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Semesterbeitrag Uni Freiburg 2026/27: 190 Euro und Rückmeldefristen

Der Semesterbeitrag der Uni Freiburg liegt laut Universität bei 190 Euro pro Semester, darin 28 Euro Ticketanteil. Der Ratgeber zeigt Posten, Fristen und Säumnisgebühr.
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Inhalt

Der Semesterbeitrag der Uni Freiburg beträgt laut Universitätsseite 190,00 Euro pro Semester. Der Betrag besteht aus einem Beitrag an das Studierendenwerk Freiburg, einem Beitrag der Verfassten Studierendenschaft und einem Verwaltungskostenbeitrag. Dieser Ratgeber zeigt dir die Posten, die Rückmeldefenster und die Punkte, die die Seite offenlässt.

Kurz beantwortet: Der Semesterbeitrag der Universität Freiburg beträgt laut Universitätsseite 190,00 Euro pro Semester (Abruf Oktober 2026, ohne Änderungsdatum). Davon entfallen 103,00 Euro auf das Studierendenwerk, 7,00 Euro auf die Verfasste Studierendenschaft und 80,00 Euro auf den Verwaltungskostenbeitrag. In den 103,00 Euro steckt laut Beitragsbescheid ein Ticketanteil von 28,00 Euro. Rückmeldung im Wintersemester vom 1. Juni bis 15. August, im Sommersemester vom 15. Januar bis 15. Februar, in der Nachfrist kommen 10,00 Euro dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtbetrag pro Semester laut Seite: 190,00 Euro (Stand Oktober 2026, Universität Freiburg).
  • Größter Posten ist der Beitrag an das Studierendenwerk Freiburg mit 103,00 Euro, also rund 54 Prozent.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 80,00 Euro macht rund 42 Prozent aus.
  • Die Verfasste Studierendenschaft erhält laut Seite 7,00 Euro.
  • In den 103,00 Euro des Studierendenwerks stecken laut Beitragsbescheid 28,00 Euro Sockelfinanzierung für das Semesterticket.
  • Rückmeldefristen: Wintersemester 1. Juni bis 15. August, Sommersemester 15. Januar bis 15. Februar. Danach läuft eine Nachfrist mit 10,00 Euro Säumnisgebühr.

Woraus besteht der Semesterbeitrag der Uni Freiburg?

Die Seite nennt drei Posten und den Gesamtbetrag. Die Tabelle rechnet die Anteile am Gesamtbetrag aus. Die Einzelposten ergeben addiert exakt 190,00 Euro, die Angaben stimmen also überein.

PostenBetrag pro SemesterAnteil am Gesamtbetrag
Studierendenwerk Freiburg (SWFR)103,00 Eurorund 54 Prozent
Verfasste Studierendenschaft7,00 Eurorund 4 Prozent
Verwaltungskostenbeitrag80,00 Eurorund 42 Prozent
Gesamtbetrag190,00 Euro100 Prozent

Quelle: Universität Freiburg, Seite Semesterbeitrag und Studiengebühren (Abruf Oktober 2026, ohne Datum auf der Seite). Die Anteile sind eigene Berechnungen aus den Beträgen der Seite.

Wann musst du zahlen? Die Rückmeldefristen im Überblick

Die Seite nennt zwei Rückmeldefenster. Sie beziehen sich auf die Zahlungshinweise für das Wintersemester 2026/27 und das Sommersemester 2027.

SemesterRückmeldefrist laut SeiteNachfrist mit SäumnisgebührEinordnung im Oktober 2026
Wintersemester 2026/271. Juni bis 15. August16. August bis 20. SeptemberFrist und Nachfrist abgelaufen
Sommersemester 202715. Januar bis 15. Februar16. Februar bis 20. Märzliegt noch vor dir

Die Rückmeldeseite der Universität (ohne Änderungsdatum, Abruf Oktober 2026) nennt zu den Terminen weitere Regeln. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Universitätskasse, nicht der Tag deiner Überweisung. Wer in der Nachfrist zahlt, schuldet zusätzlich eine Säumnisgebühr, die derzeit 10,00 Euro pro Semester beträgt. Zahlst du in der Nachfrist nur den Semesterbeitrag ohne die Gebühr, wirst du für den fehlenden Betrag exmatrikuliert. Wer bis zum 20. März (Sommersemester) beziehungsweise 20. September (Wintersemester) weder zurückgemeldet noch beurlaubt ist, wird automatisch exmatrikuliert. Wenn du für das Wintersemester 2026/27 noch offen bist, melde dich deshalb sofort beim Studierendenservice.

Was steckt hinter den drei Posten im Alltag?

