Das Promotionsstudium ist die Phase, in der du an einer Hochschule eine Dissertation schreibst und damit einen Doktorgrad anstrebst. Der Begriff taucht in Stellenausschreibungen, Förderprogrammen und Hochschulordnungen auf, wird aber nicht überall gleich verwendet. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe mit Zahlen und Quellen.
Kurz beantwortet: Das Promotionsstudium umfasst die Zeit von der Zulassung bis zur bestandenen Promotion, also bis zur Verteidigung der Dissertation. Die Regeln legt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät fest. Wie du versichert bist, wie du finanziert wirst und wer dich betreut, hängt vom Modell deiner Hochschule ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Promotionsstudium: Die Phase des Doktorandenstudiums bis zur Verteidigung der Arbeit.
- Promotionsordnung: Das verbindliche Regelwerk deiner Fakultät für Zulassung, Verfahren und Prüfung.
- Promotionsstelle und Stipendium sind die häufigsten Wege zur Finanzierung.
- Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2025 rund 216.200 Personen promovierend, 28.800 schlossen eine Promotion ab (Stand Oktober 2026).
- Die Krankenversicherung hängt vom Status ab, nicht vom Doktortitel.
Begriffe zu Einschreibung und Betreuung
- Promotionsstudium: Der Oberbegriff für die Phase, in der du eine Dissertation erarbeitest. Ob du dafür an der Hochschule eingeschrieben wirst, regelt die Hochschule.
- Promovierende: Personen, die eine Promotion anstreben. Sie werden auch als Doktorandinnen und Doktoranden bezeichnet.
- Betreuung: Eine Hochschullehrkraft begleitet die Arbeit fachlich. Der Umfang der Betreuung wird oft in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten.
- Exposé: Ein kurzes Forschungskonzept mit Fragestellung, Methode und Zeitplan. Es ist meist Voraussetzung für die Annahme als Doktorand.
- Disputation: Die mündliche Verteidigung der Dissertation vor einer Prüfungskommission. Ablauf und Gewichtung stehen in der Promotionsordnung.
Begriffe zur Finanzierung
- Promotionsstelle: Eine befristete Anstellung an der Hochschule, häufig als Stelle nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 13. Die Stufe 1 liegt seit dem 1. April 2026 bei 4.759,37 Euro brutto im Monat (Stand Oktober 2026, Wiedergabe durch die GEW). In Hessen gilt der eigene Tarifvertrag TV-H.
- Promotionsstipendium: Eine Förderung ohne Arbeitsverhältnis. Laut Heinrich-Böll-Stiftung liegt das Grundstipendium bei BMFTR-geförderten Programmen bei höchstens 1.750 Euro im Monat (Stand Oktober 2026). Dazu kommen eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro und eine Familienzulage von 155 Euro. Andere Förderwerke legen ihre Sätze selbst fest.
- Krankenversicherung: Für Promovierende hängt die Absicherung von Einschreibung, Beschäftigung und Stipendium ab. Ob du noch studentisch versichert bist, klärt die Krankenkasse anhand deiner Unterlagen.
Wie viele Menschen promovieren?
Das Statistische Bundesamt meldete für 2025 rund 216.200 Promovierende, das sind 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Prüfungsjahr 2025 schlossen 28.800 Personen eine Promotion ab, ein Plus von 2,4 Prozent (Stand Oktober 2026). Diese Zahlen zeigen, dass die Promotion ein großer Bereich ist, in dem die Regeln je nach Fach und Hochschule stark variieren.
Häufige Fragen
Ist das Promotionsstudium ein eigenes Studium?
Es ist eine eigene Phase mit eigenen Regeln. Ob und wie du eingeschrieben wirst, bestimmt die Hochschule. Die Promotionsordnung gibt den Rahmen vor, die Betreuung füllt ihn aus.
Muss ich eine Stelle haben, um zu promovieren?
Nein. Eine Promotion ist auch ohne Stelle möglich, etwa mit einem Stipendium oder eigener Finanzierung. Die Zulassung richtet sich nach der Promotionsordnung der Fakultät.
Was passiert bei der Disputation?
Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Sie wird von einer Prüfungskommission abgehalten und ist in der Promotionsordnung beschrieben. Erst nach ihrem Bestehen ist die Promotion abgeschlossen.
Wo finde ich die Regeln für meine Promotion?
Die Promotionsordnung deiner Fakultät ist die maßgebliche Quelle. Das Promotionsbüro oder die Graduiertenakademie beraten zu Fristen, Unterlagen und Verfahren.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Promotionsordnung deiner Fakultät und notiere Fristen und Unterlagen.
- Kläre Betreuung und Betreuungsvereinbarung, bevor du mit dem Exposé beginnst.
- Prüfe deine Finanzierung: Stelle, Stipendium oder eigene Mittel.
- Kläre deinen Krankenversicherungsstatus mit deiner Krankenkasse, sobald die Finanzierung feststeht.
Passend dazu
- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
- Doktortitel Abkürzungen: Dr. rer. nat. bis Dr. h. c. erklärt
- Stipendium im Studium finden: Arten, Anbieter und Voraussetzungen
- Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
Quellen: Destatis: Promovierende 2025, Stand 26.8.2026, Destatis: Promotionen 2025, Stand 2.10.2026, Heinrich-Böll-Stiftung: Stipendienhöhe, Stand Oktober 2026, GEW: Tarifvertrag TV-L, Stand April 2026
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.