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Am Telefon abgeschlossen: So widerrufst du den Vertrag

Ein Vertrag am Telefon ist kein Einzelfall. Hier erfährst du, wann dir ein Widerrufsrecht zusteht, wie die Frist von 14 Tagen läuft und wie du den Widerruf formulierst.
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Inhalt

Kurz beantwortet: Wenn du einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hast, hast du in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 355 BGB. Der Widerruf muss gegenüber dem Unternehmer erklärt werden, eine Begründung ist nicht nötig, und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Stand: November 2026.

Ein Vertrag, der am Telefon zustande kommt, wirkt oft spontan und verbindlich. Viele Studierende und Berufseinsteiger stellen erst später fest, dass sie eine Mobilfunkoption, eine Zeitschrift oder einen Energietarif gar nicht wollten. Ob du dich vom Vertrag lösen kannst, hängt davon ab, wie der Abschluss zustande kam, welche Belehrung dir vorlag und wie schnell du handelst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist in der Regel ein Fernabsatzvertrag, für den ein Widerrufsrecht gilt.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, sofern nichts anderes bestimmt ist.
  • Der Widerruf muss dem Unternehmer gegenüber erklärt werden, eine Begründung ist nicht erforderlich.
  • Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung deines Widerrufs.
  • Telefonische Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt als unzumutbare Belästigung.

Wann gilt das Widerrufsrecht bei einem Telefonvertrag?

Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn Unternehmer und Verbraucher für Verhandlung und Abschluss nur Kommunikationsmittel nutzen, bei denen beide nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind. Das Gesetz nennt ausdrücklich Telefonanrufe als solches Fernkommunikationsmittel. Ein Vertrag, der im Gespräch mit einem Vertriebsmitarbeiter am Telefon geschlossen wird, fällt damit in der Regel unter diese Regeln.

Entscheidend ist also nicht, ob der Vertrag im Gespräch geschlossen wurde, sondern ob du als Verbraucher gehandelt hast und ob der Anbieter den Vertrag im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems angeboten hat. Gewerbliche Käufe fallen nicht unter den Verbraucherschutz. Bei Verträgen mit Branchenbesonderheiten, etwa im Energiebereich, können zusätzliche Anforderungen gelten. Welche Regeln für deinen Vertrag genau greifen, lässt sich am besten mit der Verbraucherzentrale klären.

SituationWiderrufsrechtEinordnung
Du hast privat am Telefon einen Vertrag geschlossenin der Regel jaFernabsatz, Frist 14 Tage
Du handelst geschäftlich als Selbstständigerin der Regel neinVerbraucherschutz greift nicht
Der Anbieter hat dich unaufgefordert angerufenWiderrufsrecht besteht, zusätzlich Unzulässigkeit der WerbungEinwilligung fehlt

Wie läuft die Widerrufsfrist von 14 Tagen?

Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, sofern nichts anderes bestimmt ist. Für Fernabsatzverträge ist allerdings wichtig, dass der Anbieter dich ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, kann die Frist später beginnen. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen, sondern lieber fristgerecht handeln.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Annahme: Du schließt am Dienstag, dem 3. November 2026, am Telefon einen Vertrag ab. Die Frist endet dann 14 Tage nach diesem Datum, also am 17. November 2026. Du solltest deinen Widerruf deshalb spätestens an diesem Tag absenden. Bei Zweifeln empfiehlt sich, früher zu handeln.

So formulierst du den Widerruf richtig

Ein Widerruf muss nicht lang sein. Entscheidend ist, dass aus deiner Erklärung eindeutig hervorgeht, dass du den Vertrag widerrufst. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nenne dabei möglichst genau den Vertrag, das Datum des Vertragsschlusses, die Vertragsnummer, falls vorhanden, und deine Kundennummer. Schreibe, dass du den Vertrag widerrufst, und bitte um Bestätigung des Eingangs.

  1. Notiere das Datum des Telefonats und den Namen des Anbieters, soweit bekannt.
  2. Formuliere einen kurzen Widerruf mit Vertragsnummer und Datum.
  3. Sende ihn per E-Mail oder Brief, und bewahre einen Nachweis über die Absendung auf.
  4. Speichere die Bestätigung des Anbieters und prüfe, ob Zahlungen zurückgebucht werden.

