More info

Minijob und Lohnsteuer: Pauschal versteuern oder nicht

Die Pauschsteuer im Minijob beträgt 2 Prozent des Lohns und wird vom Arbeitgeber gezahlt. Ob sie gilt oder die Steuerklasse, entscheidet der Arbeitgeber, Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Bei einem Minijob stellt sich oft die Frage, ob der Lohn pauschal versteuert wird oder ob die normale Lohnsteuer nach Steuerklasse gilt. Die Antwort entscheidet der Arbeitgeber, du solltest die Folgen aber kennen, bevor du den Vertrag annimmst. Pauschal oder individuell, beides hat Auswirkungen auf deine Abrechnung und deine Steuererklärung.

Kurz beantwortet: Der Arbeitgeber kann bei einem Minijob eine einheitliche Pauschsteuer zahlen, sie beträgt 2 Prozent des Lohns und enthält auch die Kirchensteuer. Entscheidet er sich dagegen, wird der Lohn nach der Steuerklasse des Minijobbers besteuert. Die Minijob-Zentrale beschreibt das Verfahren, Stand November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die einheitliche Pauschsteuer beträgt 2 Prozent des Lohns und enthält Lohnsteuer und Kirchensteuer.
  • Den Ausschlag gibt der Arbeitgeber, der zwischen Pauschsteuer und individueller Besteuerung wählen kann.
  • Wird nicht pauschal versteuert, richtet sich die Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die über die Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wird.
  • Unabhängig vom Verfahren kann eine Steuererklärung lohnen, etwa wegen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
  • Der Arbeitgeber muss das Verfahren mit Blick auf deine Situation wählen, damit du keine Nachteile hast.

Was bedeutet die Pauschsteuer im Minijob?

Die einheitliche Pauschsteuer ist eine Steuer, die der Arbeitgeber auf den Lohn abführt. Laut Minijob-Zentrale beträgt sie zwei Prozent des Lohns des Minijobbers. Sie enthält neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer, unabhängig davon, ob du einer Religionsgemeinschaft angehörst. Die Minijob-Zentrale erklärt die einheitliche Pauschsteuer in ihrer FAQ.

Für dich heißt das: Auf deiner Lohnabrechnung taucht keine individuelle Lohnsteuer auf, sondern die pauschale Abgabe des Arbeitgebers. Du zahlst die Steuer also nicht selbst, sie wird aus Sicht des Minijobbers nicht als eigener Abzug geführt. Genau diese Trennung ist der Grund, warum die Entscheidung über das Verfahren so wichtig ist.

Was passiert ohne Pauschsteuer?

Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Pauschsteuer, wird der Lohn individuell besteuert. Dann gilt die Steuerklasse, die über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wird (§ 39e EStG). Die Minijob-Zentrale beschreibt in einer eigenen FAQ, wie Minijobber in diesem Fall Steuern zahlen. Die Steuerklasse spielt dabei eine größere Rolle als beim Pauschsteuerverfahren.

VerfahrenWer entscheidetWas du siehst
Einheitliche Pauschsteuer, 2 Prozent des LohnsArbeitgeberPauschale Abgabe des Arbeitgebers, enthält Kirchensteuer
Individuelle BesteuerungArbeitgeber, nach SteuerklasseLohnsteuer nach Steuerklasse des Minijobbers

Annahme: Dein Lohn beträgt im Monat 500 Euro. Bei der Pauschsteuer wären das 10 Euro, die der Arbeitgeber abführt. Ob die individuelle Besteuerung höher oder niedriger ausfällt, hängt von deiner Steuerklasse und deinem Jahresverdienst ab und lässt sich nicht pauschal sagen.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Auch bei einem Minijob kann sich eine Steuererklärung lohnen, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr gilt (§ 9a EStG). Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel werden darüber hinaus berücksichtigt, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen. Ob sich das bei dir rechnet, hängt davon ab, welche Kosten du hast.

Wer nur einen Minijob hat und keine weiteren Einkünfte, bekommt bei der Pauschsteuer häufig keine Rückzahlung. Das kann sich ändern, wenn du Werbungskosten hast oder in einem Jahr mehrere Einkünfte zusammenkommen. Ob eine Erklärung sinnvoll ist, zeigt eine kurze Rechnung für deinen Fall: Lohn, Werbungskosten und Pauschbetrag nebeneinandergelegt ergeben meist schnell die Antwort. Zum Thema Steuern für Studierende gibt es einen eigenen Ratgeber.

Wie wählst du das richtige Verfahren?

Die Wahl trifft in der Regel der Arbeitgeber, doch du kannst mitreden. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass der Arbeitgeber die persönliche Situation des Minijobbers berücksichtigen sollte, damit er keine Nachteile hat. Frage deshalb ruhig nach, welches Verfahren vorgesehen ist, und warum.

