Bei einer BU BWL Student mit Ziel Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung zählt vor allem, wie der spätere Beruf im Tarif beschrieben ist. Der Weg dorthin ist lang und führt über Studium, Praxiszeit und Examen, und in dieser Zeit wechselt dein Schutzbedarf mehrfach.
Kurz beantwortet: Eine BU im BWL-Studium ist möglich. Während des Studiums greift meist eine Studentenklausel mit Obergrenze. Ob Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung im Tarif als eigener Beruf eingestuft wird, steht in den Bedingungen. Der Berufsweg ist gesetzlich geregelt. Stand: Oktober 2026, Grundlage: § 172 VVG.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BU misst sich am zuletzt ausgeübten Beruf. Während des Studiums gibt es diesen Beruf noch nicht, deshalb regelt der Tarif die Studienzeit gesondert.
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind rechtlich geregelte Berufe. Prüfe, ob der Tarif sie ausdrücklich benennt.
- Im Berufseinstieg als Angestellte oder Angestellter in einer Kanzlei können sich Tätigkeit und Schutzbedarf stark ändern.
- Viele Berufsangehörige sind Pflichtmitglied einer Kammer. Ein Versorgungswerk kann die Absicherung ergänzen oder ersetzen.
- Eine Nachversicherungsgarantie und klare Verweisungsregeln sind für den Weg vom Studium zum Examen oft wichtiger als der Einstiegsbeitrag.
Wie wird der Beruf in der BU eingestuft?
Nach § 172 Abs. 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, wegen Krankheit, Körperverletzung oder altersunüblichem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Für BWL-Studierende ist das zunächst eine Frage der Zukunft: Der Versicherer bewertet den Beruf, den du tatsächlich ausübst, und nicht den Studiengang auf dem Zeugnis.
| Phase des Berufswegs | Was bei der Einstufung zählt | Worauf du im Tarif achtest |
|---|---|---|
| Studium mit Berufsziel | Keine ausgeübte Tätigkeit, daher Studienregeln des Tarifs | Studentenklausel und ihre Obergrenze |
| Praktika und Werkstudententätigkeit | Tätigkeiten in Kanzlei, Prüfungsgesellschaft oder Unternehmen | Ob eine Nebentätigkeit den Schutz beeinflusst |
| Examensvorbereitung und Berufseinstieg | Ausbildungsstelle oder Angestelltenverhältnis | Berufsbild für den Beruf des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers |
| Berufsangehörige mit Kammerpflicht | Tätigkeit nach Anerkennung oder Bestellung | Verweisung, Nachversicherung und Befreiung von der Rentenversicherung |
Die Tabelle zeigt, dass du dich nicht auf den Studiengang BWL verlassen solltest. Die Bezeichnung im Tarif entscheidet, ob Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung als eigener Beruf erfasst ist. Frage schriftlich nach, wie der Versicherer die Stelle nach dem Examen bewertet, die du anstrebst.
Was gilt im Studium und in der Ausbildung?
Im Studium fehlt ein ausgeübter Beruf, an dem der Versicherer messen kann. Viele Tarife regeln deshalb die Studienzeit gesondert und begrenzen die Leistung. Die Höhe dieser Begrenzung und ihre Dauer stehen in den Bedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Studentenklausel in der BU.
Auch der Übergang in die Ausbildung ist ein Risikopunkt. Wer nach dem Studium in einer Kanzlei oder Prüfungsgesellschaft arbeitet, übt eine andere Tätigkeit aus als im Studium. Prüfe deshalb, ob der Vertrag beim Berufseinstieg angepasst werden muss, und lies dazu den Ratgeber Nachversicherungsgarantie in der BU.
Welche Rolle spielen Kammer und Versorgungswerk?
Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind nach ihrer Zulassung Mitglied einer Berufskammer. Die Voraussetzungen für den Beruf sind im Steuerberatungsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung geregelt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfer regelt § 28 WPO. Die genauen Schritte erfährst du bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Nach § 6 Abs. 1 SGB VI kann die gesetzliche Rentenversicherungspflicht entfallen, wenn Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung besteht und weitere Bedingungen erfüllt sind. Ob das für deinen Beruf gilt und wie hoch die Versorgung ist, steht in der Satzung des Versorgungswerks. Eine BU kann dann eine Ergänzung sein, aber auch überflüssig, wenn die Versorgung bereits viel abdeckt.
