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Werkstudentenprivileg

Werkstudentenprivileg 2026: Bis 20 Stunden pro Woche versicherungsfrei in KV, PV und ALV, die Rentenversicherung bleibt Pflicht. Mit Beispiel und Quellen.

Definition

Das Werkstudentenprivileg bedeutet, dass eine Beschäftigung neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt, solange das Studium zeitlich überwiegt. Die Höhe des Entgelts spielt keine Rolle. In der Rentenversicherung gilt die Pflicht weiter.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Stundengrenze20 Stunden pro WocheVerwaltungspraxis§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III, Rundschreiben vom 23.11.2016
Rentenversicherungsbeitrag 202618,6 Prozent (Arbeitnehmeranteil die Hälfte)amtlichBeitragssatzbekanntmachung 2026

Beispiel

Du arbeitest in der Vorlesungszeit 15 Stunden pro Woche als Werkstudentin. Du bleibst über die KVdS versichert, ohne Beitrag aus dem Gehalt für die Krankenversicherung. Während der Semesterferien darfst du mehr arbeiten, wenn die Tätigkeit in dieser Zeit die einzige ist und die Grenze nicht überschritten wird.

Verwandte Begriffe

KVdS, Minijob, Midijob, Semesterferien, Studienüberwiegen.

Weiterführende Beiträge

Quellen

§ 6 SGB V, Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten, 23.11.2016. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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This guide is also available in English: Read the English version.

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