Kurz beantwortet: Verbeamtete Referendare mit Beihilfeanspruch sind in der GKV versicherungsfrei und brauchen für den Rest der Kosten eine ergänzende Absicherung, meist über einen Restkostentarif der PKV. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt 2026 mindestens 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Welche Option passt, hängt von Beihilfesatz, Bezügen und Gesundheitszustand ab. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob du in der GKV, in der PKV oder über eine pauschale Beihilfe versichert bist, hängt von deinem Rechtsverhältnis und dem Landesrecht ab.
- Beamte mit Beihilfeanspruch sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Die Beihilfe deckt im Regelfall 50 Prozent der Kosten ab, wenn keine Kinder berücksichtigt werden.
- Freiwillige GKV-Mitglieder zahlen den Beitrag aus ihrem Einkommen. 2026 gilt ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung.
- Die PKV mit Beihilfe ist nur sinnvoll, wenn der Restkostentarif zu deinem Gesundheitszustand und deinen Leistungswünschen passt.
- Eine Entscheidung ohne Zahlen ist riskant. Rechne deshalb mit deinem Bruttobezug und deinem Beihilfesatz, bevor du dich festlegst.
Drei Wege im Überblick
| Weg | Für wen geeignet | Laufende Kosten | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Beihilfe plus Restkostentarif (PKV) | Beamte mit Beihilfeanspruch | Tarifbeitrag für den Rest, Beihilfe übernimmt den Anteil | Abhängig vom Tarif, Beihilfe nach Landesrecht |
| Freiwillige GKV | Beamte, die gesetzlich bleiben wollen | Beitrag nach Bezügen, ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag | Gesetzlicher Leistungskatalog |
| Pauschale Beihilfe | Freiwillig GKV-Versicherte in Ländern mit diesem Modell | Pauschale des Dienstherrn plus eigener Beitrag | Abhängig vom Landesrecht und der Kasse |
| Ausbildungsverhältnis | Referendare ohne Beamtenstatus | Allgemeine Regeln der Sozialversicherung | Gesetzliche Leistungen, Prüfung durch die Kasse |
Beihilfe verstehen: Ein Rechenbeispiel
Die Beihilfe ist keine Vollabsicherung, sondern ein Anteil an den beihilfefähigen Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Landesrecht und deiner Familiensituation. Für Beamte ohne Kinder gilt im Regelfall ein Satz von 50 Prozent.
Annahme: Eine Arztrechnung über 400 Euro ist beihilfefähig, der Satz liegt bei 50 Prozent. Die Beihilfe trägt 200 Euro, die übrigen 200 Euro musst du über deinen Tarif absichern oder selbst tragen. Liegt der Satz bei 70 Prozent, wie in Hessen für ambulante Leistungen, bleiben nur 120 Euro offen. Der Unterschied zeigt, warum der Beihilfesatz deines Landes so wichtig ist.
Gleichzeitig zeigt das Beispiel, warum du den Restkostentarif nicht über die Beihilfe bestimmen solltest. Entscheidend ist, welche Kosten offen bleiben und ob dein Tarif sie sinnvoll erstattet. Welche Leistungen du brauchst, prüfst du am besten vorher.
Freiwillige GKV: Was der Beitrag bedeutet
Wer nach § 9 SGB V freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den Beitrag selbst. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent nach § 243 SGB V, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium).
Annahme: Bruttobezüge von 1.800 Euro, Gesamtsatz 16,9 Prozent. Die Krankenversicherung kostet dann 1.800 × 16,9 Prozent = 304,20 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung kommt hinzu. Zuschüsse des Dienstherrn sind nicht eingerechnet, weil ihre Höhe vom Landesrecht abhängt.
Für freiwillige Mitglieder gilt 2026 außerdem eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro für die Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband, Stand 2026). Dein Beitrag liegt bei üblichen Bezügen darüber.
Vergleiche die Kosten über mehrere Jahre und nicht nur für ein Jahr. Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse wird jährlich neu festgelegt und kann sich ändern. Private Tarife passen ihre Beiträge ebenfalls an, und zwar nach eigenen Regeln. Eine Momentaufnahme sagt deshalb wenig über die Summe, die du in zehn Jahren zahlst.
