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Versicherungspflichtgrenze im Studium: Was sie für dich bedeutet

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr und betrifft Angestellte. Für Studierende zählen Einschreibung, Altersgrenze 30 und die 20-Stunden-Regel.
Symbolbild: Versicherungspflichtgrenze für Studenten

Inhalt

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro im Monat, und sie betrifft Angestellte, nicht Studierende. Für Studenten gilt stattdessen: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist gesetzlich pflichtversichert, solange keine vorrangige Versicherung besteht. Entscheidend sind also Immatrikulation, Alter und Arbeitszeit, nicht die Höhe deines Einkommens oder Gehalts.

Kurz beantwortet: Wann gilt die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Sie gilt für Angestellte, nicht für Studierende. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist über die studentische Pflichtversicherung (KVdS) versichert, solange keine vorrangige Versicherung besteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt 2026 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
  • Studierende sind über die studentische Pflichtversicherung (KVdS) versichert. Sie endet mit dem Semester der Exmatrikulation, spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst.
  • Als Werkstudent bleibst du bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Höhe des Entgelts spielt keine Rolle.
  • Für die beitragsfreie Familienversicherung gilt 2026 eine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat, bei einem Minijob 603 Euro.
  • Für 2027 stehen höhere Werte bevor, teils beschlossen, teils nur geplant.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze und für wen gilt sie?

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, spielt für Arbeitnehmer eine Rolle. Bei einem Angestelltenverhältnis unter 77.400 Euro im Jahr (2026) besteht Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für dich als Studentin oder Student ist sie während des Studiums in der Regel nicht der Maßstab, weil deine Versicherungspflicht an die Einschreibung anknüpft.

Grenze20262027
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)77.400 € im Jahr, 6.450 € im Monat84.150 € im Jahr (geplant, Bundesrat steht aus)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € im Monat, 69.750 € im Jahr6.375 € im Monat (geplant, Bundesrat steht aus)
WerkstudentHöchstens 20 Wochenstunden in der VorlesungszeitRegel gilt laufend
Familienversicherung, Einkommensgrenze565 € im Monat590 € (geplant)
Familienversicherung bei Minijob603 € im Monat633 € (geplant)
Minijob-Grenze603 € im Monat633 € im Monat (beschlossen)

Die Werte für 2026 stehen in den Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung.

Wer ist als Student pflichtversichert und wie lange?

Pflichtversichert ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Das gilt nicht, wenn du bereits als Arbeitnehmer pflichtversichert oder familienversichert bist. Pflicht, Optionen und Sonderfälle im Überblick findest du unter welche Krankenversicherung im Studium gilt. Die Pflicht beginnt mit dem Semester, bei späterer Einschreibung am Tag der Einschreibung.

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben hast, wenn du bis dahin exmatrikuliert wurdest. Außerdem endet sie mit Ablauf des Semesters, bis zu dessen Ende du das 30. Lebensjahr vollendet hast. Bei nicht staatlich anerkannten Hochschulen sowie dualen und berufsbegleitenden Studiengängen greift sie in der Regel nicht, im Zweifel klärt das die Krankenkasse.

Der Basisbeitrag beträgt 87,38 Euro im Monat, bundesweit gleich und unabhängig vom BAföG-Bezug. Dazu kommen Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag deiner Kasse. Wie sich die Kasse im Studienalltag schlägt, zeigen die Erfahrungen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Rechtsgrundlage steht in § 5 SGB V, einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Verbraucherzentrale.

Ab wann ist PKV als Werkstudent ein Thema?

Das Werkstudentenprivileg gilt, solange das Studium zeitlich überwiegt. Wer dauerhaft höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, die Rentenversicherung bleibt pflichtig. Du bleibst dann über die studentische Pflichtversicherung versichert. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer.

Bis zu 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden sind unschädlich, wenn die Mehrarbeit nur am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien anfällt und unvorhersehbar oder von vornherein befristet ist.

