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Taschengeld im Freiwilligendienst: Was FSJ und BFD zahlen

Im Bundesfreiwilligendienst liegt das Taschengeld laut BAFzA bei höchstens 676 Euro im Monat (Stand Januar 2026). Was beim FSJ gilt und worauf du achtest.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) beginnt, fragt sich früh, wie viel Geld im Monat tatsächlich zur Verfügung steht. Das Taschengeld im Freiwilligendienst ist ein Betrag, der sich nach Dienstart, Umfang und schriftlicher Vereinbarung richtet. Für den Bundesfreiwilligendienst gibt es eine amtliche Höchstgrenze, beim FSJ legt die Vereinbarung mit dem Träger die Höhe fest.

Kurz beantwortet: Im Bundesfreiwilligendienst darf das Taschengeld laut Ausfüllhilfe des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben höchstens 676 Euro im Monat betragen (Stand: Januar 2026). Für 2026 sind Verpflegung mit 345 Euro und Unterkunft mit 285 Euro als Sachbezugswerte ausgewiesen. Den konkreten Betrag legt die Vereinbarung fest, und beim FSJ entscheidet der Träger über die Höhe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesfreiwilligendienst kennt eine Höchstgrenze von 676 Euro im Monat für das Taschengeld, gültig ab Januar 2026.
  • Der tatsächliche Betrag steht in der Vereinbarung und kann darunter liegen.
  • Bei einem Dienst, der einer Teilzeitbeschäftigung vergleichbar ist, wird das Taschengeld gekürzt.
  • Verpflegung (345 Euro) und Unterkunft (285 Euro) sind für 2026 als Sachbezugswerte angegeben.
  • Beim FSJ legt der Träger die Höhe fest. Eine bundesweite Höchstgrenze wie beim Bundesfreiwilligendienst ist hier nicht bestätigt.
  • Die Deutsche Rentenversicherung bemisst die Beiträge nach Taschengeld und Sachbezügen, begrenzt auf den Höchstwert.

Wie hoch ist das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst?

Die Zahlen stammen aus der Ausfüllhilfe zur Freiwilligenvereinbarung, die das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Stand Januar 2026 herausgibt. Das Dokument begleitet das Formular, mit dem Einsatzstelle und Freiwillige die Vereinbarung abschließen, und es nennt die Werte ausdrücklich.

PositionBetragGültig für
Taschengeld, Höchstgrenze pro Monat676 Euroab Januar 2026
Sachbezugswert Verpflegung pro Monat345 EuroJahr 2026
Sachbezugswert Unterkunft pro Monat285 EuroJahr 2026
Mobilitätszuschlagkein Betrag genannt, nur falls gewährtlaut Ziffer 3.3 der Ausfüllhilfe

Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze und kein Anspruch auf den vollen Betrag. Wer in einem Umfang dient, der einer Teilzeitbeschäftigung entspricht, erhält laut derselben Ausfüllhilfe ein gekürztes Taschengeld. Die Einsatzstelle trägt außerdem den Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Die Höhe des Anteils erfragst du bei der zuständigen Einzugsstelle der Krankenkasse.

Wie wird das Taschengeld berechnet?

Eine feste Rechenformel gibt es nicht. Maßgeblich ist der Betrag, der in der Vereinbarung steht. Für die Beiträge zur Rentenversicherung zählen laut Deutscher Rentenversicherung das gezahlte Taschengeld und Sachbezüge wie Unterkunft oder Verpflegung zusammen. Diese Summe ist nach oben begrenzt, und zwar auf 676 Euro im Monat.

Ein Rechenbeispiel

Annahme: In der Vereinbarung stehen 300 Euro Taschengeld, und die Einsatzstelle stellt eine Verpflegung im Sachbezugswert von 345 Euro. Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung beträgt dann 645 Euro und liegt damit unter dem Höchstwert. Kommt zusätzlich eine Unterkunft mit 285 Euro hinzu, ergibt die Summe 930 Euro. Sie wird auf 676 Euro begrenzt.

Was gilt beim Freiwilligen sozialen Jahr?

Im FSJ zahlt der Träger ein Taschengeld, dessen Höhe die Vereinbarung festlegt. Die Höchstgrenze aus dem Bundesfreiwilligendienst gilt dort nach den hier genannten Angaben nicht ohne Weiteres. Deshalb lohnt es sich, vor der Zusage nach dem konkreten Betrag, nach Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten zu fragen. Wie Kindergeld und Versicherung im FSJ und im Bundesfreiwilligendienst zusammenhängen, erklärt ein eigener Artikel.

Wird das Taschengeld erhöht?

