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BAföG im Pflichtpraktikum: Wird die Förderung weitergezahlt?

Ob BAföG im Pflichtpraktikum weiterläuft, hängt von § 2 BAföG ab: Das Praktikum muss gefordert sein und zur Ausbildung gehören. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Ein Pflichtpraktikum gehört bei vielen Studiengängen zum Studium. Gerade dann stellt sich die Frage, ob dein BAföG während des Praktikums weiterläuft oder ob du eine Pause einlegen musst. Die Antwort beginnt bei § 2 BAföG, der regelt, welche Ausbildung und welche Praktika überhaupt gefördert werden.

Kurz beantwortet: Nach § 2 Absatz 4 BAföG wird Ausbildungsförderung auch für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet, wenn das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium gefordert wird und sein Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Gehört das Praktikum zu deinem Studium, bleibt die Förderung in der Regel erhalten. Ob und wie eine Praktikumsvergütung angerechnet wird, prüft das zuständige Amt im Einzelfall. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein gefordertes Pflichtpraktikum mit geregelten Inhalten kann förderungsfähig sein.
  • Das Praktikum zählt zum Ausbildungsabschnitt, wenn es im Zusammenhang mit dem Studium gefordert wird.
  • Ein freiwilliges Praktikum fällt nach dem Wortlaut nicht unter die Regel für gefordertes Praktikum.
  • Die Einschränkung für Wohnen bei den Eltern betrifft nach dem Wortlaut Schulen und nicht Hochschulen.
  • Die Anrechnung einer Vergütung entscheidet das Amt nach dem Einkommensrecht im Einzelfall.

Wann ist ein Pflichtpraktikum förderungsfähig?

Das Gesetz verlangt drei Dinge, damit ein Praktikum im BAföG als Teil der Ausbildung gilt. Erstens muss das Praktikum gefordert sein, also in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Zweitens muss es im Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte stehen. Drittens muss sein Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein. Ein Praktikum, das nur der persönlichen Orientierung dient, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

VoraussetzungWas das für dich bedeutet
Praktikum ist gefordertDie Studienordnung oder die Prüfungsordnung schreibt es vor.
Zusammenhang mit der AusbildungsstätteDas Praktikum gehört zu deinem Studium an der Hochschule.
Inhalt ist in Ausbildungsbestimmungen geregeltDie Vorgaben zu Dauer und Inhalt stehen in den offiziellen Regeln deines Studiengangs.
Zugehörigkeit zum AusbildungsabschnittNach § 2 Absatz 5 zählen die im Zusammenhang geforderten Praktika zum Abschnitt.

Die Vorschrift nennt die Voraussetzungen, bevor es um die Höhe oder die Dauer geht. Deshalb lohnt es sich, zuerst die Ordnung deines Studiengangs zu lesen. Dort findest du meist die genauen Vorgaben zu Dauer, Inhalt und Nachweis.

Gilt die Einschränkung beim Wohnen bei den Eltern auch für Studierende?

Nach dem Wortlaut von § 2 Absatz 4 Satz 2 BAföG gibt es eine besondere Regel. Wird das Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch einer Schule gefordert, wird Förderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt. Diese Einschränkung bezieht sich auf die Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Nummer 1, also auf allgemeinbildende und berufliche Schulen. Für Hochschulen sieht die Vorschrift diese Einschränkung nicht vor.

Für Studierende an einer Hochschule ist deshalb der Wohnort der Eltern im Regelfall nicht der entscheidende Punkt, wenn es um das Pflichtpraktikum geht. Trotzdem bleibt die Förderung insgesamt an deine übrigen BAföG-Voraussetzungen gebunden, etwa an Alter, Fachrichtung und Leistungsnachweis.

Was ist mit der Praktikumsvergütung?

Viele Pflichtpraktika sind vergütet, manche nicht. Ob und in welchem Umfang eine Vergütung auf das BAföG angerechnet wird, richtet sich nach den Einkommensregeln des Gesetzes. Diese Regeln unterscheiden zwischen Einkommen, das du während der Ausbildung erzielst, und Freibeträgen. Eine Rechnung für deinen Einzelfall ist deshalb nicht pauschal möglich.