Der Nachweis über die rechtzeitige Absendung ist für dich der wichtigste Beleg. Lege deshalb Kopie, Datum und Versandweg sicher ab.

Telefonwerbung: Wann ein Vertrag gar nicht erst entsteht

Viele Telefonverträge kommen zustande, weil ein Anruf unerwünscht war. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG gilt Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher als unzumutbare Belästigung, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Du kannst dich also auf dieses Verbot berufen, wenn du unaufgefordert angerufen wurdest und nie zugestimmt hast.

Achte besonders auf Fälle, in denen dir am Telefon ein kostenloses Angebot versprochen wurde, das sich später als kostenpflichtig herausstellt. Hier kann neben dem Widerruf auch eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale helfen. Dokumentiere Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Inhalt des Gesprächs, soweit du sie kennst.

Was du nach dem Widerruf erwarten solltest

Nach dem Widerruf sind der Vertrag und die gegenseitigen Leistungen rückabzuwickeln. Hat der Anbieter bereits Beträge abgebucht, kannst du in der Regel die Rückzahlung verlangen. Ob Kosten für bereits erbrachte Leistungen anfallen, hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab. Lass dich in diesem Punkt nicht unter Druck setzen. Wenn der Anbieter den Widerruf nicht anerkennt, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.

Wenn bereits Lastschriften eingezogen wurden, prüfe parallel, ob du diese zurückholen kannst. Das Vorgehen dafür beschreibt der Ratgeber zur Lastschrift. Bei Online-Käufen gelten dagegen oft andere Fristen, die im Artikel zum Widerrufsrecht beim Online-Kauf erklärt werden.

Häufige Fragen

Kann ich einen Telefonvertrag auch nach einer Woche noch widerrufen?

Ja, wenn die 14 Tage noch nicht abgelaufen sind und dir ein Widerrufsrecht zusteht. Maßgeblich ist, dass deine Erklärung rechtzeitig abgesendet wird. Wartest du zu lange, kann die Frist verstreichen. Deshalb solltest du den Widerruf frühzeitig schicken.

Muss ich den Widerruf per Einschreiben verschicken?

Das Gesetz verlangt für den Widerruf keine Begründung und genügt mit rechtzeitiger Absendung. Ein Einschreiben ist nicht zwingend, bietet dir aber einen besseren Nachweis. Eine E-Mail mit Eingangsbestätigung ist ebenfalls ein brauchbarer Beleg.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei einem Vertrag über Strom oder Mobilfunk?

Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich können Telefonverträge in vielen Bereichen unter das Fernabsatzrecht fallen. Bei Energieverträgen gibt es zusätzliche Regeln. Eine verlässliche Auskunft erhältst du bei der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur.

Was passiert, wenn der Anbieter die Belehrung nicht erteilt hat?

Dann kann die Widerrufsfrist später beginnen. Das ändert aber nichts daran, dass du so früh wie möglich handeln solltest. Prüfe die Unterlagen, die du erhalten hast, und lass sie bei Unsicherheit von einer Verbraucherberatung anschauen.

Kann der Anbieter mir Kosten in Rechnung stellen?

Ob Kosten anfallen, richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Lasse dir Forderungen schriftlich erläutern, bevor du zahlst.

Wo finde ich weitere Hilfe zu Verbraucherrechten?

Eine gute erste Anlaufstelle sind die Verbraucherzentralen. Außerdem helfen dir die Hinweise im Ratgeber zu den Verbraucherrechten im Alltag weiter.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe das Datum des Telefonats und die Angaben im Vertrag oder in der Bestätigungs-E-Mail.
  2. Formuliere deinen Widerruf kurz und eindeutig und nenne Vertrag und Datum.
  3. Sende den Widerruf noch innerhalb der 14 Tage und sichere den Nachweis.
  4. Prüfe, ob bereits Zahlungen abgebucht wurden, und handle bei Bedarf nach dem Ratgeber zur Lastschrift.

Passend dazu

Quellen: § 312c BGB: Fernabsatzverträge (gesetze-im-internet.de), § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de), § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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