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Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage 2026: 5.812,50 Euro Obergrenze in der KV und PV, Untergrenze für freiwillig Versicherte und die geplanten Werte 2027.

Definition

Die Beitragsbemessungsgrundlage ist der Betrag an Einnahmen, aus dem die Krankenkasse deinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Nach oben begrenzt sie die Beitragsbemessungsgrenze, nach unten gibt es bei freiwillig Versicherten eine Mindestbemessungsgrundlage. Bei Studierenden in der KVdS ist sie ein fester Betrag. Deine Beitragslast ergibt sich dann aus diesem Betrag und dem Beitragssatz, nicht aus dem tatsächlichen Einkommen neben dem Studium.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatus
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 20265.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr)amtlich
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 20276.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr)Verordnungsentwurf
Bemessungsgrundlage KVdS 2026855 Euro im Monatberechnet aus § 236 SGB V
Mindestbemessungsgrundlage freiwillig Versicherte 20261.318,33 Euro im Monatamtlich

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für die Kranken- und die Pflegeversicherung gleichermaßen. Der Wert für 2027 liegt bisher nur als Verordnungsentwurf vor und ist noch nicht verbindlich. Die Mindestbemessungsgrundlage ist nach der Faktenbasis ein Drittel der Bezugsgröße, für 2026 also 3.955 Euro geteilt durch drei.

Beispiel

Ein freiwillig versicherter Student ohne Einkommensnachweis wird mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro veranlagt. Dann zahlt er den Höchstbeitrag, auch wenn er nur 700 Euro verdient. Mit Einkommensnachweis gilt mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. Bei dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent und dem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich daraus ein Krankenversicherungsbeitrag von 222,80 Euro im Monat (1.318,33 mal 16,9 Prozent). Der Satz gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Abgrenzung

Die Beitragsbemessungsgrundlage ist nicht dasselbe wie dein Einkommen oder dein Beitrag. Das Einkommen ist die Ausgangsgröße, die Bemessungsgrundlage ist der nach oben und unten begrenzte Betrag, und der Beitrag ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Kassen gleich, der Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob du überhaupt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist.

Verwandte Begriffe

Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Mindestbemessungsgrundlage, Versicherungspflichtgrenze, KVdS.

Weiterführende Beiträge

Quellen

GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, BMAS, Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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