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ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Nachteilsausgleich bei ADHS im Studium: Voraussetzungen, Attest, Antrag und Beratung. Beispiele aus den Regeln der Universität Würzburg und der Hochschule Bremen.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Ein Nachteilsausgleich bei ADHS im Studium ist möglich, wenn die Beeinträchtigung dich bei Prüfungen konkret benachteiligt und du das nachweisen kannst. Entscheidend ist der Antrag beim Prüfungsausschuss deiner Hochschule, meist mit einem aktuellen fachärztlichen oder psychotherapeutischen Attest. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen typischerweise gelten, was ein Attest enthalten sollte, welche Anpassungen bei ADHS genannt werden und wo du Beratung findest.

Kurz beantwortet: Einen Nachteilsausgleich bei ADHS beantragst du schriftlich beim Prüfungsausschuss, in der Regel mit Attest. Die Uni Würzburg verlangt den Antrag spätestens sechs Wochen vor der Prüfung und ein Attest, das nicht älter als sechs Monate ist. Auf eine bestimmte Maßnahme besteht laut Hochschule Bremen kein Rechtsanspruch, der Prüfungsinhalt bleibt unverändert. Fristen und Formulare unterscheiden sich je Hochschule. Stand: Juni bis November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtlicher Rahmen: § 16 HRG verlangt, dass Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Die Umsetzung regeln Landesgesetze und Prüfungsordnungen.
  • Nötig ist ein konkreter Nachteil durch ein Leistungshindernis, nicht eine bloße Leistungsschwäche. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht erforderlich.
  • Das Attest sollte aktuell sein und beschreiben, wie sich ADHS auf Studienleistungen auswirkt, nicht nur die Diagnose nennen.
  • Genannte Anpassungen bei ADHS sind etwa ein separater Raum mit Sichtschutz oder mehr Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten.
  • Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Eine vorherige Beratung ist üblich und wird empfohlen.

Hast du bei ADHS im Studium Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich gleicht aus, dass jemand eine Prüfung wegen einer Beeinträchtigung nicht unter den üblichen Bedingungen ablegen kann, obwohl die geprüfte Kompetenz vorhanden ist. Rechtsgrundlagen sind laut Handreichung der Universität Würzburg (Stand Juni 2026) Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes sowie § 16 des Hochschulrahmengesetzes. Im Wortlaut von § 16 HRG heißt es, dass Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen müssen. Hinzu kommen das jeweilige Landeshochschulgesetz und die Prüfungsordnung deines Studiengangs, bei Bremen etwa § 31 des Bremischen Hochschulgesetzes.

Die Würzburger Handreichung nennt drei Voraussetzungen: Eine Behinderung oder chronische Erkrankung, möglichst mit Diagnose nach ICD-10, einen konkreten Nachteil unter allgemeinen Prüfungsbedingungen und ein Leistungshindernis statt einer Leistungsschwäche. Die Hochschule Bremen verlangt zusätzlich, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate besteht. Kurzfristige akute Erkrankungen sind dort in der Regel kein Grund, dafür gibt es andere Wege, etwa den Ratgeber Prüfung wegen Krankheit abmelden.

Zu ADHS schreibt die Würzburger Handreichung, dass eine leitliniengerechte Behandlung die Beeinträchtigungen meist so weit ausgleichen kann, dass die Studierfähigkeit erhalten bleibt, und dass in Einzelfällen ein Nachteilsausgleich nötig ist. Das spricht nicht gegen einen Antrag, es beschreibt den Maßstab: Es zählt, was bei dir trotz Behandlung in der Prüfung noch als Hindernis wirkt.

Welche Anpassungen werden bei ADHS genannt?

PrüfungsformMögliche Anpassung bei ADHSQuelle
KlausurSeparater Raum mit SichtschutzUniversität Würzburg, Juni 2026
HausarbeitVerlängerte BearbeitungszeitUniversität Würzburg, Juni 2026
Klausur allgemeinMehr Zeit, zusätzliche PausenHochschule Bremen
Hausarbeit allgemeinLängere FristenHochschule Bremen
AllgemeinTechnische Hilfsmittel, AssistenzHochschule Bremen

Die Tabelle zeigt Beispiele aus zwei Hochschulen, keine Ansprüche. Nach Angaben der Hochschule Bremen besteht auf eine bestimmte Maßnahme kein Rechtsanspruch, die Prüfungsinhalte ändern sich nicht, und der Nachteilsausgleich erscheint nicht im Zeugnis. Welche Maßnahme angemessen ist, entscheidet der Prüfungsausschuss anhand deines Falls. Je genauer dein Attest beschreibt, wo ADHS in der Prüfung wirkt, etwa bei langen Lesetexten, Ablenkbarkeit im Raum oder Zeitmanagement, desto gezielter lässt sich eine Anpassung begründen.

Was gehört in das Attest?

Die Universität Würzburg empfiehlt ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest, das aktuell ist (nicht älter als sechs Monate). Als Inhalt nennt sie Praxisstempel, Name und Unterschrift der behandelnden Person, Ausstellungsdatum, eine Beschreibung der funktionalen Einschränkungen für Studienleistungen, etwa bei Wahrnehmung, Kognition und Verhalten, die Entwicklungstendenz und gegebenenfalls den Hinweis auf einen dauerhaften Zustand. Die Diagnose kann angegeben werden. Ergänzend kommen Behandlungsberichte oder Stellungnahmen einer Beratungsstelle in Frage.

