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Hans-Böckler-Stiftung für die Promotion: Voraussetzungen und Antrag

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Promovierende mit gewerkschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Engagement. Dieser Ratgeber zeigt Voraussetzungen, Antragsweg und Fristen mit Quellen.
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Inhalt

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Promovierende, die sich gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagieren. Wer sich bewerben darf, wie der Antrag abläuft und welche Fristen gelten, hängt von der Förderform ab. Dieser Ratgeber fasst die Angaben der Stiftung zusammen.

Kurz beantwortet: Du brauchst eine Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, ein zügiges Studium mit besonderer Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren. Die Bewerbung läuft online mit Exposé und Gutachten. Stand: Oktober 2026, laut Stiftungsseite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung ist die Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  • Die Stiftung fördert Engagement im gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Bereich. Wie das nachzuweisen ist, beschreibt sie nicht näher.
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online, mit Exposé, Unterlagen und einer gutachterlichen Stellungnahme.
  • Die Stiftung nennt 1.750 Euro, zusammengesetzt aus 1.650 Euro Grundstipendium und 100 Euro Forschungskostenpauschale.
  • Für Einzelstipendien nennt der Text keine feste Frist, für Promotionskollegs gelten eigene Termine.

Wer kann sich bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben?

Die Stiftung knüpft die Förderung an mehrere Bedingungen. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen, so wie sie auf der Seite der Stiftung beschrieben sind.

VoraussetzungWas die Stiftung verlangtStand
ZulassungZulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten HochschuleAbruf Oktober 2026
StudienleistungenBesondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, zügiges Studium, Nachweis des promotionsberechtigenden AbschlussesAbruf Oktober 2026
EngagementGewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches EngagementAbruf Oktober 2026
ThemaGesellschaftspolitische Relevanz des Themas soll nach Möglichkeit gegeben seinAbruf Oktober 2026
Altersgrenze40 JahreAbruf Oktober 2026
AusschlüsseKombination mit Nebentätigkeit, Teilzeitbeschäftigung oder anderer Ausbildung; Abschlussförderungen nach BMFTR-RichtlinienAbruf Oktober 2026

Das Engagement ist ein Pflichtteil der Bewerbung. Die Stiftung beschreibt nicht genau, wie du es nachweist. Im Gutachten geht es laut Stiftung vor allem um Biografie und Engagement, deshalb solltest du beides konkret darstellen.

Wie läuft der Antrag ab?

Die Stiftung nimmt Bewerbungen ausschließlich online entgegen. Folgende Schritte gehören zum Verfahren:

  1. Prüfe, ob du zur Promotion zugelassen bist oder die Zulassung beantragt hast, und halte den Nachweis deines Abschlusses bereit.
  2. Erstelle ein Exposé zu deinem Promotionsvorhaben, das die gesellschaftspolitische Relevanz deutlich macht.
  3. Lass eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Die Stiftung stellt Hinweise und Leitfäden als PDF bereit.
  4. Reiche alle Dokumente online ein und halte dich an die Angaben im Antragsformular.
  5. Nach einer Zusage musst du das Stipendium innerhalb von vier Monaten antreten.

Ausgewählt wird nach der wissenschaftlichen Güte des Antrags und den persönlichen Voraussetzungen. Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie die Stipendiatenvertretung begutachten die Anträge. Ein Gutachtengespräch kann stattfinden.

Welche Fristen gelten?

Für Einzelstipendien nennt der Text keine feste Frist. Die Stiftung verweist auf ihre Seite „Fristen und Termine“, die du vor jeder Bewerbung prüfen solltest. Für Promotionskollegs und Nachwuchsforschungsgruppen gibt es eigene Termine, die über das jeweilige Kolleg laufen.

FörderformFrist laut Abruf im Oktober 2026Hinweis
EinzelstipendiumKeine feste Frist im TextTermine auf der Seite „Fristen und Termine“ prüfen
Kollegs PK 050, PK 059, PK 060, NFG 031, NFG 0332. November 2026Teils verlängert
Kolleg PK 0632. Mai 2027Termin laut Stiftungsabruf

Bei Kollegs geht die Bewerbung zuerst an das jeweilige Kolleg. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten leitet es an den Auswahlausschuss der Stiftung weiter. Frage deshalb nach dem Verfahren an deiner Hochschule, bevor du den Antrag einreichst.

