Kurz beantwortet
Mit dem ersten Arbeitsvertrag bist du in der Regel wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange dein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die studentische Versicherung endet mit der Exmatrikulation. Damit keine Lücke entsteht, klärst du dein Versicherungsende früh, wählst eine Krankenkasse und nennst sie deinem Arbeitgeber.
| Kernfakt | Wert | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 6.450 € im Monat, 77.400 € im Jahr | 2026, GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 Prozent, dazu der Zusatzbeitrag deiner Kasse | § 241 SGB V, Stand 1.1.2026 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 Prozent | Bundesgesundheitsministerium, Stand 3.9.2026 |
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 € im Monat | § 10 SGB V, Stand 1.1.2026 |
| Austritt aus der Anschlussversicherung | Binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse | § 188 Abs. 4 SGB V, Abruf 20.10.2026 |
Wann beginnt die Versicherungspflicht nach dem Examen?
Die Pflichtversicherung beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst. Solange dein Arbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, bleibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die kritische Phase liegt davor: Zwischen Prüfungsende, Exmatrikulation und Arbeitsbeginn endet die alte Absicherung, während die neue noch nicht läuft.
Was kostet die Krankenversicherung als Angestellter?
Als Arbeitnehmer zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des Zusatzbeitrags, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. In der Pflegeversicherung zahlst du den Kinderlosenzuschlag allein. Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Arbeitnehmeranteile für ein Bruttogehalt von 3.500 € im Monat, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
- Krankenversicherung: (14,6 Prozent + 2,9 Prozent) geteilt durch 2 ergibt 8,75 Prozent. Davon 3.500 € × 8,75 Prozent = 306,25 €.
- Pflegeversicherung ohne Kinder ab 23: 3,6 Prozent geteilt durch 2 ergibt 1,8 Prozent, dazu der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, zusammen 2,4 Prozent. Davon 3.500 € × 2,4 Prozent = 84,00 €.
- Summe Kranken- und Pflegeversicherung: 306,25 € + 84,00 € = 390,25 € im Monat.
- Zur Einordnung: Die Rentenversicherung kommt mit 18,6 Prozent gesamt hinzu, dein Anteil liegt bei 9,3 Prozent, also 325,50 € bei gleichem Gehalt. Die Arbeitslosenversicherung ist in dieser Rechnung nicht enthalten.
Ohne Kinderlosenzuschlag oder mit Kind fällt der Pflegeanteil um 0,6 Prozentpunkte niedriger aus. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von deiner Kasse ab und kann vom Durchschnitt abweichen.
Wie schließt du die Lücke zwischen Examen und Arbeitsbeginn?
Eine Lücke vermeidest du, wenn du die Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V nutzt. Danach setzt sich die Mitgliedschaft nach dem Ende der Pflicht als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, du erklärst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse deinen Austritt und weist eine anderweitige Absicherung nach. Die freiwillige Versicherung ist teuer: Der Mindestbeitrag lag 2026 bei rund 270 € im Monat ohne Kinderlosenzuschlag, gerechnet aus dem Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €. Für die Phase ohne Arbeit lohnt sich deshalb der Blick in den Beitrag Krankenversicherung nach dem Studium ohne Job.
Welche Krankenkasse darfst du wählen?
Versicherungspflichtige können ihre Krankenkasse wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts, jede Ersatzkasse und die Kasse, bei der du zuletzt versichert warst. Diese Wahl triffst du mit dem Arbeitgeber, der die Meldung übernimmt. Vergleiche vor der Entscheidung den Zusatzbeitrag, denn er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, während der allgemeine Beitragssatz für alle gleich ist.
Wann kommt eine private Versicherung in Betracht?
Eine private Krankenversicherung ist für Angestellte in der Regel erst möglich, wenn das regelmäßige Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt oder du aus einem anderen Grund versicherungsfrei bist. Im Jahr 2026 lag diese Grenze bei 77.400 Euro im Jahr. Die Entscheidung ist langfristig und hat Folgen für Beiträge und einen späteren Wechsel. Die Abwägung findest du im Beitrag PKV beim Berufseinstieg.
So gehst du vor
- Trage dein Exmatrikulationsdatum in den Kalender ein und frage deine bisherige Krankenkasse, wann deine Mitgliedschaft endet.
- Prüfe, ob die Anschlussversicherung greift und ob du nach dem Hinweis der Kasse innerhalb von zwei Wochen Widerspruch oder Austritt erklären möchtest.
- Vergleiche vor Arbeitsbeginn zwei bis drei Krankenkassen anhand des Zusatzbeitrags und der Leistungen, die dir wichtig sind.
- Nenne deinem Arbeitgeber die gewählte Kasse rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag.
- Kläre die Familienversicherung, falls du bisher mitversichert warst, und melde den Wegfall deiner Mitversicherung.
- Berechne deine Beiträge mit dem Rechner für Studierende und Berufseinsteiger und hebe die Nachweise deiner Versicherung auf.
Häufige Fragen
Muss ich mich nach dem Examen selbst bei einer Krankenkasse anmelden?
Meist meldet der Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse an, die du ihm nennst. Bist du zwischen Examen und Arbeitsbeginn ohne Beschäftigung, musst du dich selbst um eine Absicherung kümmern.
Bleibt meine Familienversicherung nach dem Studium bestehen?
Die Familienversicherung hängt an der Ausbildung und am eigenen Einkommen. Mit einem Gehalt über 565 € im Monat endet sie in der Regel. Für Kinder gilt zudem die Altersgrenze 25 nur während einer Schul- oder Berufsausbildung, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit.
Was passiert, wenn ich die Frist beim Austritt verpasse?
Dann bleibst du in der freiwilligen Mitgliedschaft und zahlst die entsprechenden Beiträge. Den Austritt kannst du nur innerhalb der zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse erklären, zusammen mit dem Nachweis einer anderen Absicherung.
Kann ich nach dem Berufseinstieg in die PKV wechseln?
Ein Wechsel ist möglich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, vor allem die Versicherungspflichtgrenze. Der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung ist später eingeschränkt, deshalb solltest du die Folgen vorher kennen.
Passend dazu
- Berufseinstieg nach dem Studium: So gelingt dir der Start
- Krankenversicherung nach dem Studium ohne Job
- Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat
- Glossar Krankenversicherung im Studium
Quellen und Prüfung
- § 5 SGB V (Versicherungspflicht), Gesetzestext, Abruf 20.10.2026, Fassung nicht separat geprüft
- § 173 Abs. 2 SGB V (Wahlrecht), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
- § 188 Abs. 4 SGB V (Anschlussversicherung), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026
- § 10 SGB V (Familienversicherung) und Rechengrößen 2026, GKV-Spitzenverband Faktenblatt, Stand 1.1.2026
- Zusatzbeitrag 2026, Bundesgesundheitsministerium, Stand 3.9.2026
- Berechnung der Mindestbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter aus der Bezugsgröße 2026 (3.955 € geteilt durch 3), Rechnung, nicht amtlich ausgewiesen
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist Information, keine individuelle Beratung.
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