More info

Was ändert sich 2027 bei Arbeit und Lohn? Mindestlohn und Minijob

Der Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. So rechnest du die Grenze aus und prüfst deinen Nebenjob.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, und die Minijob-Grenze wird auf 633 Euro im Monat angehoben. Wer neben dem Studium jobbt, den ersten Vertrag unterschreibt oder den Berufseinstieg beginnt, sollte beide Werte kennen, denn sie bestimmen, welche Abgabenregeln für den Verdienst gelten. Dieser Ratgeber zeigt die Zahlen, ihre Herleitung und die Fragen, die dazu am häufigsten auftauchen.

Kurz beantwortet: Ab 1. Januar 2027 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro im Monat, im Jahr sind das 7.596 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die Minijob-Grenze folgt aus § 8 SGB IV. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde.
  • Die Minijob-Grenze liegt 2027 bei 633 Euro im Monat, 2026 waren es 603 Euro.
  • Die Grenze folgt rechnerisch aus dem Mindestlohn, ändert sich also mit ihm.
  • Oberhalb von 633 Euro beginnt der Übergangsbereich, der bei 2.000 Euro im Monat endet.
  • Für Studierende zählen zusätzlich BAföG, Familienversicherung und Steuern, die jeweils eigene Regeln haben.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn wird über eine Verordnung angepasst. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) setzt für 2027 einen Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde fest. Grundlage ist ein Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Die Übersicht zeigt die beiden Stufen im Vergleich:

Gültig abMindestlohn brutto je StundeGrundlage
01.01.202613,90 EuroMiLoV5
01.01.202714,60 EuroMiLoV5

Stand: November 2026. Maßgeblich ist die amtliche Fassung der Verordnung. Auskünfte zu Einzelfragen erteilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Verordnungsseite.

Der Mindestlohn gilt als Bruttolohn. Für die Berechnung zählt deshalb der Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben, nicht der Betrag auf dem Konto. Wer seinen Nettoverdienst wissen möchte, sollte den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen nutzen, statt eigene Rechnungen anzustellen.

Wie wird die Minijob-Grenze 2027 berechnet?

Die Minijob-Grenze ist keine eigenständige politische Zahl. Nach § 8 SGB IV ergibt sie sich aus dem Mindestlohn: Er wird mit 130 multipliziert, durch 3 geteilt und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Rechnung für beide Jahre sieht so aus:

JahrMindestlohnRechnungGrenze im MonatGrenze im Jahr
202613,90 Euro13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33603 Euro7.236 Euro
202714,60 Euro14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67633 Euro7.596 Euro

Die Jahreswerte ergeben sich aus dem Monatswert mal 12. Durch die Rundung liegt die Grenze etwas über dem reinen Rechenergebnis. Bei einem unvorhersehbaren Überschreiten darf der Verdienst in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze liegen, 2027 also bis 1.266 Euro. Das regelt § 8 Abs. 1b SGB IV.

Was gilt oberhalb der Minijob-Grenze?

Liegt dein regelmäßiger Verdienst über 633 Euro, aber nicht über 2.000 Euro im Monat, bist du im Übergangsbereich, dem sogenannten Midijob. Dieser Bereich beginnt nach § 20 Abs. 2 SGB IV oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, für 2027 also ab 633,01 Euro. Für diesen Bereich gelten eigene Beitragsregeln, die sich vom Minijob unterscheiden. Die Einordnung im Überblick:

Monatlicher Verdienst 2027Einordnung
bis 633 EuroMinijob (geringfügige Beschäftigung)
633,01 bis 2.000 EuroÜbergangsbereich (Midijob)
über 2.000 Euroreguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Der Übergangsbereich verlangt beim Lohnabzug eine gesonderte Berechnung der Beiträge. Wer regelmäßig in diesem Bereich liegt, sollte die erste Abrechnung genau prüfen, bevor er sich auf einen Nettobetrag verlässt. Fehler fallen dort am ehesten auf, wenn Stunden und Lohn wechseln.