Beispiel: Lea, 24, arbeitet als Werkstudentin 15 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro. Das sind rund 65 Stunden im Monat und etwa 904 Euro brutto. Sie liegt unter der 20-Stunden-Grenze und bleibt in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Weil ihr Gesamteinkommen über 667,50 Euro liegt, hat sie keinen Anspruch auf Familienversicherung. Ihre Versicherung bleibt die KVdS. Eine PKV käme für sie nur über die Befreiung in Betracht, die sie binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragen müsste. Mehr dazu unter PKV für Werkstudenten, Kosten und Leistungen einer PKV stehen unter Private Krankenversicherung für Studenten.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Familienversicherung ist an das Gesamteinkommen gebunden: 565 Euro im Monat (2026), bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 603 Euro. Arbeitnehmer können zusätzlich die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro abziehen, sodass bis zu 667,50 Euro möglich sind. BAföG, Kindergeld und Unterhalt zählen nicht zum Einkommen.

Die Altersgrenze beträgt 23 Jahre (wenn du nicht erwerbstätig bist), bei Schulausbildung oder Studium 25 Jahre. Bei Kindern eines privat versicherten Elternteils spielt die Versicherungspflichtgrenze doch eine Rolle: Liegt dessen Bruttoeinkommen über der Grenze (2026: 6.450 Euro im Monat), sind sie nicht familienversichert. Die Grundlage steht in § 10 SGB V. Wer nach der Befreiung in die PKV gewechselt ist, hat diese Möglichkeit für die Dauer der Befreiung nicht mehr.

Was passiert nach dem Studium, wenn du Angestellter wirst?

Hier greift die Versicherungspflichtgrenze. Bei einem Angestelltenverhältnis unter 77.400 Euro im Jahr (2026) besteht GKV-Pflicht, darüber nicht. Wer privat versichert war, kann die private Versicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Eintritt der Pflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung des Versicherers nachgewiesen wird.

Endet die studentische Pflichtversicherung und greift keine andere Versicherung, läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse automatisch als freiwillige Versicherung weiter. Dafür gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 ohne Kind bei rund 270 bis 277 Euro im Monat, je nach Zusatzbeitrag deiner Kasse. Was die Kasse nicht abdeckt, zeigen die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Was ist die Versicherungspflichtgrenze für Studenten?

Eine eigene Grenze für Studenten gibt es nicht. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr und gilt für Angestellte. Als Student bist du über die Einschreibung pflichtversichert, solange keine vorrangige Versicherung besteht.

Wann kann ich als Werkstudent in die PKV?

Über die Befreiung von der Versicherungspflicht, die du binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragst. Der Job allein ändert daran nichts: Bis 20 Wochenstunden bleibst du versicherungsfrei in der Krankenversicherung und über die KVdS versichert.

Welche Voraussetzungen hat die KVdS?

Du bist an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben, bist nicht anderweitig vorrangig versichert und arbeitest in der Vorlesungszeit nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, sonst giltst du in der Regel als Arbeitnehmer. Die Mitgliedschaft endet mit dem Semester der Exmatrikulation oder mit dem Semester, in dem du 30 wirst.

Muss ich mich als Student versichern?

Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Für die Einschreibung musst du nachweisen, dass du gesetzlich versichert oder befreit bist und anderweitigen Schutz hast. Die Hochschule verlangt dafür eine Bestätigung einer gesetzlichen Kasse.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und ob eine vorrangige Versicherung besteht.
  2. Halte bei einem Nebenjob die 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit im Blick.
  3. Vergleiche dein Einkommen mit der Grenze für die Familienversicherung, falls du dort versichert bist.
  4. Plane den Berufseinstieg: Ab einem Angestelltenverhältnis zählt die Versicherungspflichtgrenze.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung. Wie ein Gespräch abläuft, steht bei der Beratung zur PKV für Studenten.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei CNN Money Schweiz. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

Passend dazu

  • Versicherungspflichtgrenze
  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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