Die BAföG-Wohnpauschale 2027 ist ein Thema, das viele Studierende beschäftigt, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Die Wohnkostenpauschale soll im Gesetzentwurf von 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Dieser Ratgeber erklärt, ab wann die Erhöhung vorgesehen ist, was heute gilt und warum der Termin mehrfach verschoben wurde.
Kurz beantwortet: Im Regierungsentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz steigt die Wohnkostenpauschale für auswärts Wohnende von 380 auf 440 Euro ab dem Sommersemester 2027. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Heute gelten 380 Euro im Monat. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute beträgt die Wohnkostenpauschale für auswärts Wohnende 380 Euro im Monat. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024.
- Im Entwurf soll sie auf 440 Euro steigen. Die Meldung des Bundestags nennt dafür das Sommersemester 2027.
- Ursprünglich war das Wintersemester 2026/2027 vorgesehen. Dieser Termin ist nach Medienberichten nicht mehr aktuell.
- Für Studierende, die bei den Eltern wohnen, sieht der Entwurf eine Kürzung vor: Die Pauschale sinkt auf 41 Euro und entfällt später.
- Für laufende Förderungen wirken höhere Sätze nach der Begründung des Entwurfs in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum.
Wie hoch ist die Wohnpauschale heute?
Die Wohnkostenpauschale ist ein fester Bestandteil des BAföG-Bedarfssatzes. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt sie derzeit 380 Euro im Monat. Zusammen mit dem Grundbedarf von 475 Euro ergibt das 855 Euro. Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung kommen in bestimmten Fällen dazu. Die amtlichen Bedarfssätze finden sich in der Übersicht der Studierendenwerke.
Wann kommt die Erhöhung?
Nach dem Regierungsentwurf soll die Pauschale ab dem Sommersemester 2027 greifen. Das BAföG-Sommersemester beginnt am 1. April, der Termin liegt also im Frühjahr 2027. Der Entwurf ist aber nicht beschlossen. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die Erhöhung geltendes Recht, und die Frage, ab welchem Bewilligungszeitraum sie wirkt, beantwortet der verkündete Text.
Die Meldung des Bundestags vom 8. Oktober 2026 führt die Erhöhung auf 440 Euro für auswärts Wohnende aus dem Entwurf auf. Die Drucksache 21/8405 enthält die Gesetzesbegründung, in der die Stufen beschrieben sind.
Wohnpauschale im Vergleich
Die Tabelle stellt den heutigen Stand dem Entwurf gegenüber. Die Entwurfswerte stammen aus der Drucksache 21/8405 und sind noch nicht geltendes Recht.
| Wohnsituation | Heute (Stand November 2026) | Entwurf |
|---|---|---|
| Auswärts wohnend | 380 Euro im Monat | 440 Euro ab dem Sommersemester 2027 |
| Bei den Eltern wohnend | 59 Euro im Monat | 41 Euro, danach vollständiger Wegfall |
Was 60 Euro mehr im Monat bedeuten
Annahme: Du wohnst auswärts, und die Pauschale steigt wie im Entwurf um 60 Euro auf 440 Euro. Über zwölf Monate ergibt das rechnerisch 720 Euro mehr. Ausgezahlt wird am Ende nicht die Pauschale allein, sondern der Gesamtbetrag, der sich aus Bedarf, Einkommen, Vermögen und Zuschlägen ergibt. Deshalb ist die Zahl nur der Unterschied bei der Pauschale und keine Prognose für deine Auszahlung.
Warum der Termin verschoben wurde
Ursprünglich war die Erhöhung für das Wintersemester 2026/2027 vorgesehen. Ende April 2026 hieß es aus der Koalition, die Finanzierung sei geklärt. Ende Mai 2026 stellte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär die schnelle Umsetzung infrage, die SPD-Fraktion widersprach, wie in der Berichterstattung vom 31. Mai 2026 nachzulesen ist.
Im Entwurf steht der spätere Termin. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 den späten Start der Wohnkostenpauschale ausdrücklich kritisiert. Die Bundesregierung hat die meisten Forderungen des Bundesrats zurückgewiesen. Für dich bedeutet das: Die Erhöhung ist politisch gewollt, aber nicht rechtlich beschlossen.