Die Hochschule Bremen verweist auf eine eigene Handreichung zum ärztlichen Nachweis, die Hochschulen halten also meist Vorlagen bereit. Frag vor dem Arzttermin nach dem Formular deiner Hochschule. Wie Atteste bei psychischen Erkrankungen allgemein aussehen und was zum Datenschutz zu beachten ist, steht im Ratgeber Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung: Attest und Antrag. Die Diagnostik selbst ist Thema im Ratgeber ADHS-Diagnose im Erwachsenenalter. Nach der S3-Leitlinie ADHS in der zitierten Fassung (Version 2.0) beruht sie auf einem klinischen Interview, nicht auf Laborwerten oder EEG.

Wie läuft der Antrag ab?

SchrittBeispiel Universität WürzburgBeispiel Hochschule Bremen
WoFormblatt an den Vorsitz des Prüfungsausschusses per Mail aus der HochschuladresseOnline-Antragsformular für alle Studiengänge
FristMöglichst früh, spätestens sechs Wochen vor der ersten PrüfungKeine Frist auf der Seite genannt
NachweisAktuelles Attest, möglichst fachärztlich oder psychotherapeutischÄrztlicher Nachweis, Checkliste und Handreichung
BeratungErstberatung freiwillig, ausdrücklich empfohlenVertrauliche Beratung durch die Beratungsstelle
EntscheidungVorsitz des Prüfungsausschusses, bei Ablehnung rechtsmittelfähiger BescheidPrüfungsausschuss prüft jeden Fall einzeln

Die Angaben stammen von den Hochschulseiten (Würzburg, Stand Juni 2026, Bremen, abgerufen im November 2026) und gelten nur dort. Dein Studiengang kann abweichen, besonders bei Staatsexamen, für die nach der Würzburger Handreichung eigene Regeln gelten. Prüfe deshalb die Prüfungsordnung und das Formular deiner Hochschule. Bei einer Ablehnung bleibt nach der Würzburger Handreichung der Rechtsweg, wobei das interne Verfahren die Klagefrist nicht beeinflusst.

Wo findest du Beratung im Studium?

Häufige Fragen

Brauche ich für den Antrag einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Sowohl die Universität Würzburg als auch die Hochschule Bremen geben an, dass ein Schwerbehindertenausweis nicht erforderlich ist. Er begründet nach der Würzburger Handreichung allein auch keinen Anspruch. Maßgeblich ist, dass die Beeinträchtigung deine Prüfungsleistung unter den üblichen Bedingungen konkret behindert.

Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?

Nach Angaben der Hochschule Bremen erscheint er nicht im Zeugnis, und die Prüfungsinhalte bleiben unverändert. Ob an deiner Hochschule dasselbe gilt, steht in der Prüfungsordnung oder wird dir die Beratungsstelle sagen.

Gilt der Nachteilsausgleich automatisch für alle Prüfungen?

Das hängt von der Hochschule ab. In Würzburg gilt die Frist für die erste Prüfung, wenn mehrere Prüfungen anstehen, und Änderungen der Voraussetzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Frag nach, wie lange eine Bewilligung gilt und ob du für jedes Semester neu beantragen musst.

Was ist, wenn ich noch keine Diagnose habe?

Ohne Nachweis ist ein Antrag in der Regel nicht möglich, denn der Prüfungsausschuss braucht eine belastbare Grundlage. Der Weg zur Abklärung steht im Ratgeber zur ADHS-Diagnose im Erwachsenenalter. Plane Wartezeiten ein und beantrage den Ausgleich nicht erst kurz vor einer Prüfung.

Verändert der Nachteilsausgleich meine BAföG-Förderung?

Er regelt die Prüfungsbedingungen, nicht die Förderung. Für die Förderungsdauer kann bei einer Behinderung ein eigener Verlängerungsgrund nach § 15 Abs. 3 BAföG in Betracht kommen. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft den Einzelfall.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Regelung zum Nachteilsausgleich in deiner Prüfungsordnung und lade das Antragsformular deiner Hochschule herunter.
  2. Vereinbare einen Beratungstermin bei der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung und kläre Frist und Attestinhalt.
  3. Bitte die behandelnde Praxis um ein aktuelles Attest, das die Auswirkungen auf Prüfungen beschreibt, nicht nur die Diagnose.
  4. Reiche den Antrag früh ein, möglichst deutlich vor der ersten betroffenen Prüfung, und bewahre Kopien auf.
  5. Lege bei Ablehnung die Begründung der Beratungsstelle vor und prüfe, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Passend dazu

Quellen:
§ 16 HRG Prüfungsordnungen, gesetze-im-internet.de
Universität Würzburg, KIS: Der Nachteilsausgleich, Stand Juni 2026 (PDF)
Hochschule Bremen: Nachteilsausgleich, abgerufen im November 2026
S3-Leitlinie ADHS, AWMF-Register 028-045 (Langfassung, Version 2.0)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Regeln deiner Hochschule. Wenn du eine persönliche Beratung zur Versicherung im Studium wünschst, findest du das Angebot von Academycon unter So arbeiten wir.

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