Wenn du eine Steuerklasse hast, die bei der individuellen Besteuerung zu einer höheren Abgabe führt, ist die Pauschsteuer oft die bessere Lösung. Umgekehrt kann die individuelle Besteuerung für dich günstiger sein, wenn du eine vorteilhafte Steuerklasse hast. Das lässt sich nur mit deinen Zahlen klären. Die Minijob-Zentrale beschreibt, wie Minijobber ohne Pauschsteuer besteuert werden.

Worauf du auf der Lohnabrechnung achten solltest

Die Lohnabrechnung zeigt, wie der Arbeitgeber den Lohn behandelt hat. Achte darauf, ob ein Hinweis zur Pauschsteuer enthalten ist oder ob eine Steuerklasse ausgewiesen wird. Fehlt beides, frage nach, denn diese Angabe bestimmt, wie du deine Steuererklärung vorbereitest. Auch der Bruttolohn sollte zu den tatsächlich geleisteten Stunden passen.

Wenn du den Arbeitgeber wechselst oder einen zweiten Minijob annimmst, prüfe jedes Mal neu, welches Verfahren gilt. Die Entscheidung trifft der jeweilige Arbeitgeber für das konkrete Arbeitsverhältnis. Notiere dir das Ergebnis im Vertrag oder in einer kurzen Mail, damit du es später belegen kannst. Bewahre außerdem die Lohnabrechnungen des gesamten Jahres auf, weil sie für die Steuererklärung die wichtigste Grundlage bilden. Bei mehreren Minijobs hilft der Ratgeber zur Verrechnung weiter.

Häufige Fragen

Muss ich die Pauschsteuer selbst zahlen?

Nein. Die einheitliche Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber an die zuständige Stelle. Du bekommst deinen Lohn, und die Pauschsteuer wird nicht von deinem Lohn abgezogen. Das ist der wesentliche Unterschied zur individuellen Besteuerung.

Ist die Pauschsteuer auch für Werkstudenten?

Die Pauschsteuer ist eine Frage des Minijobs und der geringfügigen Beschäftigung. Für Werkstudenten, die über der Minijob-Grenze liegen, gelten andere Regeln, weil dort keine geringfügige Beschäftigung mehr vorliegt. Wie die Besteuerung bei deinem Vertrag aussieht, zeigt die Lohnabrechnung.

Darf der Arbeitgeber die Pauschsteuer vom Lohn abziehen?

Die Minijob-Zentrale beantwortet in einer eigenen Frage, ob Arbeitgeber Sozialabgaben vom Lohn abziehen dürfen. Für die Pauschsteuer gilt dabei die Grundregel, dass der Arbeitgeber sie trägt. Ob eine abweichende Vereinbarung wirksam ist, prüfst du am besten vor der Unterschrift.

Was ändert sich, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?

Wer dauerhaft über der Minijob-Grenze verdient, fällt aus der geringfügigen Beschäftigung heraus. Dann gilt die normale Besteuerung nach Steuerklasse, und die Pauschsteuer ist nicht mehr der Maßstab. Die Folgen für Sozialversicherung und Krankenversicherung stehen im Ratgeber zur Überschreitung der Minijob-Grenze.

Muss ich eine Lohnsteuerbescheinigung haben?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für die Steuererklärung wichtig, wenn du individuell besteuert wirst. Bei der Pauschsteuer fällt sie je nach Verfahren anders aus. Frage deinen Arbeitgeber, welche Unterlagen er dir zum Jahresende bereitstellt.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage deinen Arbeitgeber, ob die einheitliche Pauschsteuer oder die individuelle Besteuerung gewählt wurde.
  2. Prüfe deine Lohnabrechnung auf den Hinweis zur Pauschsteuer oder zur Steuerklasse.
  3. Rechne bei individueller Besteuerung mit deiner Steuerklasse, ob sich die Abgabe lohnt.
  4. Entscheide am Jahresende, ob sich eine Steuererklärung wegen Werbungskosten lohnt.

Passend dazu

Quellen: Minijob-Zentrale: Was ist die einheitliche Pauschsteuer (abgerufen November 2026), Minijob-Zentrale: Wie Minijobber besteuert werden, wenn keine Pauschsteuer gewählt ist (abgerufen November 2026), § 39e EStG, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (geltendes Recht), § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (geltendes Recht).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Betriebshaftpflicht im Nebengewerbe: Brauchst du sie als Student?

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Cyberversicherung: Ausschlüsse und Fallstricke im Kleingedruckten

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

E-Bike über die Hausratversicherung absichern: Geht das?