Der Beitrag an das Studierendenwerk Freiburg ist mit Abstand der größte Posten. Laut Beitragsbescheid des Studierendenwerks für das Sommersemester 2026 (Bescheid vom 18. Dezember 2025) setzen sich die 103,00 Euro aus 75,00 Euro für Leistungen wie Mensen, Cafeterien, Darlehenskasse, Härtefonds, psychotherapeutische Beratung sowie Zimmer- und Jobvermittlung und 28,00 Euro Sockelfinanzierung für das Semesterticket zusammen. Die Universitätsseite selbst nennt diese Aufteilung nicht.

Die Verfasste Studierendenschaft erhält 7,00 Euro. Über Aufgaben und Angebote entscheidet die Studierendenschaft selbst innerhalb ihrer Ordnung. Wenn dich interessiert, wofür der Betrag verwendet wird, frag dort nach.

Der Verwaltungskostenbeitrag von 80,00 Euro ist der zweitgrößte Posten. Die Seite nennt ihn, erklärt aber nicht, worauf er sich stützt. Das ist der Punkt, den du bei Unsicherheit zuerst bei der Universität klären solltest.

Ist ein Semesterticket im Beitrag enthalten?

Zum Teil. Die Universitätsseite weist kein Semesterticket als eigenen Posten aus. Der Beitragsbescheid des Studierendenwerks für das Sommersemester 2026 enthält aber 28,00 Euro als Sockelfinanzierung für das ÖPNV-Semesterticket, das an den Regio-Verkehrsverbund Freiburg weitergeleitet wird. Beurlaubte Studierende zahlen laut Bescheid nur die 75,00 Euro, weil für sie kein Ticket erhältlich ist. Der Bescheid gilt für das Sommersemester 2026, der Gesamtbetrag von 103,00 Euro ist derselbe wie auf der Beitragsseite. Wie hoch der Preis des Tickets selbst ist, steht dort nicht. Preise und Bedingungen findest du beim Verkehrsverbund und bei der Studierendenvertretung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Semesterbeitrag insgesamt?

Die Seite nennt 190,00 Euro pro Semester. Die Summe aus 103,00 Euro, 7,00 Euro und 80,00 Euro ergibt denselben Betrag. Die Zahlungshinweise der Seite beziehen sich auf das Wintersemester 2026/27 und das Sommersemester 2027.

Wo finde ich die Zahlungsdaten?

Die Seite verweist auf die Zahlungshinweise im Bereich Rückmeldung und Gebühren. Dort stehen Beträge und Verwendungszweck. Übernimm den Verwendungszweck aus deinem Bescheid, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Warum ist die Frist für das Wintersemester schon vorbei?

Die Seite nennt den 15. August als Ende der Rückmeldefrist für das Wintersemester, die Nachfrist mit Säumnisgebühr lief bis zum 20. September. Im Oktober 2026 ist beides vorbei. Falls du den Beitrag noch nicht gezahlt hast, melde dich unverzüglich beim Studierendenservice der Universität Freiburg, denn laut Rückmeldeseite wird bei fehlender Rückmeldung automatisch exmatrikuliert.

Was ist, wenn die Aufschlüsselung auf dem Bescheid abweicht?

Die Aufschlüsselung auf der Seite ist eindeutig, nur der Verwaltungskostenbeitrag wird nicht begründet. Weicht der Betrag auf deinem Bescheid ab, prüfe zuerst die Summe der Posten und frag dann beim Studierendenservice nach, bevor du überweist.

Muss ich den Beitrag jedes Semester neu zahlen?

Ja. Der Semesterbeitrag wird für jedes Semester erhoben, und die Seite nennt Zahlungshinweise getrennt für Winter- und Sommersemester. Plane deshalb jedes Semester neu ein. Solange die Seite denselben Gesamtbetrag ausweist, reicht ein Blick auf den neuen Bescheid, um Veränderungen zu erkennen.

Für die Planung hilft eine einfache Rechnung. Annahme: Du zahlst zwei Semester hintereinander zum Gesamtbetrag der Seite. Dann sind das 380,00 Euro. Davon entfallen 206,00 Euro auf das Studierendenwerk Freiburg, 14,00 Euro auf die Verfasste Studierendenschaft und 160,00 Euro auf den Verwaltungskostenbeitrag. Ändert die Universität einen Posten, passt du nur diese Zeile an.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege den Gesamtbetrag von 190,00 Euro in deine Planung für das laufende Semester.
  2. Prüfe, ob im Bescheid die Posten 103,00 Euro, 7,00 Euro und 80,00 Euro stehen.
  3. Notiere dir die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2027 vom 15. Januar bis 15. Februar und denke daran, dass der Zahlungseingang zählt.
  4. Kläre bei der Universität, wenn ein Posten fehlt oder dir unbekannt ist.

Passend dazu

Quellen: Universität Freiburg: Semesterbeitrag und Studiengebühren (Abruf Oktober 2026, ohne Änderungsdatum), Universität Freiburg: Rückmeldung (Abruf Oktober 2026, ohne Änderungsdatum), Studierendenwerk Freiburg: Beitragsbescheid Sommersemester 2026 (Bescheid vom 18. Dezember 2025)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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