More info

Nach dem Studium bleiben: Welcher Aufenthaltstitel passt

Nach dem Studium in Deutschland bleiben: Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, Such- und Folge-Chancenkarte, Fristen und Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Wer in Deutschland studiert hat und hier weiter arbeiten möchte, braucht nach dem Abschluss meist einen neuen Aufenthaltstitel. Der Titel nach dem Studium entscheidet darüber, wie lange du nach dem Examen bleiben darfst, ob du dafür schon einen Arbeitsvertrag brauchst und welche Nachweise du vorlegen musst.

Kurz beantwortet: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium kann dir eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Sie gilt nach § 20 Abs. 2 AufenthG für bis zu 18 Monate und lässt sich danach nicht weiter verlängern. Mit der Chancenkarte nach § 20a AufenthG darfst du bis zu ein Jahr nach einer Stelle suchen, die Folge-Chancenkarte gilt für bis zu zwei Jahre. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG gilt für bis zu 18 Monate. Eine weitere Verlängerung schließt das Gesetz aus.
  • Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG gibt es als Such-Chancenkarte für bis zu ein Jahr und als Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre.
  • Für die Folge-Chancenkarte brauchst du einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, und die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen.
  • Mit der Such-Chancenkarte darfst du im Durchschnitt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Für die Chancenkarte über Punkte brauchst du eine anerkannte Qualifikation, genug Punkte nach der Tabelle im Gesetz und einen gesicherten Lebensunterhalt.

Welche Aufenthaltstitel nach dem Studium infrage kommen

Das Aufenthaltsgesetz kennt mehrere Wege, die nach einem Studium in Deutschland zu einem Aufenthalt zum Arbeiten führen. Entscheidend sind drei Fragen: Ob du schon einen konkreten Arbeitsvertrag hast, welche Qualifikation du nachweisen kannst und wie viel Zeit du für die Suche brauchst. Die folgende Übersicht zeigt die Grundlinien nach dem Gesetzestext, der Stand der Fassung ist auf der Gesetzesseite nicht angegeben.

TitelRechtsgrundlageDauer laut GesetzZentrale Voraussetzung
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AufenthGbis 18 Monate, keine weitere Verlängerungerfolgreicher Hochschulabschluss, gesicherter Lebensunterhalt
Such-Chancenkarte§ 20a Abs. 1 und 5 AufenthGbis 1 JahrFachkraft oder genug Punkte, gesicherter Lebensunterhalt
Folge-Chancenkarte§ 20a Abs. 5 AufenthGbis 2 JahreArbeitsvertrag oder verbindliches Angebot, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Wie die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche funktioniert

Nach § 20 Abs. 1 AufenthG kann dir nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, damit du eine Stelle suchen kannst, die zu deinem Abschluss passt. Der Gesetzestext nennt dafür Studien nach § 16b oder § 16c AufenthG. Die Erlaubnis wird für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erteilt. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist dabei Voraussetzung, und das Gesetz schließt jede weitere Verlängerung über diese Zeit hinaus aus.

Die Frist ist deshalb der wichtigste Punkt in der Planung. Wer sie verstreichen lässt, muss in der Regel auf einen anderen Titel wechseln, und das gelingt nur mit einer passenden Stelle oder einer Qualifikation, die den Wechsel trägt. Plane die Suche also früh und beginne mit Bewerbungen, bevor der Abschluss feststeht.

Rechenbeispiel mit Annahme

Annahme: Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche wird im März 2027 erteilt. Dann endet die Höchstdauer von 18 Monaten im September 2028. Verbleiben nach der Erteilung also noch etwa sechs Monate, um eine Stelle zu finden, die einen anderen Titel rechtfertigt. Die genaue Berechnung führt die zuständige Ausländerbehörde durch, weil sie vom Datum der Erteilung und vom Bescheid abhängt.

Wie die Chancenkarte nach § 20a AufenthG funktioniert

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten, die sich in Dauer und Voraussetzungen unterscheiden.

Die Such-Chancenkarte: Bis zu einem Jahr

Die Such-Chancenkarte gilt nach § 20a Abs. 5 AufenthG bis zu ein Jahr. Während dieser Zeit darfst du im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Probebeschäftigungen sind jeweils auf höchstens zwei Wochen begrenzt. Sie müssen qualifiziert sein, auf eine Ausbildung zielen oder für eine Anerkennungsmaßnahme nach § 16d geeignet sein (§ 20a Abs. 2 AufenthG).

Die Folge-Chancenkarte: Bis zu zwei Jahre

Eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist möglich, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt (§ 20a Abs. 5 AufenthG). Eine Folge-Chancenkarte gibt es nur, wenn keine andere Aufenthaltserlaubnis aus Abschnitt 4 des Gesetzes in Frage kommt. Weitere Verlängerungen als Chancenkarte sind ausgeschlossen.

Wer die Such-Chancenkarte schon einmal hatte, kann nicht beliebig oft neu beginnen. Eine zweite Such-Chancenkarte setzt nach dem Gesetz voraus, dass du zwischen den Karten mindestens so lange außerhalb Deutschlands warst, wie die erste Karte galt, oder einen anderen erlaubten Aufenthalt hattest.