Rechenbeispiel: Wie groß ist die Lücke im Berufseinstieg?
Die folgenden Schritte helfen dir, die Lücke im ersten Berufsjahr einzuschätzen. Alle Zahlen sind Annahmen.
- Ermittle deinen monatlichen Bedarf: Miete, Lebenshaltung, Versicherungen und laufende Verpflichtungen.
- Annahme: Dein Bedarf liegt bei 1.700 Euro netto pro Monat.
- Prüfe, welche Absicherung im Ernstfall greift: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, eine Versorgung über Kammer oder Versorgungswerk und Leistungen des Arbeitgebers. Annahme: In deinem Fall greifen 0 Euro, weil du noch keine Pflichtbeiträge in ausreichendem Umfang hast.
- Berechne die Lücke: 1.700 Euro minus 0 Euro ergibt eine Lücke von 1.700 Euro netto pro Monat. Eine BU-Rente sollte diesen Betrag abdecken, wenn du dich dafür entscheidest. Die steuerliche Wirkung klärst du mit einer Steuerberatung.
Wann passt die BU im BWL-Studium, wann eher nicht?
Eine frühe BU kann sinnvoll sein, wenn du bereits Verpflichtungen hast, etwa einen Kredit oder eine Familie, oder wenn du den Berufsweg zielstrebig verfolgst und dein Gesundheitszustand gut dokumentiert ist. Weniger passend kann sie sein, wenn dein Budget im Studium eng ist und du noch keine Verpflichtungen hast, die bei einem Ausfall wegfallen würden. Dann kann ein späterer Abschluss, etwa nach dem Berufseinstieg, die bessere Option sein. Der Beitrag steigt dann in der Regel mit dem Alter, und die Gesundheitsprüfung bezieht sich auf den Stand zum Abschlusszeitpunkt. Eine persönliche Einschätzung ist im Gespräch bei Academycon möglich.
Häufige Fragen
Kann ich als BWL-Studierende eine BU abschließen?
Ja, ein Antrag ist auch im Studium möglich. Der Versicherer prüft Gesundheitsangaben und die Beschreibung des späteren Berufs. Ob der Antrag angenommen wird und zu welchen Bedingungen, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.
Gilt Steuerberatung im Tarif automatisch als eigener Beruf?
Nicht automatisch. Ob der Tarif die Tätigkeit ausdrücklich nennt, steht in den Bedingungen. Frage schriftlich nach, wie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung eingestuft werden, und lass dir die Formulierung erklären.
Was passiert, wenn ich das Studium abbreche?
Dann ändert sich der Bezugspunkt der Einstufung. Ob der Tarif den Beruf schon im Studium anerkennt, erklärt der Ratgeber BU und Studienabbruch.
Brauche ich die BU, wenn ich später Teil einer Kammer bin?
Das hängt von der Versorgung ab. Ein Versorgungswerk kann Leistungen bei Berufsunfähigkeit vorsehen, deren Umfang die Satzung regelt. Ob zusätzlich eine private BU sinnvoll ist, entscheidest du anhand der Unterlagen deiner Kammer.
Wie vergleiche ich Tarife sinnvoll?
Nutze eine feste Checkliste mit Studentenklausel, Berufsbild, Verweisung, Nachversicherung und Gesundheitsfragen. Die vollständige Liste steht im Ratgeber BU-Checkliste für Studierende.
So gehst du jetzt vor
- Notiere, ob du Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder eine Tätigkeit in der Industrie anstrebst, und prüfe, wie der Tarif diese Berufe beschreibt.
- Lass dir die Studentenklausel, die Verweisungsregeln und die Nachversicherung schriftlich erklären, bevor du einen Antrag unterschreibst.
- Kläre bei der zuständigen Kammer, welche Versorgung nach dem Berufseinstieg gilt.
- Vergleiche mindestens drei Tarife mit derselben Checkliste, bevor du dich entscheidest.
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Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit (Stand: Oktober 2026), § 28 WPO, Voraussetzungen für die Anerkennung (Stand: Oktober 2026), § 6 SGB VI, Befreiung von der Versicherungspflicht (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.