Was gilt für Studierende, die bei den Eltern wohnen?
Der Entwurf geht bei dieser Gruppe in die andere Richtung. Die Pauschale für Studierende im Elternhaus soll von 59 auf 41 Euro sinken und danach vollständig entfallen. Die Meldung des Bundestags nennt für den zweiten Schritt kein Datum. Wer bei den Eltern wohnt, sollte deshalb nicht mit einer Erhöhung rechnen, sondern den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten. Der Ratgeber zur Wohnpauschale bei Wohnen zu Hause behandelt diese Gruppe ausführlich.
Häufige Fragen
Bekomme ich die 440 Euro rückwirkend?
Nach der Begründung des Entwurfs wirken höhere Sätze für laufende Förderungen in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum. Auf rückwirkende Zahlungen solltest du dich deshalb nicht verlassen. Welche Übergangsregel im Gesetz steht, zeigt erst der verkündete Text.
Gilt die höhere Pauschale auch bei einem Auslandsaufenthalt?
Dazu lässt sich aus den verfügbaren Quellen nichts Belegtes sagen. Die Frage hängt von der Förderung für den Auslandsaufenthalt ab. Wende dich mit dem konkreten Fall an das Amt für Ausbildungsförderung, das deinen Antrag bearbeitet.
Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Ob für die höhere Pauschale ein neuer Antrag nötig ist, hängt von der verkündeten Fassung und den Übergangsregeln ab. Der Entwurf sieht vor, dass Anträge künftig nur noch digital über BAföG Digital gestellt werden können. Dein Amt sagt dir rechtzeitig, was für deine Bewilligung gilt.
Wo steht der verbindliche Betrag?
Maßgeblich ist der verkündete Gesetzestext im Bundesgesetzblatt. Die Wohnkostenpauschale ist im BAföG geregelt, in § 13 des Gesetzes. Einzelne Zahlen aus Ratgebern, auch aus diesem Text, ersetzen den Gesetzestext nicht.
Ändert sich auch der Grundbedarf?
Ja. Nach dem Entwurf steigt der Grundbedarf von 475 auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Die Wohnpauschale ist nur ein Teil des Bedarfs. Wer den Gesamtbetrag wissen will, sollte die Bedarfssätze im verkündeten Gesetz nachsehen und nicht allein auf die Zahl der Wohnpauschale schauen.
Woran du einen verlässlichen Termin erkennst
Verlässlich sind Angaben, die auf den Gesetzestext oder auf ein amtliches Verfahren verweisen. Dazu gehören die Drucksache des Bundestags, die Meldungen des Bundestags und, nach der Verkündung, das Bundesgesetzblatt. Medienberichte und Ratgeber geben den Stand oft verkürzt wieder, und Zwischenstände ändern sich während der Beratung.
Eine Erhöhung gilt erst, wenn der Text verkündet ist und die Übergangsregeln klar sind. Bis dahin lohnt sich ein Blick auf den Bescheid, den du zuletzt erhalten hast. Er zeigt dir, welche Sätze aktuell angewendet werden und bis wann deine Bewilligung läuft. Bei Fragen zu einzelnen Beträgen hilft dein Amt für Ausbildungsförderung oder die Beratung der Studierendenwerke weiter.
So gehst du jetzt vor
- Plane bis zur Verkündung mit 380 Euro Wohnpauschale für auswärts Wohnende.
- Verfolge den Entwurf in der Drucksache 21/8405 und in den Meldungen des Bundestags.
- Prüfe nach einer Verkündung den Gesetzestext und den Termin, ab dem die neuen Sätze gelten.
- Frag bei einem Wohnortwechsel nach, welche Pauschale für dich gilt, denn bei den Eltern gelten andere Sätze.
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Quellen: Drucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderungsgesetz (Stand Oktober 2026), Meldung des Bundestags hib 800/2026 (8. Oktober 2026), Bedarfssätze nach dem BAföG, Studierendenwerke (gültig seit 1. August 2024).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.