Das Primärarztsystem beschäftigt die Gesundheitspolitik seit der Koalitionsvereinbarung, und viele Versicherte fragen sich, ob sie künftig zuerst zum Hausarzt müssen. Für die Gegenwart ist die Antwort klar: Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Wie es weitergeht, ist politisch angekündigt, aber nicht beschlossen.
Kurz beantwortet: Nein, du musst heute nicht zuerst zum Hausarzt. Nach § 76 Abs. 1 SGB V wählst du unter den zugelassenen Ärzten frei. Ein verbindliches Primärarztsystem mit Hausarzt als erster Anlaufstelle ist geplant, aber kein beschlossenes Gesetz. Berichte nennen erste Effekte frühestens 2028. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gilt freie Arztwahl unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, eine allgemeine Hausarztpflicht kennt das Gesetz nicht.
- Hausarztmodelle der Krankenkassen sind eine freiwillige Versorgungsform mit eigenen Teilnahmebedingungen.
- Das Primärarztsystem ist Teil der Koalitionsvereinbarung, ein verabschiedetes Gesetz liegt nicht vor.
- Diskutiert wird eine Überweisung als Regelweg zum Facharzt, mit Ausnahmen etwa für Frauenärzte, Augenärzte und Zahnärzte.
- Welches Steuerungsinstrument kommt, ist offen: Denkbar sind Bonus, Gebühr oder fehlende Kostenübernahme ohne Überweisung.
Muss ich heute zuerst zum Hausarzt?
Nein. Die Grundregel steht in § 76 Abs. 1 Satz 1 SGB V: Versicherte können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten frei wählen. Satz 2 lässt andere Ärzte nur in Notfällen zu. Von einer Überweisung als Voraussetzung für den Facharztbesuch spricht diese Vorschrift nicht. Welche Rolle Überweisungen im Alltag spielen, hängt deshalb weniger vom Gesetz als von der Praxis und von deiner Versorgungsform ab. Das vertiefen wir im Ratgeber zur Überweisung für den Facharzt.
Ein weiterer Punkt aus derselben Vorschrift betrifft den Wechsel: Innerhalb eines Kalendervierteljahres sollen Versicherte den Vertragsarzt nur aus wichtigem Grund wechseln (§ 76 Abs. 3 SGB V). Das ist eine Sollvorschrift und kein Verbot. Praktisch zeigt sich der Unterschied zum Primärarztsystem darin, dass du einen Facharzt heute direkt aufsuchen kannst, auch wenn dir die Wartezeit dort länger vorkommt als beim Hausarzt.
Was ist ein Hausarztmodell und wie unterscheidet es sich vom Primärarztsystem?
Ein Hausarztmodell ist ein Angebot deiner Krankenkasse, bei dem du dich freiwillig verpflichtest, zuerst einen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Die Teilnahmebedingungen, etwa Bindungsdauer und Ausnahmen, stehen in den Vertragsbedingungen der Kasse. Ein Primärarztsystem wäre dagegen eine gesetzliche Grundordnung für alle Versicherten. Der Unterschied liegt also in der Freiwilligkeit: Beim Modell entscheidest du, beim System entscheidet der Gesetzgeber.
| Merkmal | Heute | Geplantes Primärarztsystem |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 76 SGB V (freie Arztwahl), freiwillige Hausarztmodelle | Gesetz angekündigt, nicht beschlossen |
| Erster Kontakt | Frei wählbar unter zugelassenen Ärzten | Primärversorger als erste Anlaufstelle (geplant) |
| Facharztzugang | Direkt möglich, je nach Praxis mit Überweisung | Überweisungsvorbehalt diskutiert |
| Ausnahmen | Notfall | Laut BMG-Plänen Zahnärzte, Frauenärzte, Augenärzte; weitere offen |
| Zeitpunkt | gilt | Berichte: Erste Effekte frühestens 2028 |
Was ist politisch geplant und was ist belegt?
Die Reform ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Nach einer Seite der AOK vom 30. Oktober 2025 hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf für Anfang 2026 angekündigt, vorgelegt waren laut dieser Seite zunächst Eckpunkte. Das Lobbyregister des Bundestags führt das Regelungsvorhaben „Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems“ mit dem Stand Vorbereitungsphase (Seitenstand 24. Oktober 2026, Abruf am 2. November 2026). Ein Referentenentwurf ist dort für den Sommer 2026 angekündigt, ein Entwurf oder eine Drucksache ist nicht verzeichnet. Staatssekretär Tino Sorge sagte im Petitionsausschuss des Bundestags, bis zum Jahresende liege keine Lösung auf dem Tisch. Nach dem dort dargestellten Konzept würden Primärversorger die erste Versorgung übernehmen und mit dir entscheiden, ob eine fachärztliche Behandlung nötig ist.
Nach den Plänen des Ministeriums wären Zahnärzte, Frauenärzte und Augenärzte vom System ausgenommen und direkt erreichbar. Das AOK-Konzept nennt darüber hinaus Kinder- und Jugendpraxen, chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen als mögliche Ausnahmen vom Überweisungsvorbehalt. Offen ist laut derselben Seite, wie mit Patienten umgegangen wird, die dem System nicht folgen wollen. Die AOK stützt sich auf eine von ihr beauftragte Forsa-Umfrage, nach der 79 Prozent der Befragten eine feste Ansprechperson wünschen und 55 Prozent Facharzttermine nur nach Überweisung unterstützen. Das sind Stimmungsbilder, keine Rechtslage.
