Fahrgastrechte bei Verspätung bringen dir im Bahnverkehr unter Umständen Geld. Ob und wie viel du bekommst, hängt von der Verspätung am Zielort, vom Fahrpreis und von der Art der Fahrt ab. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln für den Fernverkehr und den Nahverkehr und zeigt, wie du deinen Anspruch geltend machst.
Kurz beantwortet: Bei Bahnfahrten nach der EU-Verordnung 2021/782 hast du bei einer Verspätung am Zielort von 60 bis 119 Minuten Anspruch auf mindestens 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf mindestens 50 Prozent. Im Nahverkehr richten sich die Zusatzrechte nach § 11 EVO und den Bedingungen deines Verkehrsunternehmens. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich für Bahnfahrten ist heute die Verordnung (EU) 2021/782. Die ältere Verordnung 1371/2007, auf die viele Texte noch verweisen, ist durch sie abgelöst.
- Die Mindestentschädigung beträgt 25 Prozent des Fahrpreises bei 60 bis 119 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten.
- Für Zeitfahrkarten gelten besondere Regeln, und bei wiederholten Verspätungen richtet sich die Entschädigung nach den Bedingungen des Unternehmens.
- Im Nahverkehr gelten zusätzliche Rechte nach § 11 EVO, etwa die Weiterfahrt mit einem anderen Zug oder die Erstattung notwendiger Aufwendungen.
- Hilfreich ist ein Nachweis der Verspätung, also Fahrkarte, Uhrzeiten und Strecke.
- Prüfe das Antragsverfahren und die Fristen deines Verkehrsunternehmens, bevor du wartest.
Wann gibt es Geld für eine Verspätung?
Entscheidend ist, wie spät du am Zielort ankommst. Die Verordnung knüpft den Anspruch an eine Verspätung, die du zwischen Abfahrts- und Zielort erleidest, und an den Preis der Fahrkarte. Eine Verspätung von wenigen Minuten reicht nicht aus. Der Mindestschwellenwert liegt bei 60 Minuten.
Für den Fernverkehr sieht Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/782 zwei Stufen vor. Die Regel gilt dem Wortlaut nach auch für Zeitfahrkarten. Hat dein Zug wiederholt Verspätung oder fällt er mehrfach aus, während deine Zeitfahrkarte gültig ist, besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach den Bedingungen des Unternehmens. Feste Prozentsätze nennt die Verordnung für diesen Fall nicht.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die folgende Tabelle zeigt die Mindestentschädigung nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung. Das Beispiel rechnet mit einem Fahrpreis von 49 Euro.
| Verspätung am Zielort | Mindestentschädigung | Beispiel bei 49 Euro Fahrpreis (Annahme) |
|---|---|---|
| Unter 60 Minuten | Kein Anspruch nach dieser Regel | 0 Euro |
| 60 bis 119 Minuten | 25 Prozent des Fahrpreises | 12,25 Euro |
| 120 Minuten oder mehr | 50 Prozent des Fahrpreises | 24,50 Euro |
Die Berechnung ist einfach: Fahrpreis mal 0,25 oder mal 0,5. Maßgeblich ist der tatsächliche Preis der Fahrkarte, nicht der Normalpreis. Gibt es Ermäßigungen, zählt der gezahlte Betrag. Wenn du mehrere Fahrten im Zusammenhang gebucht hast, kann der Preis je Teilstrecke unterschiedlich sein, deshalb solltest du die Berechnung anhand der Buchung prüfen.
Was gilt im Nahverkehr?
Für Fahrausweise, die nur für den öffentlichen Personennahverkehr gelten, sieht § 11 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) zusätzliche Rechte vor. Sie bestehen dann, wenn eine vernünftigerweise zu erwartende Verspätung am Ziel eintritt. Die Rechte im Überblick:
- Weiterfahrt mit einem anderen Zug, wenn sonst mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielort drohen.
- Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel, wenn die Ankunft vertraglich zwischen 0 und 5 Uhr liegt und sonst mindestens 60 Minuten Verspätung drohen, oder bei der letzten planmäßigen Verbindung des Tages, wenn das Ziel ohne das andere Verkehrsmittel nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.
- Erstattung der erforderlichen Aufwendungen, bei der zweiten Variante höchstens 120 Euro.
Für die Fahrpreisentschädigung verweist § 11 EVO auf die EU-Verordnung. Ältere Fassungen der EVO sahen nach der Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eine Entschädigung im Schienenpersonennahverkehr schon ab 20 Minuten vor. Wie weit der Anspruch heute im Nahverkehr reicht und welche Fahrkarten erfasst sind, solltest du im aktuellen Gesetzestext und in den Beförderungsbedingungen deines Verkehrsunternehmens nachlesen, bevor du einen Betrag ansetzt.
So beantragst du die Entschädigung Schritt für Schritt
- Belege die Verspätung. Fotografiere die Fahrkarte und notiere Zug, Strecke, geplante und tatsächliche Ankunft. Die Verspätungsanzeige der Bahn-App oder ein Screenshot hilft als Nachweis.