  1. Lege die Zahlen fest: Brutto-Vergütung pro Monat und Dauer des Praktikums.
  2. Frage das zuständige Amt, wie die Vergütung im Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird.
  3. Hebe Vergütungsnachweise und die Bestätigung über die Pflicht zum Praktikum auf.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe die Studienordnung, ob das Praktikum gefordert ist und welche Inhalte geregelt sind.
  2. Lass dir vom Praktikumsgeber eine Bescheinigung über Dauer und Vergütung ausstellen.
  3. Informiere dein zuständiges Amt rechtzeitig vor Beginn des Praktikums und kläre die Anrechnung.
  4. Kläre parallel deine Krankenversicherung, denn sie hängt von der Art des Praktikums ab.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAföG auch in einem freiwilligen Praktikum?

Nach dem Wortlaut erfasst die Regel nur Praktika, die gefordert sind. Ein freiwilliges Praktikum wird deshalb nicht über diese Vorschrift gefördert. Ob es in anderen Fällen eine Förderung gibt, kläre mit dem Amt, bevor du das Praktikum beginnst.

Muss ich das Praktikum dem Amt nachweisen?

Ja, es ist sinnvoll, die Pflicht zum Praktikum mit den Ausbildungsbestimmungen und einer Bescheinigung des Betriebs zu belegen. So kann das Amt prüfen, ob das Praktikum zum Ausbildungsabschnitt gehört. Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden, bestimmt das Amt.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während des Praktikums?

Die Krankenversicherung hängt von der Art des Praktikums und von der Vergütung ab. Die Förderung und die Versicherung sind zwei getrennte Fragen. Der Artikel PKV für Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum: Was du wissen musst erklärt die Unterschiede.

Gilt das auch für ein Auslandspraktikum?

Ein Praktikum im Ausland wirft zusätzliche Fragen zur Versicherung und zur Förderung auf. Die Versicherungsseite behandelt der Artikel Krankenversicherung im Auslandspraktikum: Was du wissen musst. Für die Förderung im Ausland gilt zusätzlich das Auslands-BAföG.

Wie plane ich Praktikum und Förderung zeitlich?

Die Förderung läuft nicht losgelöst vom Studium. Wenn das Pflichtpraktikum in einen Bewilligungszeitraum fällt, solltest du Beginn und Ende des Praktikums mit dem Bewilligungszeitraum abgleichen. So erkennst du früh, ob eine Änderung deines Bescheids nötig wird, und du musst nicht im Nachhinein mit dem Amt klären, was passiert ist.

Plane außerdem Puffer ein. Wenn die Vergütung schwankt oder das Praktikum verschoben wird, ändert sich die Lage der Einkünfte. Die Unterlagen dazu solltest du so führen, dass du sie jederzeit vorlegen kannst. Eine Übersicht mit Datum, Stundenzahl und Vergütung je Monat reicht dafür in den meisten Fällen aus.

Was gilt, wenn das Praktikum nicht in der Studienordnung steht?

Manche Praktika stehen nicht ausdrücklich in der Studienordnung, werden aber von der Hochschule oder dem Studiengang verlangt. Entscheidend ist, dass die Anforderung im Zusammenhang mit deinem Studium steht und dass ihr Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Frage deshalb bei der Studienberatung nach, wo genau die Pflicht festgelegt ist, und lass dir die Stelle schriftlich bestätigen.

Diese Bestätigung ist ein wichtiges Dokument für das Amt. Sie zeigt, dass das Praktikum kein freiwilliger Zusatz ist, sondern ein Teil des Studiums. Ohne diesen Nachweis kann das Amt nicht ohne Weiteres prüfen, ob die Förderung weiterläuft.

Gerade bei Pflichtpraktika lohnt es sich, den Zeitraum früh mit der Studienberatung abzustimmen. Wenn das Praktikum in das Semester fällt, in dem du sonst Prüfungen schreibst, verschieben sich deine Planungen. Dann ist es sinnvoll, Studienverlauf, Praktikum und Förderung in einer gemeinsamen Übersicht festzuhalten.

Ob das Praktikum im Ausland stattfindet, verändert nicht nur die Förderung, sondern auch die Versicherung und die Nachweise. Kläre diese Punkte deshalb vor dem Start, nicht erst während des Praktikums.

Passend dazu

Quellen: § 2 BAföG, förderungsfähige Ausbildung und Praktika (gesetze-im-internet.de, Stand November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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