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Vermögenswirksame Leistungen beim Berufseinstieg

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zahlung des Arbeitgebers mit staatlicher Sparzulage. Was 2026 gilt, wie sie funktionieren und worauf du achten solltest.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Viele Arbeitsverträge enthalten einen Satz zu vermögenswirksamen Leistungen, oft ohne Erklärung. Beim Berufseinstieg lohnt es sich, diesen Satz zu verstehen, denn die staatliche Förderung ist überschaubar, aber nicht zu vernachlässigen. Dieser Ratgeber erklärt, was vermögenswirksame Leistungen sind, welche Anlagen gefördert werden und worauf du beim Start achten solltest.

Kurz beantwortet: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers, die in eine vermögenswirksame Anlage fließen. Der Staat zahlt eine Sparzulage: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr bei Wertpapieranlagen, 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr bei Bausparen. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • VL gibt es nur, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart sind. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
  • Die Sparzulage gibt es nur auf begrenzte Beträge: Bis 400 Euro im Jahr für Wertpapiere (20 Prozent), bis 470 Euro im Jahr für Bausparen (9 Prozent).
  • Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und bei 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Die Anlage ist gebunden. Wie lange und unter welchen Bedingungen sie gesperrt ist, regelt das Gesetz und der Vertrag.
  • Ein eigener Sparplan ist flexibler, bekommt aber keine Sparzulage. Beides lässt sich kombinieren.

Was vermögenswirksame Leistungen sind

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Teil des Lohns, den dein Arbeitgeber in eine vermögenswirksame Anlage für dich einzahlt. Die Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Ob du VL bekommst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ab. Achte deshalb bei Verhandlungen darauf, ob VL ausdrücklich vereinbart werden.

Gefördert werden vor allem Anlagen in Wertpapiere, Fondsanteile und Beteiligungen sowie Bausparverträge. Welche Anlageformen im Einzelnen gelten, steht in § 2 des Gesetzes.

So funktioniert die Sparzulage

Die Sparzulage ist eine staatliche Förderung zusätzlich. Sie wird als Prozentsatz auf einen Höchstbetrag berechnet, und zwar je nach Anlageart. Die Zahlen beziehen sich auf § 13 Abs. 2 des Gesetzes (Stand Oktober 2026).

AnlageartHöchstbetrag pro JahrSparzulageMaximale Zulage pro Jahr
Wertpapiere, Fondsanteile, Beteiligungen400 Euro20 Prozent80 Euro
Bausparen470 Euro9 Prozent42,30 Euro

Annahme: Du legst monatlich 50 Euro in Fondsanteile an, also 600 Euro im Jahr. Gefördert werden davon nur die ersten 400 Euro. Die Zulage beträgt 20 Prozent von 400 Euro, also 80 Euro im Jahr. Die restlichen 200 Euro sind nicht gefördert, bleiben aber dein Geld und sind ein Teil deiner Anlage. Bei 50 Euro im Monat in einen Bausparvertrag wären es 600 Euro im Jahr, davon fließen 470 Euro in die Förderung, die Zulage beträgt 42,30 Euro.

Die Rechnung zeigt außerdem: Wer mehr als 400 Euro im Jahr in Wertpapiere legt, erhält trotzdem nur die Zulage auf 400 Euro. Ein höherer VL-Betrag lohnt sich deshalb nur, wenn du das Geld ohnehin langfristig anlegen willst. Wer die Summe in den nächsten Jahren braucht, sollte nicht mehr anlegen, als die Bindung erlaubt, und den übrigen Teil auf einem flexiblen Konto belassen.

Wer die Sparzulage bekommen kann

Die Förderung hängt an der Einkommensgrenze. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG im Jahr der Anlage. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil Werbungskosten und Sonderausgaben bereits abgezogen sind. Die Grenze liegt bei 40.000 Euro für Alleinstehende und bei 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.

