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BU in der Probezeit des Lehramts: Wartezeit und Gesundheitsprüfung

Wer im Lehramt eine BU in der Probezeit abschließen will, sollte Gesundheitsfragen, Karenzzeiten und die Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht kennen. Der Ratgeber erklärt die Punkte.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Wer das Lehramt studiert oder schon im Vorbereitungsdienst steckt, fragt sich früh, ob sich eine BU in der Probezeit des Lehramts lohnt. Die Antwort hängt an zwei Punkten: An den Gesundheitsfragen beim Antrag und an den Wartezeiten, die im Tarif stehen. Dieser Ratgeber erklärt beide Punkte und zeigt, wo du die entscheidenden Angaben findest.

Kurz beantwortet: Eine BU lässt sich auch in der Probezeit des Lehramts abschließen, sofern die Gesundheitsprüfung besteht. Wartezeiten und Karenzzeiten sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern stehen in den Bedingungen des Tarifs. Die Definition der Berufsunfähigkeit findest du in § 172 VVG. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsvertragsgesetz definiert (§ 172 VVG). Was der Tarif im Einzelnen abdeckt, bestimmen die Bedingungen des Vertrags.
  • Wartezeiten, Karenzzeiten und Leistungsausschlüsse sind vertraglich geregelt. Sie unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif.
  • Beim Antrag gilt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Im Beamtenverhältnis gelten für die Dienstunfähigkeit eigene Regeln. Eine BU ersetzt deshalb nicht automatisch den Schutz, den das Beamtenrecht vorsieht.
  • Ob sich der Abschluss in der Probezeit lohnt, hängt von Vorerkrankungen, Vertragslaufzeit und dem Einkommen nach der Verbeamtung ab.

Was ist mit „Probezeit“ im Lehramt gemeint?

Der Begriff meint im Lehramt meist zwei verschiedene Phasen. Die erste ist der Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter stehen dabei in der Regel in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, die genaue Ausgestaltung regelt das jeweilige Landesrecht. Die zweite Phase beginnt nach der Einstellung in den Schuldienst, wenn du zunächst als Beamter auf Probe geführt wirst. Die Dauer dieser Probezeit legt das Landesbeamtenrecht fest, und sie unterscheidet sich je nach Bundesland.

Für die Frage nach einer BU ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich mit dem Status auch der Absicherungsbedarf verändert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte im Überblick.

PhaseRechtsstellung (Regelfall)Was für die BU wichtig ist
Vorbereitungsdienst (Referendariat)Beamtenverhältnis auf Widerruf, AnwärterbezügeGesundheitsfragen beim Antrag, geringeres Einkommen, Tarif muss den Beruf „Lehrkraft“ abdecken
Probezeit nach der EinstellungBeamter auf Probe, Dauer je nach LandesrechtBerufswechsel melden, sofern der Tarif es verlangt, Abgleich mit der staatlichen Versorgung
Nach der ProbezeitBeamter auf LebenszeitDienstunfähigkeit nach dem Beamtenrecht, zusätzliche Absicherung gezielt prüfen

Wie die Dienstunfähigkeit für Beamte auf Lebenszeit grundsätzlich geregelt ist, zeigt § 26 des Beamtenstatusgesetzes. Danach sind Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie dauernd dienstunfähig sind. Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt. Für Beamte auf Probe und auf Widerruf gelten nach den Landesbeamtengesetzen teils andere Regeln, die in diesem Ratgeber nicht im Einzelnen geprüft sind.

Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?

Bei einer BU prüft der Versicherer deine Gesundheit anhand der Angaben im Antrag. Die Fragen müssen in Textform gestellt werden, damit die Anzeigepflicht greift. Nach § 19 Abs. 1 VVG musst du dem Versicherer alle erheblichen Gefahrumstände anzeigen, nach denen er gefragt hat. Das gilt auch für Fragen, die nach der Vertragserklärung, aber vor der Annahme nachgereicht werden.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Du beantwortest den Gesundheitsfragebogen vollständig. Dazu gehören Diagnosen, Behandlungen, Medikamente und Krankschreibungen der letzten Jahre, je nach Fragenkatalog.
  2. Der Versicherer prüft die Angaben und fordert bei Bedarf Befundberichte oder ärztliche Unterlagen an.
  3. Die Risikoprüfung führt zu einer Annahme zu üblichen Bedingungen, zu einem Zuschlag, zu geänderten Bedingungen oder zu einem Ausschluss bestimmter Ursachen.
  4. Du erhältst den Vertrag mit allen Bedingungen und kannst prüfen, ob die Annahme deinem Antrag entspricht.

Wichtig ist die Folge einer falschen oder unvollständigen Angabe. Der Versicherer kann nach § 19 Abs. 2 VVG vom Vertrag zurücktreten. Bei nur einfacher Fahrlässigkeit ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen (§ 19 Abs. 3 VVG). Voraussetzung ist außerdem, dass der Versicherer dich gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Diese Rechtslage schützt dich nicht vor Konsequenzen, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch antwortest.

