Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn im Rentenalter: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin angestellt arbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Die Regelung steht in § 3 Nr. 21 EStG. Entscheidend sind die Voraussetzungen, denn nicht jede Tätigkeit im Rentenalter ist begünstigt.
Kurz beantwortet: Die Aktivrente befreit seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat von der Steuer (§ 3 Nr. 21 EStG). Voraussetzung ist, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast und sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer arbeitest. Selbständige Einkünfte, Beamtenbezüge und Minijobs sind nicht begünstigt. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Freibetrag beträgt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat und gilt seit dem 1. Januar 2026.
- Begünstigt sind Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Ob du eine Altersrente beziehst, spielt keine Rolle.
- Nicht begünstigt sind selbständige Einkünfte, Beamtenbezüge, Abgeordnetenbezüge und Minijobs.
- Nicht genutzte Beträge verfallen. Eine Übertragung in andere Monate ist nicht möglich, auch nicht für Sonderzahlungen.
- Die Sozialversicherung bleibt unverändert. Der Freibetrag betrifft nur die Steuer.
Was ist die Aktivrente und seit wann gilt sie?
Die Aktivrente ist kein Rentenzuschlag, sondern ein monatlicher Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 21 EStG, anzuwenden ist sie seit dem 1. Januar 2026. Das Ziel besteht darin, Weiterarbeit im Rentenalter steuerlich attraktiver zu machen. Dein Bruttolohn ändert sich dadurch nicht, es ändert sich der Teil, auf den Lohnsteuer anfällt.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die FAQ der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen und auf den Gesetzesverweis dort. Die Senatsverwaltung weist selbst darauf hin, dass die Informationen eine Orientierungshilfe ohne Bindungswirkung sind. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Finanzamt.
Wer darf die Aktivrente nutzen?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht, und du arbeitest sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Den Freibetrag kannst du ab dem Monat nutzen, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab. Dein Datum findest du in der Renteninformation oder bei der Deutschen Rentenversicherung.
Für Berufseinsteiger und Angehörige ist das vor allem eine Frage der Planung: Eltern oder Großeltern, die über die Altersgrenze hinaus in Teilzeit oder Vollzeit angestellt bleiben, können den Freibetrag nutzen, ohne dass sie dafür eine Rente beantragen müssen. Der Rentenbeginn und der Beginn der Aktivrente sind voneinander unabhängig.
- Du arbeitest als Arbeitnehmer und deine Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
- Du hast die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt auch, wenn du noch keine Altersrente bezogen hast.
- Auch Midijobs können profitieren, weil sie sozialversicherungspflichtig sind.
- Vergleichbare Rentenversicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung in der EU, im EWR oder in der Schweiz können die Voraussetzungen erfüllen.
Wer ist nicht begünstigt?
Die Aktivrente gilt für Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit. Alles, was nicht darunterfällt, bleibt wie bisher steuerpflichtig. Die folgende Übersicht zeigt die Einordnung nach der Berliner FAQ.
| Einkunftsart | Aktivrente möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung | Ja | Bis 2.000 Euro pro Monat steuerfrei |
| Midijob | Ja | Er ist sozialversicherungspflichtig |
| Minijob | Nein | Ausdrücklich nicht begünstigt |
| Selbständige Einkünfte | Nein | Freiberufler und Gewerbetreibende zählen nicht dazu |
| Beamtenbezüge | Nein | Nicht begünstigt |
| Abgeordnetenbezüge | Nein | Nicht begünstigt |
| Abfindungen | In der Regel nein | Meist nicht steuerfrei |
Wie wird die Aktivrente abgerechnet?
Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug. Du musst dafür in der Regel nichts beantragen, solltest aber prüfen, ob die Abrechnung den Freibetrag ausweist. Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag nur für ein Dienstverhältnis, in der Regel für das erste.
- Mehrere Arbeitgeber: Der Freibetrag wird nur einmal gewährt.
- Steuerklasse VI: Dein Arbeitgeber benötigt eine Bestätigung von dir, dass du den Freibetrag nicht anderswo nutzt.
- Monatsbezug: Der Freibetrag gilt je Kalendermonat. Was du in einem Monat nicht ausschöpfst, kannst du nicht in einen anderen Monat mitnehmen.
- Sonderzahlungen: Auch beim Weihnachtsgeld gilt die monatliche Grenze.
Rechenbeispiel: Wie viel Lohn bleibt steuerfrei?
Annahme: Der Freibetrag beträgt 2.000 Euro pro Monat und du erfüllst alle Voraussetzungen. Die Tabelle zeigt nur, welcher Teil des Lohns steuerfrei bleibt. Wie hoch die Lohnsteuer auf den Rest ausfällt, hängt von Steuerklasse und weiteren Merkmalen ab. Für eine Netto-Berechnung eignet sich der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (bmf-steuerrechner.de).
| Monatlicher Bruttolohn (Annahme) | Steuerfrei nach Aktivrente | Weiter steuerpflichtig |
|---|---|---|
| 1.500 Euro | 1.500 Euro | 0 Euro |
| 2.000 Euro | 2.000 Euro | 0 Euro |
| 2.600 Euro | 2.000 Euro | 600 Euro |
Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein Höchstbetrag von 24.000 Euro (12 mal 2.000 Euro, gerechnet). Weil der Freibetrag monatsbezogen ist, lässt sich dieser Wert nur ausschöpfen, wenn der Lohn in jedem Monat mindestens 2.000 Euro beträgt. Verdienst du in einem Monat 1.200 Euro und im Dezember 3.000 Euro, bleiben im ersten Monat 800 Euro Freibetrag ungenutzt, und im Dezember sind 2.000 Euro steuerfrei. Eine Verrechnung findet nicht statt.
Was ändert sich bei Sozialversicherung und Steuererklärung?
Die Sozialversicherung bleibt unverändert. Die Aktivrente ist eine steuerliche Regelung, sie ändert nichts an Beiträgen und Abgaben in der Sozialversicherung. In der Steuererklärung musst du dich meist nicht um den Freibetrag kümmern, weil der Arbeitgeber die steuerfreien Beträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung meldet. Ausnahmen gelten etwa, wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat.
Kosten, die mit dem steuerfreien Lohn zusammenhängen, kannst du nicht als Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen abziehen. Gemischte Kosten werden anteilig aufgeteilt. Das ist bei Fahrtkosten zur Arbeit relevant, weil ein Teil des Lohns steuerfrei bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich schon eine Altersrente beziehen, um die Aktivrente zu bekommen?
Nein. Ob du eine Altersrente beziehst, spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast und als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig arbeitest.
Gilt die Aktivrente auch für Selbständige und Beamte?
Nein. Selbständige Einkünfte und Beamtenbezüge sind nicht begünstigt, ebenso wenig Abgeordnetenbezüge. Begünstigt ist Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Gilt sie auch für einen Minijob?
Nein, Minijobs sind ausdrücklich nicht begünstigt. Ein Midijob dagegen kann profitieren, weil er sozialversicherungspflichtig ist.
Ab wann kann ich den Freibetrag nutzen?
Ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag dann beim Lohnsteuerabzug.
Verfallen nicht genutzte Beträge?
Ja. Der Freibetrag ist monatsbezogen, nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Das gilt auch für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Zählen Abfindungen zur Aktivrente?
In der Regel nicht. Abfindungen sind nach der Berliner FAQ meist nicht steuerfrei. Auch hier lohnt vor einer Vereinbarung die Nachfrage beim Finanzamt, weil es auf die Einzelheiten ankommt.
Muss ich wegen der Aktivrente eine Steuererklärung abgeben?
Meist nicht, weil der Arbeitgeber die steuerfreien Beträge elektronisch meldet. Anders kann es sein, wenn der Freibetrag in der Abrechnung fehlt oder nur teilweise berücksichtigt wurde. Dann solltest du das Finanzamt einbeziehen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, wann du die Regelaltersgrenze erreichst oder erreicht hast, zum Beispiel über die Renteninformation.
- Kläre mit deinem Arbeitgeber, dass der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Bei mehreren Arbeitgebern entscheidest du, wo er gelten soll.
- Kontrolliere die erste Lohnabrechnung nach Erreichen der Altersgrenze und die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende.
- Bei Unklarheiten, etwa zu Steuerklasse VI oder zu gemischten Kosten, wende dich an das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
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Persönliche Fragen zur Absicherung im Alter besprichst du bei Bedarf in einer Beratung bei Academycon. Zur Steuer selbst ist das Finanzamt oder eine Steuerberatung die richtige Stelle.
Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ zur Aktivrente (Stand der Seite: Abruf November 2026), § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen (Stand: November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.