Wer darunter liegt, kann die Förderung nutzen. Ein Blick auf den letzten Einkommensteuerbescheid zeigt schnell, wo du stehst. Für Berufseinsteiger ist die Grenze in der Regel gut erreichbar, bei höheren Gehältern lohnt sich ein Blick auf das eigene zu versteuernde Einkommen. Ein Beispiel für Studierende mit Nebenjob findest du im Ratgeber Vermögensaufbau im Studium.

Worauf du beim Start achten solltest

  • Anspruch klären: Steht die VL im Vertrag oder im Tarifvertrag? Frag die Personalabteilung nach Höhe und Anlageform.
  • Anlageform wählen: Wertpapiere schwanken im Kurs, Bausparverträge folgen eigenen Regeln für Zins und Auszahlung. Beide Formen haben einen anderen Zeithorizont.
  • Sperrfrist beachten: Die Anlage bleibt gebunden. Die Einzelheiten nach dem Gesetz und nach dem Vertrag solltest du vor der Entscheidung kennen.
  • Betrag realistisch setzen: Nimm nur den Betrag, den du langfristig nicht für Notfälle brauchst. Ein Notgroschen sollte vorher auf einem flexiblen Konto liegen.
  • Kosten im Blick behalten: Gebühren und Ausgabeaufschläge mindern die Rendite, besonders bei kleinen Beträgen.

VL oder eigener Sparplan?

VL ist ein Baustein, kein Gesamtkonzept. Die Sparzulage ist eine planbare Förderung, solange die Voraussetzungen stimmen. Ein eigener ETF-Sparplan ist flexibler, bekommt aber keine Zulage. Beides lässt sich kombinieren, zum Beispiel wenn die VL in eine Anlage fließen und du daneben einen eigenen Sparplan betreibst. Den Vergleich zwischen den Wegen zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Häufige Fragen

Bekomme ich VL auch im Minijob?

Das hängt von Arbeitgeber und Vereinbarung ab. Ob ein Minijob VL vorsieht, steht nicht automatisch im Gesetz. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, welche Regelung gilt. Die Sparzulage selbst hängt zusätzlich an der Einkommensgrenze und an den Anlagebedingungen.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Die bestehende Anlage bleibt erhalten. Ob der neue Arbeitgeber weiter VL zahlt, hängt von seiner Vereinbarung ab. Die Anlage führst du in der Regel bei dem Anbieter weiter, bei dem du sie eingerichtet hast. Bei einem Wechsel lohnt ein kurzer Blick in die Unterlagen.

Hat Teilzeit Einfluss auf die Sparzulage?

Die Zulage richtet sich nach den angelegten Beträgen und dem zu versteuernden Einkommen im Jahr der Anlage. Der Umfang der Arbeitszeit ist dafür nicht entscheidend. Wichtig bleibt, dass die Grenzen eingehalten werden und die Anlage den Vorgaben entspricht.

Kann ich VL als Student nutzen?

Ja, wenn dein Arbeitgeber VL zahlt und du die Einkommensgrenze einhältst. Die gesetzlichen Vorgaben gelten unabhängig davon, ob du Student oder Berufseinsteiger bist. Entscheidend sind das Arbeitsverhältnis und das zu versteuernde Einkommen.

Wann bekomme ich die Sparzulage?

Die Sparzulage beantragst du in der Regel mit einem Formular beim Finanzamt, meist zusammen mit der Steuererklärung (Anlage VL). Die Bank oder der Anbieter bestätigt die Anlage. Die genauen Abläufe und Fristen erfährst du beim Finanzamt oder bei deinem Anbieter.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auf VL und frag die Personalabteilung nach Höhe und Anlageform.
  2. Rechne deine Einkommensgrenze grob mit dem zu versteuernden Einkommen nach, nicht mit dem Brutto.
  3. Wähle eine Anlage, die zu deinem Zeithorizont passt, und vergleiche die Kosten.
  4. Notiere dir, wann du die Sparzulage im Steuerjahr beantragen willst.

Passend dazu

Quellen: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), §§ 2 und 13, Stand Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 2 Abs. 5 (zu versteuerndes Einkommen), Stand Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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