Kurz beantwortet: Heute gilt die Entscheidungslösung, bei der eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende nötig ist. Im Bundestag liegen mehrere Vorlagen zur Widerspruchslösung. Ein Gruppenentwurf wird von 254 Abgeordneten getragen, ein Gegenantrag von 58. Die erste Lesung fand laut Bundestag am 24. September 2026 statt, danach wurden die Vorlagen an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Ausgang ist offen. Stand: November 2026.
Die Organspende ist ein Thema, bei dem jede Entscheidung persönlich ist. Deshalb lohnt es sich, genau zu wissen, was heute gilt, was die Vorlagen im Bundestag vorsehen und was offen ist. Dieser Beitrag beschreibt den Stand, ohne eine Haltung vorzugeben. Die Abwägung der Argumente findest du in einem eigenen Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Geltendes Recht ist die Entscheidungslösung. Eine Organentnahme setzt eine ausdrückliche Zustimmung voraus.
- Vorgelegt wurden ein Gruppenentwurf mit 254 Abgeordneten, ein Gesetzentwurf des Bundesrats und ein Gegenantrag mit 58 Abgeordneten.
- Die Vorlagen zur Widerspruchslösung wurden laut Bundestag am 24. September 2026 in erster Lesung beraten.
- Nach der ersten Lesung wurden alle drei Vorlagen an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
- Ein Abstimmungstermin und ein Inkrafttreten sind in den verfügbaren Berichten nicht belegt.
Was heute gilt: Die Entscheidungslösung
Heute gilt die Entscheidungslösung. Wer Organe spenden möchte, muss dem ausdrücklich zustimmen. Der Bundestag hat sich vor sechs Jahren gegen die Widerspruchslösung entschieden und stattdessen das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft beschlossen. Seit März 2024 ist das Organspende-Register in Betrieb, in dem man seine Entscheidung festhalten kann.
Was würde sich mit der Widerspruchslösung ändern?
Bei einer Widerspruchslösung würde der Grundsatz umgekehrt. Eine Person gilt dann als möglicher Spender, solange sie nicht widersprochen hat. Die Entscheidung läge damit nicht mehr allein bei der ausdrücklichen Zustimmung, sondern bei der Frage, ob ein Widerspruch vorliegt.
Wie genau die Regel ausgestaltet wäre, also welche Ausnahmen, Dokumentationspflichten und Rechte der Angehörigen gelten sollen, steht im Wortlaut der Vorlagen. Lies diesen Wortlaut, bevor du dir eine Meinung bildest, denn Zusammenfassungen in Medien lassen Details weg.
| Frage | Heute (Entscheidungslösung) | Nach der Widerspruchslösung (Vorlagen) |
|---|---|---|
| Grundregel | Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung | Wer nicht widersprochen hat, gilt als möglicher Spender |
| Eigene Entscheidung | Zustimmung festhalten, zum Beispiel im Register oder auf dem Ausweis | Widerspruch festhalten, wenn du nicht spenden möchtest |
Wie ist der Stand im Bundestag?
Nach den Berichten liegen drei Vorlagen vor. Der Gruppenentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung wird von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken getragen. Hinzu kommt ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der ebenfalls eine Widerspruchslösung vorsieht. Dagegen steht ein Gegenantrag mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“, unterzeichnet von 58 Abgeordneten.
| Vorlage | Inhalt | Unterstützung laut Bericht |
|---|---|---|
| Gruppenentwurf | Einführung der Widerspruchslösung | 254 Abgeordnete aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken |
| Gesetzentwurf des Bundesrats | Widerspruchslösung | Keine Zahl im Bericht genannt |
| Gegenantrag | Freiwilligkeit sichern, Aufklärung und Register stärken | 58 Abgeordnete |
Warum der Ausgang offen ist
Die Vorlagen wurden am 24. September 2026 in erster Lesung beraten (Bundestag, Textarchiv, Stand der Seite 02.11.2026). Danach wurden sie an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen, der die Änderungen im Detail berät. Eine Abstimmung steht laut Bericht nicht an. Erst wenn der Bundestag abstimmt, lässt sich sagen, ob eine der Vorlagen eine Mehrheit findet.
In Medientiteln taucht ein Inkrafttreten um das Jahr 2030 auf. In den verfügbaren Berichten ist dieser Termin nicht belegt, deshalb solltest du ihn nicht als gesichert betrachten. Verlässlich sind erst Beschlüsse und das Datum im Bundesgesetzblatt.
Für die Einschätzung zählt außerdem, dass Vorlagen im Ausschuss häufig geändert werden. Der Wortlaut nach den Beratungen ist deshalb der maßgebliche Stand, nicht der Entwurf vom Einbringen. Wer den Verlauf verfolgt, sollte jeweils die aktuelle Fassung der Drucksache lesen.
Was bedeutet das für Studierende und Berufseinsteiger?
Die Frage betrifft dich schon heute, weil du deine Haltung unabhängig vom Ausgang der Debatte festhalten kannst. Mit der aktuellen Regelung gibt es dafür das Organspende-Register und den Organspendeausweis. Beide Wege stehen dir offen, unabhängig davon, wie die Debatte endet.
Wer seine Entscheidung dokumentieren möchte, sollte den Eintrag so wählen, dass er zur eigenen Haltung passt. Die Schritte dafür beschreiben die folgenden Beiträge im Detail.
Worum die Debatte im Kern geht
Die Diskussion kreist um zwei Fragen. Die erste lautet, ob mehr Organspenden erreicht werden, wenn die Regel den Grundsatz umkehrt. Die zweite lautet, wie viel Gewicht die persönliche Entscheidung haben soll, wenn sie nicht ausdrücklich getroffen wurde. Befürworter der Widerspruchslösung sehen im Schweigen eine Zustimmung zur Spende. Kritiker betonen, dass eine Entscheidung über den eigenen Körper ausdrücklich getroffen werden sollte.
Beide Seiten berufen sich auf dieselbe Ausgangslage: Viele Menschen stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, haben ihre Entscheidung aber nie festgehalten. Ob die Regel an dieser Lücke ansetzt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und davon, wie gut Aufklärung und Registrierung funktionieren.
Welche Rolle spielen Angehörige?
Die Rolle der Angehörigen ist für viele Menschen ein zentraler Punkt. Ob und wie sie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, ergibt sich erst aus dem Wortlaut der Vorlagen. Eine allgemeingültige Aussage dazu ist deshalb nicht möglich. Wer das Thema für sich klären möchte, sollte sich den Abschnitt zu Angehörigen im Originaltext genau ansehen.
Was du heute konkret tun kannst
Unabhängig vom Ausgang der Debatte kannst du deine Haltung dokumentieren. Eine klare Eintragung schafft Sicherheit für dich und für deine Familie. Sie ersetzt keine Beratung, gibt aber den Angehörigen in einer belastenden Situation eine Orientierung.
- Entscheide dich, ob du Organe spenden möchtest oder nicht.
- Halte deine Entscheidung im Register oder auf dem Organspendeausweis fest.
- Informiere deine Angehörigen über deine Entscheidung.
- Überprüfe deine Eintragung, wenn sich die Gesetzeslage ändert.
Häufige Fragen
Gilt die Widerspruchslösung schon?
Nein. Nach den Berichten ist die Widerspruchslösung im Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen. Gegenwärtig gilt die Entscheidungslösung mit ausdrücklicher Zustimmung.
Wann wird im Bundestag abgestimmt?
Einen Abstimmungstermin nennen die Berichte nicht. Nach der ersten Lesung am 24. September 2026 liegen die Vorlagen im Gesundheitsausschuss, dessen Arbeit den weiteren Zeitplan bestimmt.
Was passiert mit einem bestehenden Eintrag im Register?
Wie sich ein vorhandener Eintrag unter einer neuen Regel auswirken würde, ist in den Berichten nicht festgelegt. Solange die Vorlagen nicht beschlossen sind, gilt der heutige Eintrag unverändert weiter.
Muss ich jetzt etwas tun?
Eine Pflicht besteht nicht. Wer seine Entscheidung klar festhalten möchte, kann das jederzeit tun. Die genaue Ausgestaltung eines neuen Rechts bleibt abzuwarten, bevor man spezielle Schritte plant.
Wo finde ich den Wortlaut der Vorlagen?
Den Wortlaut findest du in den Drucksachen des Bundestags, laut Bundestag unter 21/7570 (Gruppenentwurf), 21/2738 (Gesetzentwurf des Bundesrates) und 21/8050 (Antrag). Dort stehen die Regelungen im Originaltext, nicht in den Zusammenfassungen der Presse.
So gehst du jetzt vor
- Lies den Wortlaut der Vorlagen in den Drucksachen des Bundestags.
- Prüfe, welche Entscheidung du heute treffen möchtest, und halte sie fest.
- Verfolge den Gang durch den Gesundheitsausschuss und die Abstimmungstermine.
- Kläre offene Fragen zum Eintrag über das Register oder den Organspendeausweis.
Passend dazu
- Gesundheitssystem neu: EPA, E-Rezept, Arztbesuch und Krankschreibung
- Organspende: Pro und Contra der Widerspruchslösung für junge Menschen
- Organspendeausweis ausfüllen: Schritt für Schritt
- Organspende-Register online eintragen: So geht es
Quellen: Beck-aktuell: Bundestag berät erneut über Widerspruchslösung (Bericht vom 23.09.2026), Deutscher Bundestag, Textarchiv zur Beratung des Transplantationsgesetzes (Stand der Seite 02.11.2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.