Pauschale Beihilfe: Wann das Modell passt
Einige Länder bieten statt der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an. Sie richtet sich an Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Der Dienstherr zahlt dann einen festen monatlichen Betrag. Wie viele Länder das anbieten, wann man es wählen kann und wie lange die Wahl gilt, zeigen die Sekundärquellen nicht einheitlich. Prüfe deshalb die Vorgaben deines Landes, bevor du dich festlegst.
Einen Überblick über die Länder und die offenen Fragen bietet der Ratgeber Pauschale Beihilfe für Referendare: Welche Länder sie anbieten.
Die richtige Wahl: Fragen, die du dir stellen solltest
- Wie hoch ist mein Beihilfesatz nach dem Landesrecht, und gilt er auch für meine Familiensituation?
- Welche Leistungen sind mir wichtig, zum Beispiel Zahnersatz, Brille, Psychotherapie oder Chefarztbehandlung?
- Wie gesund bin ich, und gibt es Vorerkrankungen, die eine Aufnahme in die PKV erschweren?
- Welchen Beitrag kann ich über viele Jahre tragen, und wie entwickeln sich Beiträge im Alter?
- Plane ich einen Wechsel des Bundeslandes oder des Dienstherrn?
Häufige Fragen
Kann ich später von der PKV zurück in die GKV?
Ein Rückweg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber die Regeln sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Wer den Wechsel später plant, sollte die Bedingungen früh prüfen. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Rückkehr in die GKV: Wann der Wechsel von der PKV möglich ist.
Gibt es Unterschiede zwischen Lehramt und Rechtsreferendariat?
Ja. In manchen Ländern erhalten Rechtsreferendare eine Unterhaltsbeihilfe statt Anwärterbezügen, und die Regeln für den Status unterscheiden sich. Deshalb hilft der Blick in deinen Einstellungsbescheid.
Spielt mein Alter eine Rolle?
Ja. Bei der PKV fließen Alter und Gesundheitszustand in die Beiträge und die Aufnahme ein. Je früher du dich entscheidest, desto besser lassen sich Gesundheitsfragen in der Regel beantworten.
Muss ich mich sofort entscheiden?
Nicht in jedem Fall, aber viele Modelle haben Fristen. Die pauschale Beihilfe und ihre Wahlrechte hängen vom Landesrecht ab, deshalb solltest du die Frist früh klären.
Typische Fehler bei der Entscheidung
Der häufigste Fehler ist, nur den Beitrag zu vergleichen. Ein niedriger Tarifbeitrag hilft wenig, wenn die Leistungen für Zahnersatz, Hilfsmittel oder Psychotherapie nicht zu deinem Bedarf passen. Umgekehrt zahlt ein teurer Tarif nicht automatisch mehr, wenn du ihn nie brauchst.
Der zweite Fehler ist, die Beihilfe als sicher zu betrachten, bevor sie bewilligt ist. Lass dir Beihilfeberechtigung und Satz schriftlich bestätigen und prüfe, ob Angehörige einen eigenen Anspruch haben. Dein Dienstherr oder die Beihilfestelle beantwortet diese Fragen verbindlich.
Der dritte Fehler ist, Gesundheitsfragen zu oberflächlich zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können später Leistungen gefährden. Wenn du unsicher bist, beantworte die Fragen vollständig und lass dich zu Vorerkrankungen beraten, bevor du den Antrag abschickst.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle deinen Beihilfesatz und die Regeln deines Landes für pauschale Beihilfe.
- Rechne deine Kosten für beide Wege mit deinem Bruttobezug, deinem Beitrag und den erwarteten Ausgaben durch.
- Vergleiche Restkostentarife anhand der Leistungen, die für dich wichtig sind, nicht nur anhand des Preises.
- Entscheide dich schriftlich und hebe alle Nachweise zu Beginn und Ende der Versicherung auf.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
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Quellen: § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit, § 9 SGB V, Freiwillige Versicherung, § 243 SGB V, Beitragssatz, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Bundesgesundheitsministerium, Beiträge in der GKV.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.