Welche Voraussetzungen die Chancenkarte verlangt

Die Chancenkarte kann erteilt werden, wenn du als Fachkraft gilst oder nach der Tabelle in der Anlage zum Gesetz genug Punkte für die Merkmale nach § 20b Abs. 1 AufenthG erreichst (§ 20a Abs. 3 AufenthG). Für die Punkte-Variante nennt das Gesetz im Kern vier Bausteine:

  • Lebensunterhalt: Er muss gesichert sein (§ 20a Abs. 4 AufenthG).
  • Qualifikation: Eine staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildung, ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein von einer deutschen Auslandshandelskammer bestätigter Berufsabschluss.
  • Sprache: Mindestens einfache Deutschkenntnisse oder Englisch auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
  • Bestätigung: Die Qualifikation muss eine fachkundige inländische Stelle bestätigen.

Wer sich bereits in Deutschland aufhält, braucht für die Chancenkarte einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 3 oder 4 des Gesetzes (§ 20a Abs. 4 AufenthG). Für Studierende, die in Deutschland bleiben wollen, ist deshalb wichtig, den bisherigen Status und den Zeitpunkt des Wechsels genau zu prüfen.

Zeitplan: Wann welcher Titel greift

Die folgende Tabelle ordnet die Phasen nach dem Abschluss. Die Fristen beziehen sich auf die Höchstdauer im Gesetz, nicht auf eine Empfehlung. Ob und wann ein Titel tatsächlich erteilt wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.

PhaseHöchstdauer laut GesetzWas du jetzt tun solltest
Studienende und Abschlussnicht befristetLebensunterhalt planen, Nachweise sammeln, Abschlusszeugnis übersetzen lassen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuchebis 18 MonateBewerbungen starten, Qualifikation von der zuständigen Stelle prüfen lassen
Such-Chancenkartebis 1 JahrPunkte nachweisen, Arbeitsangebote sichern, Stelle für die Folge-Karte vorbereiten
Folge-Chancenkartebis 2 JahreArbeitsvertrag vorlegen, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen

Diese Übersicht ersetzt nicht den Blick in den Bescheid. Ein Titel, der auf die Chancenkarte folgt, hängt vom Einzelfall ab, und die Vorgaben können sich ändern. Deshalb lohnt es sich, die Gesetzesstellen direkt zu lesen und vor Fristablauf nachzufragen.

Häufige Fragen

Kann ich nach dem Studium automatisch in Deutschland bleiben?

Nein. Ein Abschluss allein verschafft keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Du musst den Titel beantragen und die Voraussetzungen belegen, etwa den gesicherten Lebensunterhalt. Die zuständige Ausländerbehörde prüft den Antrag im Einzelfall.

Gilt die Chancenkarte auch ohne abgeschlossenes Studium?

Ja. Nach § 20a Abs. 4 AufenthG kann auch eine staatlich anerkannte ausländische Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Dauer genügen. Die Qualifikation muss in jedem Fall von einer fachkundigen inländischen Stelle bestätigt werden, und die Sprachanforderung gilt in beiden Fällen.

Darf ich mit der Such-Chancenkarte arbeiten?

Ja, im Durchschnitt bis zu 20 Stunden pro Woche. Probebeschäftigungen sind für höchstens zwei Wochen erlaubt, wenn sie qualifiziert sind, auf eine Ausbildung zielen oder für eine Anerkennungsmaßnahme geeignet sind (§ 20a Abs. 2 AufenthG).

Wann kann ich die Folge-Chancenkarte bekommen?

Wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Die Karte kann dann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, eine weitere Verlängerung als Chancenkarte gibt es nicht.

Wo finde ich die Punktetabelle?

Die Tabelle steht in der Anlage zum Aufenthaltsgesetz. Sie ordnet den Merkmalen nach § 20b Abs. 1 AufenthG Punkte zu. Ob du genug Punkte erreichst, prüft die zuständige Stelle anhand deiner Unterlagen, und du solltest die Berechnung vor dem Antrag selbst nachvollziehen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du einen Hochschulabschluss nach § 16b oder § 16c AufenthG vorweisen kannst und wann die Erlaubnis enden würde.
  2. Kläre, ob du als Fachkraft gilst oder nach der Tabelle in der Anlage zum Gesetz genug Punkte erreichst.
  3. Sichere den Lebensunterhalt und sammle die Nachweise zur Qualifikation sowie zu Deutsch oder Englisch.
  4. Stelle den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde und kläre den Ablauf, bevor dein bisheriger Aufenthalt endet.

Für deine persönliche Lage kannst du dich auch bei Academycon beraten lassen. Die Hinweise auf dieser Seite ersetzen aber keine Prüfung deines Einzelfalls.

Passend dazu

Quellen: § 20 AufenthG, gesetze-im-internet.de (Abruf 02.11.2026), § 20a AufenthG, gesetze-im-internet.de (Abruf 02.11.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf