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KI in der Hausarbeit: Was erlaubt ist und was du offenlegen musst

KI in der Hausarbeit: Wer entscheidet, was du offenlegen musst und wann eine Nutzung als Täuschung gilt. Mit Beispielen aus Leitfäden deutscher Hochschulen.
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Inhalt

Ob KI in der Hausarbeit erlaubt ist, entscheidet keine einheitliche bundesweite Regel, sondern die Prüfungsordnung deiner Hochschule zusammen mit den Vorgaben der Lehrperson. Dieser Ratgeber zeigt an Beispielen aus Leitfäden deutscher Hochschulen, was dort gilt, was du offenlegen solltest und wann eine Nutzung als Täuschung gewertet werden kann.

Kurz beantwortet: KI in der Hausarbeit ist erlaubt, wenn deine Hochschule und die Lehrperson sie zulassen. Dann ist sie meist anzugeben, je nach Hochschule in einer Erklärung oder Tool-Liste. Wer eine angabepflichtige oder untersagte Nutzung verschweigt, riskiert eine Bewertung als Täuschung, im Extremfall mit der Note 5,0. Maßgeblich ist deine eigene Prüfungsordnung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfungsordnung deiner Hochschule und die Vorgaben der Lehrperson gehen jedem Leitfaden vor. Frage vor dem Schreiben nach, am besten schriftlich.
  • Lehrende können KI laut Handreichung der Universität Potsdam erlauben, voraussetzen, durch Anpassung der Prüfung umgehen oder verbieten.
  • Mehrere Hochschulen verlangen eine Erklärung oder Tool-Liste, an der Hochschule Bremen gilt das für jede Prüfungsleistung.
  • Du trägst die volle Verantwortung für den Inhalt, auch für erfundene Quellen und falsche Angaben der KI.
  • Gib keine personenbezogenen Daten Dritter und keine unveröffentlichten Forschungsdaten in öffentliche KI-Dienste ein.

Wer entscheidet, ob KI in der Hausarbeit erlaubt ist?

Das Prüfungsrecht liegt bei den Ländern und Hochschulen. Verbindlich sind deshalb die Prüfungsordnung deines Studiengangs, ergänzende Regelungen der Fakultät und die Vorgaben der Lehrperson im Seminar. Leitfäden und Handreichungen erklären diese Regeln, ersetzen sie aber nicht. An der FH Wedel steht das ausdrücklich in der Rangfolge: Die Prüfungsverfahrensordnung geht den Vorgaben der Betreuung vor, diese gehen dem Leitfaden vor.

Die folgende Tabelle zeigt Beispiele aus veröffentlichten Dokumenten. Deine Hochschule kann abweichen, deshalb gilt die Prüfungsordnung deiner Hochschule.

HochschuleDokument und StandAussage zur Hausarbeit
Universität PotsdamHandreichung „KI und Prüfungen“, Version 1.1, 28.05.2026Lehrende legen fest, ob KI erlaubt, vorausgesetzt oder verboten ist. Kurze KI-Passagen sind kenntlich zu machen, eine Tool-Liste mit Name, Version, Datum und betroffenen Passagen wird empfohlen. Die Eigenständigkeitserklärung ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Hochschule BremenSeite „KI-Transparenz in Ihren Lehrveranstaltungen“, abgerufen Oktober 2026Bei jeder Prüfungsleistung, ausdrücklich auch bei der Hausarbeit, ist eine KI-Eigenständigkeitserklärung nach § 7 AT-BPO und AT-MPO nötig. Nicht korrekt gekennzeichnete Leistungen gelten nach § 16 Abs. 2 als Täuschung.
FernUniversität in HagenHandlungsempfehlungen, Beitrag vom 16.03.2026Das Kapitel „KI und Prüfungen“ wurde aktualisiert und enthält einen Mustervorschlag für eine Eigenständigkeitserklärung. Grundlage ist der Leitfaden des Rektorats. Die konkreten Vorgaben stehen in den verlinkten Handlungsempfehlungen.

Was musst du bei der Hausarbeit offenlegen?

Was genau offenzulegen ist, regelt deine Hochschule. Häufig verlangt werden diese Angaben: Welches Werkzeug du genutzt hast, in welcher Version und wann, wofür und an welchen Stellen der Arbeit. Das Potsdamer Dokument empfiehlt dafür eine Tool-Liste, in Bremen übernimmt die Erklärung diese Aufgabe. Unabhängig vom Format gilt: Fremde Gedanken aus Quellen belegst du weiter nach den üblichen Regeln, wie sie der Ratgeber zum Zitieren erklärt. KI-Ausgaben ersetzen keinen Quellenbeleg, und Plagiatsregeln greifen weiterhin (Plagiat vermeiden).

Wann wird KI-Nutzung zur Täuschung?

Täuschung liegt typischerweise vor, wenn du ein nicht zugelassenes Hilfsmittel nutzt oder eine angabepflichtige Nutzung verschweigst. Die Universität Potsdam nennt als Folge die Note „nicht ausreichend“ (5,0). Als Indizien führt das Dokument unter anderem erfundene Quellen, Stilbrüche, Oberflächlichkeit und fehlenden aktuellen Bezug an. Bei begründetem Verdacht wird ein Klärungsgespräch zur Entstehung der Arbeit empfohlen. KI-Detektoren gelten dort als unzuverlässig, weil sie nur Wahrscheinlichkeiten ausgeben. Die Beweislast liegt bei den Prüfenden.

Ein Fall aus der Rechtsprechung

Laut einem Pressebericht von news4teachers vom 30.07.2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel (Az. 7 K 2515/25.KS) die Entscheidung einer Hochschule bestätigt. Ein Masterstudent hatte eine Hausarbeit im Verwaltungsrecht eingereicht und erklärt, sie selbst verfasst zu haben. Später räumte er ein, mit einem KI-Werkzeug Texte geprüft und überarbeitet und Vorschläge weitgehend übernommen zu haben. Die Arbeit enthielt Fußnoten zu nicht existierenden Gerichtsentscheidungen. Die Hochschule bewertete sie mit 5,0 und schloss ihn von der Wiederholung aus. Nach dem Bericht war entscheidend, dass die unterschriebene Erklärung zur eigenständigen Anfertigung nicht stimmte. Dass die Prüfungsordnung kein ausdrückliches KI-Verbot enthielt, spielte laut Bericht keine Rolle. Das ist ein Einzelfall nach einem Pressebericht und keine Rechtsauskunft.

Welche Nutzungen sind eher unkritisch, welche heikel?

Die Tabelle ist eine Orientierung aus den genannten Dokumenten. Sie ersetzt nicht die Regeln deiner Hochschule.

NutzungOrientierungWas du tun solltest
Rechtschreib- und GrammatikprüfungLaut Pressebericht zum Fall in Kassel anders behandelt als inhaltliche ÜberarbeitungTrotzdem prüfen, ob deine Regeln auch das erfassen
Ideen sammeln, Gliederung entwerfenHängt von der Entscheidung der Lehrperson ab (Potsdam)Vorher fragen und die Antwort festhalten
Literatur suchenKI erfindet Quellen, das gilt als Indiz für Täuschung (Potsdam)Jede Quelle im Original aufrufen und belegen
Texte erzeugen oder umformulierenNicht offengelegt kann das als Täuschung gelten (Kassel, Potsdam)Nur nutzen, wenn erlaubt, und kenntlich machen
Literatur zusammenfassenDu bleibst für die Richtigkeit verantwortlich (Potsdam)Gegen den Originaltext prüfen

Was gilt für Datenschutz und Prüfung der Ausgaben?

Die FH Wedel nennt in ihrem Leitfaden für Abschlussarbeiten zwei Punkte, die sich auf Hausarbeiten übertragen lassen: Personenbezogene Daten Dritter und vertrauliche Daten gehören nicht in öffentlich zugängliche KI-Systeme, und du trägst die volle Verantwortung für alle übernommenen Ergebnisse, auch für Halluzinationen und erfundene Quellen. Die Universität Potsdam formuliert es ähnlich: Studierende tragen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte. Auch das Urheber- und Lizenzrecht bleibt zu beachten.

Häufige Fragen

Muss ich bei jeder Hausarbeit eine Erklärung zur KI abgeben?

Das hängt von der Hochschule ab. In Bremen ist die KI-Eigenständigkeitserklärung für jede Prüfungsleistung vorgesehen. In Potsdam wird sie empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Frage im Prüfungsamt oder bei der Lehrperson nach.

Erkennen Lehrende, ob ich KI genutzt habe?

Technische Detektoren gelten laut Potsdamer Handreichung als unzuverlässig. Prüfende achten eher auf Indizien wie erfundene Quellen, Stilbrüche oder Oberflächlichkeit und können ein Klärungsgespräch führen. Verlass dich nicht darauf, unentdeckt zu bleiben.

Was passiert, wenn mir KI-Nutzung vorgeworfen wird?

Die Folgen richten sich nach der Prüfungsordnung. Genannt werden die Note 5,0 oder der Ausschluss von der Wiederholung. Wende dich früh an die Studienberatung oder den Prüfungsausschuss. Bei einem förmlichen Verfahren kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Darf die Lehrperson meine Arbeit mit KI bewerten?

Die Potsdamer Handreichung hält fest, dass die Bewertung selbstständig durch Prüfende erfolgen muss, weil eine KI-Bewertung zu Bewertungsfehlern führt. Fragen zu deinem Einzelfall klärst du mit dem Prüfungsamt.

Was gilt, wenn die Prüfungsordnung nichts zu KI sagt?

Dann zählt die Vorgabe der Lehrperson. Nach dem Pressebericht zum Kasseler Fall genügte auch ohne ausdrückliches KI-Verbot die unterschriebene Erklärung, die Arbeit eigenständig verfasst zu haben. Kläre die Nutzung vorab und halte die Antwort schriftlich fest.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Prüfungsordnung und die Hinweise des Prüfungsamts zu Hilfsmitteln und Täuschung.
  2. Frage die Lehrperson vor Beginn, ob und wofür KI erlaubt ist, und halte die Antwort schriftlich fest.
  3. Führe von Anfang an eine Liste mit Tool, Version, Datum, Zweck und Fundstelle.
  4. Prüfe jede Quelle und jede Zahl im Original, bevor du sie übernimmst.
  5. Gib die Erklärung nur ab, wenn sie mit deiner tatsächlichen Nutzung übereinstimmt.

Passend dazu

Quellen: Universität Potsdam, Handreichung KI und Prüfungen, V1.1 (28.05.2026) · Hochschule Bremen, KI-Transparenz in Lehrveranstaltungen (Stand Oktober 2026) · FernUniversität in Hagen, Update der Handlungsempfehlungen (16.03.2026) · news4teachers, Bericht zum Beschluss des VG Kassel (30.07.2026) · FH Wedel, Leitfaden Abschlussarbeiten mit KI (08.07.2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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