Was bedeutet das für Studierende im Nebenjob?

Für Studierende gelten neben der Minijob-Grenze weitere Schwellen, etwa im BAföG und bei der Familienversicherung. Die Einzelheiten zur Grenze für Studierende stehen in einem eigenen Artikel, etwa Minijob-Grenze 2027 für Studierende. Dieser Überblick nennt nur die Werte, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Ein Beispiel zeigt, wie schnell sich der Übergang ergibt:

Annahme: Du arbeitest 2027 im Schnitt 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn von 14,60 Euro. Dann verdienst du 584 Euro und liegst unter der Grenze. Bei 44 Stunden sind es 642,40 Euro, du bist also im Übergangsbereich. Mit diesem Schritt prüfst du deinen Nebenjob:

  1. Lies im Arbeitsvertrag den Stundenlohn und die vereinbarte Stundenzahl ab.
  2. Multipliziere den Monatsverdienst bei gleichbleibenden Stunden und vergleiche ihn mit 633 Euro.
  3. Achte auf zusätzliche Schichten, weil sie die Grenze kurzfristig überschreiten können.
  4. Kläre mit dem Arbeitgeber, ab welchem Monat der neue Mindestlohn abgerechnet wird.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden nach § 8 SGB IV zusammengerechnet. Eine einzelne Stelle unter 633 Euro reicht deshalb nicht aus, wenn du zusätzlich einen zweiten Minijob hast. Prüfe bei mehreren Jobs die Summe aller Verdienste im Monat.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Studierende im Nebenjob?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch für Studierende mit Nebenjob. Ob eine Tätigkeit ausgenommen ist, hängt von ihrer Art ab, etwa bei bestimmten Praktika. Die Ausnahmen regelt das Mindestlohngesetz, Auskunft gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was passiert, wenn mein Verdienst einmal über 633 Euro liegt?

Ein einzelner Monat über der Grenze verändert den Minijob nicht automatisch. Entscheidend ist der regelmäßige Verdienst. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nur in dem oben beschriebenen, begrenzten Umfang zulässig. Bei Unsicherheit klärt der Arbeitgeber die Abrechnung mit der Minijob-Zentrale.

Ändert sich mit der Minijob-Grenze auch meine Familienversicherung?

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat eigene Einkommensgrenzen nach § 10 SGB V, und für Minijobs gilt dort eine Sonderregel. Welche Werte 2027 konkret gelten, lässt sich am besten im Gesetzestext und bei der eigenen Krankenkasse prüfen, bevor du deinen Nebenjob ausweitest.

Muss mein Arbeitgeber die Erhöhung automatisch umsetzen?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Untergrenze, die unabhängig vom Arbeitsvertrag gilt. Ein vereinbarter Stundenlohn unterhalb von 14,60 Euro wird ab dem 1. Januar 2027 durch den Mindestlohn ersetzt. Prüfe deine Abrechnung ab Januar 2027 und sprich Abweichungen direkt an.

Wie lange gilt der Wert von 2027?

Die Werte gelten ab 1. Januar 2027. Für spätere Jahre gelten die dann veröffentlichten Werte, die sich aus der jeweils geltenden Verordnung und aus § 8 SGB IV ergeben. Ein Blick in die aktuelle Fassung lohnt sich vor jeder Vertragsverlängerung.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere deinen aktuellen Stundenlohn und deine durchschnittliche Stundenzahl.
  2. Rechne deinen künftigen Monatsverdienst mit 14,60 Euro je Stunde durch.
  3. Vergleiche das Ergebnis mit 633 Euro und ordne dich dem Minijob, dem Übergangsbereich oder einer regulären Beschäftigung zu.
  4. Lass dir vom Arbeitgeber bestätigen, ab wann der neue Lohn abgerechnet wird.
  5. Kläre die Folgen für BAföG und Krankenversicherung, bevor du mehr arbeitest.

Passend dazu

Quellen: § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung (Stand: November 2026); Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: November 2026); Minijob-Grenze 2027, Minijob-Zentrale (Stand: November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt