Du hast online bestellt, und die Ware passt nicht oder gefällt dir nach dem Auspacken nicht mehr. Dann hilft das Widerrufsrecht, vorausgesetzt, du hältst die Fristen ein. Der wichtigste Punkt vorweg: Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Händler, und die Rücksendung allein gilt nicht als Widerruf.
Kurz beantwortet: Beim Online-Kauf beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Nach § 355 Abs. 2 BGB beginnt sie grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Warenlieferungen beginnt sie nach dem Merkblatt der IHK Bonn (Stand: Januar 2021) am Tag nach dem Erhalt der Ware, sofern der Händler ordnungsgemäß belehrt hat. Den Widerruf erklärst du gegenüber dem Händler. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Widerrufsfrist beim Online-Kauf beträgt 14 Tage.
- Bei Waren beginnt die Frist in der Regel am Tag nach dem Erhalt, vorausgesetzt, der Händler hat ordnungsgemäß belehrt.
- Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Händler. Die Rücksendung allein reicht nicht.
- Die Ware musst du innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Zugang beim Händler muss nicht in dieser Frist liegen.
- Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, läuft die Frist nach dem Merkblatt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen ab.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Grundregel steht in § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt und grundsätzlich mit dem Vertragsschluss beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für Warenlieferungen legt das Merkblatt der IHK Bonn den Fristbeginn genauer fest. Maßgeblich ist danach der Tag nach dem Erhalt der Ware, bei mehreren Teillieferungen der Erhalt der letzten Ware.
| Vertragsart | Fristbeginn nach dem Merkblatt | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| Warenlieferung | Tag nach dem Erhalt der (letzten) Ware | Bei Teillieferungen zählt die letzte Sendung |
| Download digitaler Inhalte | Kann mit dem Vertragsschluss beginnen | Hinweis im Bestellvorgang prüfen |
| Alle Fälle mit fehlerhafter Belehrung | Frist läuft nach 12 Monaten und 14 Tagen ab | Belehrung schriftlich sichern |
Die Tabelle fasst die Regeln aus dem Merkblatt zusammen. Ob sie für dein konkretes Geschäft gelten, zeigt die Belehrung im Bestellvorgang.
Was passiert ohne ordnungsgemäße Belehrung?
Der Fristbeginn setzt voraus, dass der Händler dich ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, läuft die Frist nach dem Merkblatt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen ab. Der Händler muss dabei beweisen können, dass er klar und verständlich informiert hat. Für den Fristbeginn muss die Belehrung nicht in Textform erfolgen, der Nachweis ist für den Händler dennoch wichtig.
Für dich heißt das: Prüfe die Widerrufsbelehrung im Bestellvorgang und speichere sie als PDF oder Screenshot. Sie zeigt dir den Fristbeginn und die Adresse, an die du den Widerruf richten musst. Wer die Belehrung erst nach dem Kauf sucht, hat sie oft nicht mehr zur Hand, wenn es eng wird.
So erklärst du den Widerruf richtig
Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, wie es in § 355 Abs. 1 BGB heißt. Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht. Deshalb genügt eine eindeutige Erklärung, aus der hervorgeht, welche Bestellung du widerrufst und dass du den Vertrag beenden willst. Nenne Bestellnummer, Datum und Artikel, damit der Händler keinen Zweifel hat.
Bewahre einen Nachweis über den Zugang auf, etwa die Bestätigung einer E-Mail oder einen Einschreibenbeleg. Beachte, dass der Widerruf fristgerecht erklärt sein muss. Die Rücksendung der Ware allein gilt nach dem Merkblatt nicht als Widerruf.
Wie läuft die Rücksendung ab?
Die Ware musst du innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Nach dem Merkblatt muss der Zugang beim Händler nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, die Rücksendung innerhalb der Frist genügt also. Der Händler muss den Kaufpreis ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erstatten, darf die Rückzahlung aber verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis über die Rücksendung hat.
| Punkt | Regel nach dem Merkblatt | Was du prüfst |
|---|---|---|
| Rücksendefrist | 14 Tage | Versanddatum auf dem Beleg festhalten |
| Erstattung durch den Händler | 14 Tage, Zurückhaltung bis zur Ware oder zum Nachweis | Ob ein Sendungsnachweis vorliegt |
| Rücksendekosten | Trägt grundsätzlich der Verbraucher, wenn er darüber informiert wurde | Die Information im Bestellvorgang prüfen |
Die frühere 40-Euro-Klausel entfällt nach dem Merkblatt. Eine Rücksendung auf eigene Kosten ist also der Normalfall, wenn der Händler dich darüber informiert hat.
Annahme: Ein Kleidungsstück für 60 Euro kommt am 3. Mai an. Die Frist beginnt dann am Folgetag. Rechne den Ablauf mit dem Kalender nach und plane die Rücksendung mit Puffer, damit du nicht knapp dran bist.
Was gilt bei Mängeln statt Widerruf?
Der Widerruf ist nicht der Weg bei Mängeln. Bei einem Defekt oder einer abweichenden Ware greifen Gewährleistung oder Garantie, für die eigene Regeln und Fristen gelten. Dazu lies den Beitrag Mangel bei Online-Bestellung: So reklamierst du richtig und die Übersicht zu Garantie oder Gewährleistung.
Welche typischen Fehler beim Widerruf passieren?
Der häufigste Fehler ist das Warten. Wer die Frist bis zum letzten Tag ausreizt, riskiert, dass die Erklärung oder die Rücksendung zu spät ankommt. Ebenso oft fehlt der Nachweis. Ein Anruf beim Kundenservice ohne Bestätigung im Postfach hilft im Streitfall wenig. Der zweite Fehler ist die unvollständige Rücksendung, etwa ohne Zubehör, Verpackung oder Original-Etikett.
Prüfe deshalb vor dem Versand, ob alle Teile enthalten sind, und fotografiere den Zustand. Ein Sendungsnachweis mit Datum ist deine Absicherung. Wenn du unsicher bist, ob die Ware vollständig zurückgeht, frag den Händler vorher schriftlich nach dem Ablauf.
Häufige Fragen zum Widerruf
Muss ich dem Händler meine Gründe nennen?
Nein. Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, und eine Begründung sieht § 355 BGB nicht vor. Du musst den Widerruf aber eindeutig erklären und den Zugang nachweisen können.
Was passiert, wenn der Händler das Geld nicht erstattet?
Der Händler muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten, sobald die Ware vorliegt oder ein Nachweis der Rücksendung. Bleibt er untätig, kannst du ihn schriftlich mit einer angemessenen Frist auffordern. Bei weiterer Untätigkeit hilft eine Beratung der Verbraucherzentrale.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Käufen von Privatleuten?
Nein, das Verbraucher-Widerrufsrecht richtet sich an Verträge mit einem Unternehmer. Ein Kauf von einer Privatperson über eine Kleinanzeigenplattform fällt deshalb in der Regel nicht darunter.
Muss ich die Rücksendekosten immer tragen?
Grundsätzlich ja, wenn der Händler dich über diese Pflicht informiert hat. Hat er dich nicht darüber informiert, ändert sich das. Schau deshalb in die Belehrung oder die Angaben zur Rücksendung im Bestellvorgang.
So gehst du jetzt vor
- Widerrufsbelehrung und Fristbeginn im Bestellvorgang prüfen und sichern.
- Den Widerruf eindeutig erklären und den Zugang nachweisen.
- Die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und den Sendungsbeleg aufbewahren.
- Die Erstattung kontrollieren und bei Ausbleiben schriftlich nachfassen.
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- Verbraucherrechte im Alltag: Schutz vor Betrug und unfairen Verträgen
Quellen: § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de); IHK Bonn: Merkblatt Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (Stand: Januar 2021).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.