Nach Berichterstattung über die Ankündigungen der Gesundheitsministerin Nina Warken (Stand 27. Januar 2026) sollen erste Effekte frühestens 2028 spürbar sein. Als Steuerungsinstrumente werden ein Bonus für den Hausarztbesuch, eine zusätzliche Gebühr oder fehlende Kostenübernahme für Facharztbesuche ohne Überweisung genannt. Welches davon kommt, ist nicht entschieden. Für alle Angaben gilt: Sie beschreiben Pläne und Konzepte, kein geltendes Recht.
Was würde ein Primärarztsystem für Studierende bedeuten?
Studierende wechseln häufig den Wohnort und haben oft keinen festen Hausarzt. Ein Primärarztsystem würde diese Gruppe vor die Aufgabe stellen, in der neuen Stadt zuerst einen Hausarzt zu finden, bevor ein Facharzttermin möglich wäre. Dazu kommt die Frage der Terminvergabe: Der Terminservice der 116117 vermittelt schon heute Termine, die Notfallreform ordnet die Nummer neu und soll sie in Terminservice und Akutleitstelle aufteilen. Wie beides mit einem künftigen Primärarztsystem zusammenspielt, ist nicht geregelt.
Annahme: Du ziehst im Oktober in eine neue Stadt und hast dort keinen Hausarzt. Heute kannst du einen Facharzt direkt kontaktieren, wenn die Praxis es erlaubt, und alternativ den Terminservice nutzen. Würde später ein Überweisungsvorbehalt gelten, bräuchtest du für den Regelfall zunächst einen Hausarzttermin. Wer deshalb früh eine Praxis sucht, ist in beiden Fällen besser aufgestellt. Tipps dazu findest du im Ratgeber Hausarzt finden als Student.
Wo kannst du den Stand der Gesetzgebung prüfen?
Ein Gesetz gilt erst, wenn der Bundestag es beschlossen hat, der Bundesrat beteiligt war und es im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Gesetzentwürfe findest du im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) und auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter Gesetze und Verordnungen. Nachrichtenmeldungen über Eckpunkte oder Referentenentwürfe sind noch kein Gesetzgebungsstand. Die übrigen Reformvorhaben im Gesundheitswesen ordnet der Überblick zur Notfallreform 2027 und den angrenzenden Themen ein.
Häufige Fragen
Ist das Primärarztsystem schon beschlossen?
Nein. Es gibt eine politische Ankündigung im Rahmen der Koalitionsvereinbarung, aber kein verabschiedetes Gesetz. Berichten zufolge sollen erste Effekte frühestens 2028 eintreten. Bis dahin ändert sich an der freien Arztwahl nichts.
Brauche ich heute eine Überweisung für den Facharzt?
Das Gesetz schreibt sie in der Grundregel der freien Arztwahl nicht vor. Je nach Versorgungsform, Praxis oder Hausarztmodell deiner Kasse kann sie trotzdem verlangt werden. Frag vor dem Termin in der Praxis oder bei deiner Kasse nach.
Gilt ein Primärarztsystem auch für Privatversicherte?
Dazu liegen keine belegten Angaben vor. Die bisher beschriebenen Pläne betreffen die gesetzliche Versorgung. Ob und wie Privatversicherte einbezogen würden, hängt vom späteren Gesetzestext ab.
Gilt die Ausnahme für Frauenärzte und Augenärzte schon?
Nein. Sie gehört zu den Plänen des Ministeriums, die in der AOK-Darstellung wiedergegeben werden. Heute kannst du Frauen- und Augenärzte ohnehin direkt aufsuchen, sofern die Praxis keine Überweisung verlangt.
So gehst du jetzt vor
- Lies in den Bedingungen deiner Krankenkasse nach, ob ein Hausarztmodell besteht und was die Teilnahme verlangt.
- Suche in deinem Studienort frühzeitig eine Hausarztpraxis, die neue Patienten aufnimmt, und notiere dir die Kontaktdaten.
- Frag bei Facharztterminen vorab, ob die Praxis eine Überweisung verlangt, und nutze bei Bedarf den Terminservice.
- Prüfe bei politischen Meldungen im DIP oder beim Bundesgesundheitsministerium, ob ein Gesetz verabschiedet und verkündet ist.
Passend dazu
- Hausarzt-Überweisung für den Facharzt: Brauche ich sie?
- Facharzttermin schneller bekommen: Terminservice 116117 nutzen
- Hausarzt finden als Student: Arztwahl in einer neuen Stadt
- Wann 112, wann 116117: Die richtige Nummer im Notfall
- Notfallreform 2027: Die neuen Regeln für Notaufnahme und Notdienst
Quellen: § 76 SGB V, freie Arztwahl (Gesetzestext, Abruf November 2026), AOK-Bundesverband, Gesetz für Primärarztversorgung in Planung (30. Oktober 2025) und ZDFheute zu den Plänen der Gesundheitsministerin (27. Januar 2026) sowie Lobbyregister des Bundestags, Regelungsvorhaben RV0022629 (Seitenstand 24. Oktober 2026). Eine persönliche Beratung zur Versorgungsform und zum Krankenversicherungsschutz bietet Academycon unter So arbeiten wir.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.