebühren
Nach etudiant.gouv.fr (Seite vom 26.06.2026) gelten an staatlichen Hochschulen im Studienjahr 2026/27 jährliche Einschreibegebühren von 178 Euro für die Licence und 255 Euro für den Master. Diese Sätze gelten auch für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz. Dazu kommt die Studierendenabgabe CVEC von 105 Euro. Als Austauschstudierende mit Erasmus+ zahlst du an der Gasthochschule keine Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen, kleine Gebühren etwa für Versicherung oder Studierendenvertretung können anfallen. Die CVEC betrifft laut etudiant.gouv.fr Austauschstudierende nicht, die in Frankreich keine Einschreibegebühren zahlen.
Lebenshaltung
Campus France nennt ein Monatsbudget von 600 bis 800 Euro für Verpflegung, Verkehr und Unterkunft und weist darauf hin, dass es vom Ort und der Unterkunft abhängt. Die Seite trägt kein Datum. Die Kosten für die Unterkunft unterscheiden sich zwischen Paris und anderen Städten deutlich, frage deshalb bei deiner Gasthochschule nach den Preisen für Wohnheimplätze.
Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
Die monatliche Erasmus+-Förderung legt deine Hochschule fest, sie richtet sich nach Ländergruppen. Einen Betrag nennt die Nationale Agentur beim DAAD nicht, frage das International Office. Mehr dazu im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.
Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Für Frankreich ist laut den Studierendenwerken die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Ausbildungsförderung, zuständig (Telefon 06132 787-3230). Laut Flyer (Stand Januar 2026) ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland nötig, die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, und der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.
Rechenbeispiel: Bei einem Erasmus+-Semester von fünf Monaten und einem Monatsbudget von 600 bis 800 Euro ergeben sich 3.000 bis 4.000 Euro Lebenshaltung. Kommst du als Freemover in einen Master an einer staatlichen Hochschule, kommen die Einschreibegebühr von 255 Euro und die CVEC von 105 Euro hinzu, zusammen 360 Euro, also 3.360 bis 4.360 Euro. Flug oder Bahnfahrt, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind darin nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.
So gehst du vor der Abreise vor
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
- Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
- Kläre mit der Gasthochschule, ob du mit der Karte von der französischen studentischen Sozialversicherung befreit bist.
- Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Versicherungsschutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst.
- Frage beim International Office nach der Höhe der Erasmus+-Förderung und nach den Gebühren der Gasthochschule.
- Halte Personalausweis oder Reisepass sowie Einschreibe- und Versicherungsnachweis für eine mögliche Anmeldung nach drei Monaten bereit.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Frankreich?
Ja, für medizinisch notwendige Behandlung im französischen System. Behandlungen, die warten können, und der Rücktransport sind nicht abgedeckt. Ohne Karte musst du dich laut Campus France in die französische studentische Sozialversicherung einschreiben.
Brauche ich für Frankreich ein Visum?
Nein, mit deutscher Staatsangehörigkeit genügen Personalausweis oder Reisepass. Nach drei Monaten kann Frankreich eine Anmeldung verlangen.
Muss ich in Frankreich Studiengebühren zahlen?
Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Als Freemover gelten an staatlichen Hochschulen 2026/27 jährlich 178 Euro (Licence) oder 255 Euro (Master) plus CVEC von 105 Euro.
Wer ist für Auslands-BAföG nach Frankreich zuständig?
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Ausbildungsförderung. Sie ist auch für Andorra und Monaco zuständig.
Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?
Das Bundesportal beschreibt keine Leistung der gesetzlichen Kasse für den Rücktransport und nennt die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann. Frage deine Kasse nach dem Leistungsumfang.
Quellen
- Auswärtiges Amt, Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand der Seite 24.10.2026)
- Europäische Kommission, Your Europe: Studying in another EU country (zuletzt geändert 30.09.2026)
- Europäische Kommission, FAQ Soziale Sicherheit: Europäische Krankenversicherungskarte (ohne Datum)
- Bundesportal, Krankenversicherung im Ausland (zuletzt aktualisiert 06.12.2022)
- Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Flyer Versichert im Ausland (ohne Datum)
- Campus France, Health, healthcare and healthcare mutuals (ohne Datum)
- Campus France, What is the cost of life in France (ohne Datum)
- etudiant.gouv.fr, Droits d’inscription 2026/2027 (26.06.2026)
- etudiant.gouv.fr, CVEC (2026/2027)
- Europäische Kommission, Erasmus+: Studieren im Ausland, Gebührenbefreiung
- DAAD, Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit: Auslandsstudium mit Erasmus+ (ohne Datum)
- Deutsches Studierendenwerk, Flyer Auslands-BAföG (Stand Januar 2026)
Abruf der Quellen am 25.10.2026.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
- Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge
- Auslandssemester Spanien: KV, Visum, Kosten
- Auslandssemester Italien: KV, Visum, Kosten
- Alle Länder für dein Auslandssemester im Überblick
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.