- Bewahre den Fahrschein auf. Ohne Fahrkarte oder Ticketnachweis lässt sich der Fahrpreis schwer belegen.
- Stelle den Antrag beim Verkehrsunternehmen über das Formular oder das Online-Verfahren des Anbieters.
- Verlange Geld, wenn du lieber Geld als einen Gutschein möchtest. Prüfe die Bedingungen eines angebotenen Gutscheins genau, denn deren Gültigkeit ist begrenzt.
- Lehnt der Anbieter ab, kannst du eine Schlichtungsstelle anrufen. Für den Bahnverkehr ist das die Schlichtungsstelle Mobilität.
Typische Fehler beim Antrag
Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch, sondern an Kleinigkeiten. Die folgenden Punkte helfen dir, die Entschädigung ohne Rückfragen zu bekommen.
- Die Verspätung wird am Zielort gemessen. Eine Verspätung an einem Zwischenhalt reicht allein nicht.
- Der Antrag ist unvollständig, weil die Fahrkarte oder das Datum der Fahrt fehlen.
- Die Frist wird verpasst, weil der Antrag erst Wochen später gestellt wird.
- Ein Gutschein wird angenommen, ohne seine Gültigkeit und seine Einlösebedingungen zu prüfen.
Schreibe den Antrag sachlich und nenne Fahrt, Datum, Strecke, Zugnummer, Fahrpreis und die tatsächliche Ankunftszeit. Hänge die Belege an und bewahre eine Kopie des gesamten Antrags auf. So kannst du bei Rückfragen schnell reagieren.
Was zählt zum Fahrpreis?
Maßgeblich ist der Betrag, den du für die betroffene Fahrkarte tatsächlich bezahlt hast. Hast du mit einer Ermäßigung oder einem Rabatt gefahren, zählt dieser reduzierte Preis. Bei einer Reise mit mehreren Fahrkarten lohnt es sich, den Anteil der betroffenen Verbindung herauszurechnen, damit die Entschädigung nicht zu niedrig oder zu hoch ausfällt.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Busse und Flüge?
Die Bahnregeln gelten nur für Bahnfahrten. Für Flüge gibt es eigene EU-Regeln, die im Artikel Flugverspätung Entschädigung: Was EU-Fluggastrechte bedeuten erklärt werden. Für Busse gilt wiederum eine eigene EU-Verordnung. Prüfe daher immer, welches Verkehrsmittel du genutzt hast.
Muss ich die Verspätung selbst nachweisen?
Ein Nachweis hilft in jedem Fall. Halte die Fahrkarte, die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit sowie die Strecke fest. Wenn du unsicher bist, ob die Angaben des Anbieters stimmen, lohnt ein Abgleich mit der Echtzeitanzeige zum Zeitpunkt deiner Fahrt.
Was ist, wenn der Zug ausfällt?
Ein Zugausfall ist nicht dasselbe wie eine Verspätung, wirkt sich aber auf deine Ankunft aus. Erreichst du dein Ziel deutlich später als geplant, kann die Verspätungsregel greifen. Im Nahverkehr kommen die Rechte auf Weiterfahrt nach § 11 EVO hinzu.
Gilt die Regel für Zeitkarten?
Für Zeitfahrkarten sieht die Verordnung eine Regel für wiederholte Verspätungen vor, die auf die Bedingungen des Unternehmens verweist. Ob dein Ticket im Nahverkehr erfasst ist, ergibt sich aus dem Fahrausweis und den Verkehrsbedingungen.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Eine allgemeine Frist lässt sich hier nicht seriös nennen, weil sie das Unternehmen und seine Bedingungen festlegen. Erkundige dich deshalb früh nach der Frist im Kundenbereich oder beim Kundendienst. Wartest du zu lange, kann der Anspruch an einer Antragsfrist scheitern.
So gehst du jetzt vor
- Notiere bei jeder Verspätung Datum, Zug, Strecke und Ankunftszeit.
- Bewahre das Ticket und einen Screenshot der Verspätungsanzeige auf.
- Prüfe die Frist und das Antragsverfahren deines Verkehrsunternehmens.
- Stelle den Antrag und verlange Geld, wenn du es vorziehst.
- Hilft der Anbieter nicht weiter, nutze die Schlichtung.
Passend dazu
- Verbraucherrechte im Alltag: Schutz vor Betrug und unfairen Verträgen
- Flugverspätung Entschädigung: Was EU-Fluggastrechte bedeuten
- Gutschein verfallen: Wann du ihn noch einlösen kannst
- Widerrufsrecht beim Online-Kauf: Welche Fristen du einhalten musst
Quellen:
- Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/782, Wortlaut (gesetze.legal)
- Verordnung (EU) 2021/782 (EUR-Lex), Originaltext
- § 11 EVO, Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr (Gesetze im Internet)
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, WD 5 – 018/20: Anwendung der Fahrgastrechte-Verordnung im Nahverkehr, Stand: 27.02.2020
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.