Was bedeutet die Wartezeit im Tarif?

Der Begriff „Wartezeit“ wird in der Praxis für unterschiedliche Regeln verwendet. Gemeint sind meist Karenzzeiten, also Zeiträume nach Vertragsbeginn, in denen bei bestimmten Ursachen noch keine Leistung erbracht wird. Häufig betrifft das psychische Erkrankungen. Daneben gibt es Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen, die bei Antragstellung bekannt waren. Ein gesetzlicher Mindeststandard für diese Zeiträume besteht nicht, deshalb unterscheiden sich die Angebote deutlich.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Annahme: Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027, und der Tarif sieht für eine bestimmte Ursache eine Karenzzeit von 36 Monaten vor. Dann beginnt der Leistungsschutz für diese Ursache erst am 1. Januar 2030. Erkrankt die versicherte Person im Jahr 2028, besteht für diesen Fall in dem Beispiel noch kein Anspruch. Ob und in welchem Umfang eine solche Klausel überhaupt existiert, steht ausschließlich im konkreten Vertrag.

Was passiert bei der Verbeamtung mit meiner BU?

Der Wechsel vom Studium in den Schuldienst ist eine Änderung der beruflichen Tätigkeit. Viele Tarife verlangen, dass du Berufswechsel oder neue Tätigkeiten meldest, weil sich das Risiko verändern kann. Die allgemeine Regel dazu steht in § 23 VVG: Nach Abgabe der Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder zulassen. Ob eine Verbeamtung als Gefahrerhöhung gilt, ist eine Frage des Einzelfalls und des Vertrags.

Bei der Verbeamtung prüft in der Regel ein Amtsarzt die Dienstfähigkeit. Das ersetzt die Gesundheitsprüfung einer Versicherung nicht. Beide Prüfungen laufen getrennt und haben unterschiedliche Maßstäbe, weshalb ein positives Ergebnis beim Amtsarzt keine Aussage über den BU-Antrag enthält.

Wann passt eine BU in der Probezeit, wann nicht?

Ein früher Abschluss hat Vorteile, wenn du gesund bist und der Tarif keine ausschließenden Klauseln für die Lehramtstätigkeit enthält. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Beruf, und junge Menschen mit guter Gesundheit erhalten meist günstigere Konditionen als später. Ein Abschluss kann sich weniger lohnen, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen, die zu Ausschlüssen führen, oder wenn das Budget kaum Spielraum lässt. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, zunächst die staatliche Versorgung und andere Absicherungen zu prüfen.

Eine persönliche Einschätzung deiner Unterlagen ist sinnvoll, bevor du einen Antrag unterschreibst. Bei Academycon kannst du dafür einen Termin vereinbaren: So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Kann ich in der Probezeit eine BU abschließen?

Ja, ein Abschluss ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, ob die Gesundheitsprüfung ohne Ausschluss gelingt und der Tarif die Tätigkeit im Schuldienst abdeckt. Die Probezeit selbst ist kein Hindernis im Gesetz, sie ist aber ein Thema bei der Frage, welche Zusatzabsicherung sinnvoll ist.

Ersetzt die Dienstunfähigkeit eine BU?

Nein, beides folgt unterschiedlichen Regeln. Die Dienstunfähigkeit richtet sich nach dem Beamtenrecht, die BU nach dem Versicherungsvertrag. Wie weit die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit reicht, hängt von Dienstzeit, Besoldung und Landesrecht ab.

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?

Der Versicherer kann nach § 19 VVG je nach Verschulden zurücktreten oder kündigen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschweigen drohen die stärksten Folgen. Im Leistungsfall kann dann der Schutz fehlen, den du erwartet hast. Deshalb sollten Angaben vollständig sein.

Muss ich die Verbeamtung dem Versicherer melden?

Prüfe die Bedingungen deines Tarifs. Viele Verträge verlangen die Mitteilung von Berufswechseln, und § 23 VVG verpflichtet zur Anzeige nachträglicher Gefahrerhöhungen. Eine Meldung ist in jedem Fall der sichere Weg.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Dauer hängt von den Unterlagen und davon ab, ob der Versicherer weitere Befunde anfordern muss. Einfache Fälle sind schneller abgeschlossen, bei Vorerkrankungen zieht sich die Prüfung oft länger.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Bedingungen des Tarifs und markiere alle Wartezeiten, Karenzzeiten und Ausschlussklauseln.
  2. Sammle Befunde und Arztberichte zu Erkrankungen der letzten Jahre, bevor du den Antrag ausfüllst.
  3. Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und lass dir die Angaben vor dem Absenden noch einmal erklären.
  4. Melde Berufswechsel und Verbeamtung an den Versicherer, sobald sie feststehen, und prüfe den Vertrag danach erneut.

Passend dazu

Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit) · § 19 VVG, Anzeigepflicht · § 23 VVG, Gefahrerhöhung · § 26 BeamtStG, Dienstunfähigkeit (jeweils abgerufen Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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