Plane für die gutachterliche Stellungnahme und das Exposé genug Zeit ein. Beides braucht Abstimmung mit anderen Personen, und die Stiftung verlangt beides vollständig. Ein Antrag mit fehlenden Unterlagen verschlechtert deine Ausgangslage, bevor er überhaupt geprüft wird. Beginne deshalb mindestens einige Wochen vor dem Termin.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Stiftung nennt einen Betrag von 1.750 Euro. Dieser setzt sich aus 1.650 Euro Grundstipendium und 100 Euro Forschungskostenpauschale zusammen, Stand ab Wintersemester 2025/2026. Ob es sich um einen Monatsbetrag handelt, geht aus dem Text nicht ausdrücklich hervor. Die Heinrich-Böll-Stiftung führt für Oktober 2026 für Promotionsstipendien mit BMFTR-Mitteln bis zu 1.750 Euro Grundstipendium und 100 Euro Forschungskostenpauschale im Monat auf. Prüfe die aktuelle Angabe deshalb auf der Seite der Stiftung, bevor du mit ihr planst.

BausteinBetrag laut StiftungHinweis
Grundstipendium1.650 EuroAngabe ohne ausdrückliche Monatsangabe im Text
Forschungskostenpauschale100 EuroZusätzlich zum Grundstipendium
KrankenkassenzuschussBis zu 100 EuroKann gewährt werden
FamilienzuschlagMöglichBei Kindern
RegeldauerDrei JahreIn begründeten Fällen verlängerbar

Annahme: Der Satz von 1.750 Euro gilt über die Regeldauer von drei Jahren unverändert. Dann ergibt sich eine Summe von 63.000 Euro (1.750 Euro mal 36 Monate). Zuschläge und spätere Änderungen der Sätze sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

Was gilt für Job und Stipendium?

Die Stiftung schließt Kombinationen mit Nebentätigkeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder anderen Ausbildungsgängen aus. Wer also parallel arbeiten möchte, muss das vor der Bewerbung klären. Die Förderung ist laut Stiftung unabhängig vom Einkommen der Eltern und muss nicht zurückgezahlt werden. Diese beiden Punkte sind für die Entscheidung zwischen Stipendium und Stelle wichtig, weil sie den Vergleich verschieben.

Nach einer Zusage bleibt die Frist von vier Monaten zum Antritt. Eine Absage begründet die Stiftung grundsätzlich nicht. Eine erneute Bewerbung mit einem neuen Projekt ist nach den Angaben nicht möglich.

Auch der Umgang mit der Stiftung selbst zählt. Stelle deine Fragen zu Fristen und Verfahren möglichst früh und schriftlich, damit du eine verbindliche Antwort hast. So vermeidest du Missverständnisse, die im Antragsverfahren später schwer zu korrigieren sind.

Häufige Fragen

Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?

Laut Stiftung ist eine neue Bewerbung auch mit einem neuen Projekt nicht möglich. Eine Absage wird zudem nicht begründet. Du kannst deine Chancen dann nur über andere Werke oder andere Förderwege erhöhen.

Ab welchem Alter ist eine Bewerbung ausgeschlossen?

Die Stiftung nennt eine Altersgrenze von 40 Jahren. Der Abruf erklärt nicht, wie sie im Einzelfall berechnet wird. Frage deshalb direkt bei der Stiftung nach, wenn du knapp darunter oder darüber liegst.

Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

In der Regel nicht in der Form, die die Stiftung ausschließt. Nebentätigkeiten und Teilzeitbeschäftigungen zählen zu den Ausschlüssen. Kläre deshalb vorab, welche Tätigkeit du ausüben möchtest, und lies den Ausschluss genau.

Wird das Stipendium vom Einkommen der Eltern beeinflusst?

Nein. Laut Stiftung ist die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das unterscheidet sie von einer BAföG-Förderung, die sich nach dem Einkommen richtet.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deine Zulassung und besorge den Nachweis über deinen Abschluss.
  2. Schreibe das Exposé und kläre das Engagement, das du belegen kannst.
  3. Lass dir die gutachterliche Stellungnahme erstellen und lies die Hinweise der Stiftung als PDF.
  4. Notiere die Frist für Einzelstipendium oder Kolleg und reiche den Antrag rechtzeitig online ein.

Passend dazu

Quellen: Hans-Böckler-Stiftung, Promotionsförderung (Abruf Oktober 2026); Hans-Böckler-Stiftung, Hinweise zum Antrag für Promotionskollegs (Stand 22.02.2024); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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