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Auslandssemester Großbritannien: KV, Visum, Kosten

Auslandssemester Großbritannien: Krankenversicherung nach dem Brexit, Visum-Nachweise und Kosten im Überblick. Nicht-EU-Land, Stand Oktober 2026.

Großbritannien ist seit dem Austritt aus der Europäischen Union ein Nicht-EU-Land. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt dort nur medizinisch notwendige Behandlung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in England ab und ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Je nach Dauer brauchst du eine ETA oder ein Studentenvisum. Dieser Ratgeber zeigt, was du für Versicherung, Nachweise und Kosten klären solltest.

Kurz beantwortet

Für einen Studienaufenthalt bis sechs Monate an einer anerkannten Einrichtung brauchst du in der Regel eine ETA, die 20 Pfund kostet. Für längere Aufenthalte ist ein Student visa nötig, bei dem du den Lebensunterhalt nachweisen musst. Die Nachweissumme liegt laut britischer Regierung bei 1.529 Pfund je Monat in London und 1.171 Pfund außerhalb Londons, jeweils für höchstens neun Monate. Ab dem 30. November 2026 steigt diese Anforderung. Die Immigration Health Surcharge beträgt für Studierende 776 Pfund pro Jahr.

Bleibst du in Deutschland krankenversichert?

Ob deine deutsche Versicherung während des Auslandssemesters bestehen bleibt, hängt von deiner Einschreibung an der Heimathochschule und von deiner Krankenkasse ab. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in England für medizinisch notwendige Behandlung bei einem vorübergehenden Aufenthalt. Schottland, Wales und Nordirland haben eigene Regeln. Privatbehandlung und Rücktransport deckt die Karte nicht ab. Für einen Studienaufenthalt empfiehlt sich deshalb eine Auslandskrankenversicherung. Die Frage klärt deine Krankenkasse schriftlich, bevor du abreist.

Welche Nachweise brauchst du für Großbritannien?

Für ein Studium über sechs Monate ist ein Student visa nötig. Es setzt einen Kurs bei einer lizenzierten Hochschule voraus und verlangt den Nachweis des Lebensunterhalts. Für Kurse bis sechs Monate reist du in der Regel als Besucher ein, mit ETA. Die genauen Beträge und Fristen stehen auf der Seite der britischen Regierung.

  • Zulassung bei einer lizenzierten Hochschule für das Student visa
  • Nachweis des Lebensunterhalts für höchstens neun Monate: 1.529 Pfund je Monat für Kurse in London, 1.171 Pfund je Monat für Kurse außerhalb Londons. Die Seite nennt kein Datum für die Gültigkeit.
  • Immigration Health Surcharge: 776 Pfund pro Jahr für Studierende. Aufenthalte bis sechs Monate sind davon befreit

Was kostet das Semester?

Die Lebenshaltungskosten in Großbritannien unterscheiden sich stark zwischen London und anderen Städten. Ein belegter Monatsbetrag für die Lebenshaltung liegt nicht vor. Die Unterhaltsbeträge oben sind Mindestnachweise für das Visum und keine Kostenschätzung. Plane außerdem die Visumsgebühr, die Auslandskrankenversicherung, den Flug und den Semesterbeitrag ein. Studiengebühren für Gaststudierende legt die Gasthochschule fest, einen belegten Betrag gibt es dafür nicht.

Rechenbeispiel: Ein Student visa über neun Monate in London verlangt nach den genannten Beträgen einen Nachweis von 13.761 Pfund (9 mal 1.529 Pfund). Außerhalb Londons sind es 10.539 Pfund (9 mal 1.171 Pfund). Dazu kommt die Immigration Health Surcharge von 776 Pfund für das Jahr. Die Beträge sind keine Kostenschätzung für deinen Alltag, und die Anhebung ab 30.11.2026 ist noch nicht eingerechnet.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Großbritannien?

Nur eingeschränkt. Für medizinisch notwendige Behandlung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in England gilt eine gültige Karte. Privatbehandlung und Rücktransport deckt sie nicht ab. Für einen Studienaufenthalt brauchst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.

Brauche ich für ein Semester in Großbritannien ein Visum?

Für Kurse bis sechs Monate brauchst du in der Regel kein Visum, aber eine ETA. Für längere Studienaufenthalte ist ein Student visa nötig. Welche Variante für deinen Aufenthalt gilt, prüfst du auf der offiziellen Seite der britischen Regierung.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre mit deiner Krankenkasse, ob und wie deine Versicherung während des Semesters läuft.
  2. Schließe eine Auslandskrankenversicherung ab, die Behandlung und Rücktransport abdeckt.
  3. Beantrage rechtzeitig die ETA oder das Student visa. Bei einem Studium über sechs Monate zahlst du zusätzlich die Immigration Health Surcharge.
  4. Rechne den Unterhaltsnachweis und die Lebenshaltung mit einem Puffer durch und beachte die Anhebung ab dem 30. November 2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Quellen, jeweils abgerufen am 20.10.2026:

  • GOV.UK, Student visa: Money you need (1.529 und 1.171 Pfund je Monat, bis 9 Monate; die Seite nennt kein Gültigkeitsdatum) (Quelle)
  • Home Office, Explanatory Memorandum zu HC 584 (3. September 2026), Abschnitte 5.43 und 6.3 (Anhebung des Unterhalts zum 30.11.2026) (Quelle)
  • Home Office, Immigration Health Surcharge, Version 10.0 vom 30.09.2025 (776 Pfund für Studierende, Befreiung bis sechs Monate) (Quelle)
  • GOV.UK, Studying in the UK: Guidance for EU students (Student visa ab sechs Monaten, Short-term study visa für Englischkurse) (Quelle)
  • GOV.UK, Visit the UK as a Standard Visitor: Visit to study (Studium bis sechs Monate an anerkannten Einrichtungen) (Quelle)
  • GOV.UK, Electronic travel authorisation (ETA), Gebühr 20 Pfund (Quelle)
  • GOV.UK, Healthcare for EU and EFTA citizens visiting the UK (Geltung der EHIC in England, Grenzen der Deckung) (Quelle)
  • § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der geltenden Fassung.

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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