Die Forderung nach einer höheren Vergütung gehört zur Debatte um die Freiwilligendienste. Beschlossen ist nach den hier genannten amtlichen Angaben nur der Höchstbetrag mit Stand Januar 2026. Ob und ab wann sich der Wert ändert, wird in den amtlichen Unterlagen veröffentlicht. Wer 2027 startet, sollte den Betrag deshalb zum Dienstbeginn noch einmal prüfen.

Worauf du bei der Vereinbarung achtest

Die Vereinbarung ist das wichtigste Dokument im Dienst. Sie legt fest, welcher Betrag gilt, welche Sachleistungen dazukommen und ab wann Zahlungen laufen. Je genauer du diese Punkte vorab klärst, desto weniger Überraschungen erwarten dich im ersten Monat.

  • Höhe des Taschengelds und mögliche Kürzungen bei einem reduzierten Stundenumfang
  • Verpflegung und Unterkunft, also ob sie gestellt werden oder ein Gegenwert gezahlt wird
  • Mobilitätszuschlag, sofern er gewährt wird
  • Kostenerstattung für die pädagogische Begleitung, die im Beiblatt zu den Abrechnungsstellen geregelt ist

Zahlen wie die Höchstgrenze ändern sich, deshalb lohnt der Blick in die jeweils aktuelle Fassung der Unterlagen, die dir der Träger oder die Einsatzstelle gibt.

Was der Betrag im Alltag bedeutet

Ein Taschengeld ist für die meisten Freiwilligen die wichtigste Geldquelle während des Dienstes. Wer es planen will, sollte die monatlichen Ausgaben getrennt betrachten: Fahrtkosten zur Einsatzstelle, Ausgaben für Kleidung oder Arbeitsmaterial, Freizeit und Rücklagen für die Zeit danach. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze, deshalb rechnest du besser mit dem Betrag aus deiner Vereinbarung als mit 676 Euro.

Ein einfaches Vorgehen: Notiere den vereinbarten Betrag, ziehe die Fixkosten ab, die du selbst trägst, und prüfe, ob der Rest für dein Leben reicht. Wenn Verpflegung oder Unterkunft gestellt werden, fällt ein Posten weg, den du sonst selbst bezahlen müsstest. Ob und welche Kosten erstattet werden, steht in der Vereinbarung und sollte schriftlich geklärt sein. Gerade in den ersten Wochen zeigen sich Kosten für Anfahrt und Kleidung oft erst im Alltag, deshalb lohnt sich eine Liste. Wer direkt im Anschluss ein Studium beginnt, gleicht die Rücklagen zusätzlich mit den Kosten des Studiums ab.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Freiwilligendienst überhaupt Taschengeld?

Ja, in beiden Diensten ist ein Taschengeld vorgesehen. Beim Bundesfreiwilligendienst ist es durch die Höchstgrenze begrenzt, beim FSJ richtet es sich nach der Vereinbarung mit dem Träger. Entscheidend ist also immer das, was schriftlich festgehalten ist.

Gibt es zusätzlich Geld für Verpflegung oder Unterkunft?

Verpflegung und Unterkunft sind als Sachbezugswerte mit 345 Euro und 285 Euro für 2026 angegeben. Ob du diese Leistungen als Sachleistung erhältst oder ein entsprechendes Geld, regelt die Vereinbarung. Einen Mobilitätszuschlag gibt es nur, wenn er gewährt wird, und seine Höhe nennt die Ausfüllhilfe nicht.

Ist das Taschengeld steuerpflichtig?

Ob das Taschengeld steuerfrei bleibt, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Auskunft gibt das zuständige Finanzamt, bei Unsicherheit auch eine Steuerberatung. Eine eigene Steuerrechnung enthält dieser Ratgeber nicht.

Zahlt der Dienst in die Rentenversicherung ein?

Ja. Laut Deutscher Rentenversicherung sind die Teilnehmenden am FSJ, am FÖJ und am Bundesfreiwilligendienst in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, und der Arbeitgeber trägt die Beiträge. Die Details stehen im Artikel Freiwilligendienst und Rente: Welche Beiträge der Träger zahlt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Vereinbarung, bevor du unterschreibst, und suche die Angabe zum Taschengeld.
  2. Vergleiche den eingetragenen Betrag mit der Höchstgrenze von 676 Euro im Monat, Stand Januar 2026.
  3. Frag beim FSJ-Träger nach Höhe, Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, bevor du zusagst.
  4. Prüfe kurz vor Dienstbeginn, ob eine neuere Fassung der Ausfüllhilfe erschienen ist.

Passend dazu

Quellen: Ausfüllhilfe zur Freiwilligenvereinbarung Bundesfreiwilligendienst 2026 (BAFzA, Stand Januar 2026), Freiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst: Zeiten zählen für die Rente (Deutsche Rentenversicherung, 1.9.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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