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Referendare in Zahlen 2026: Bezüge und Beihilfe im Ländervergleich

Anwärterbezüge, Beihilfesätze und pauschale Beihilfe im Ländervergleich: Welche Werte belegt sind und wo du vor einer Entscheidung nachprüfen solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Kurz beantwortet: Die Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst liegen nach den vorliegenden Besoldungstabellen für 2026 grob zwischen 1.708 und 1.869 Euro brutto im Monat, je nach Land und Eingangsamt. Die Beihilfe gilt im Regelfall mit 50 Prozent für Beamte ohne Kinder, Hessen weicht mit höheren Sätzen ab. Stand: Oktober 2026, Werte vorbehaltlich der Verkündung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anwärterbezüge unterscheiden sich je Land deutlich. Die Spanne der gesicherten Werte reicht von rund 1.708 bis rund 1.869 Euro brutto im Monat.
  • Viele Werte stammen aus Besoldungstabellen, die noch unter Vorbehalt der Verkündung stehen. Prüfe deshalb vor einer Entscheidung das Gesetzblatt deines Landes.
  • Die Beihilfe liegt im Regelfall bei 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Hessen gewährt höhere Sätze.
  • Ob eine pauschale Beihilfe angeboten wird, ist je Land verschieden und muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Für Lehramt und Rechtsreferendariat gelten teilweise unterschiedliche Regeln. Die Einstellungsunterlagen sind maßgeblich.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge in den Ländern?

Die Tabelle zeigt den Anwärtergrundbetrag im Eingangsamt A 13, wie er in den Besoldungstabellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geführt wird. Der Grundbetrag ist der Betrag vor Familienzuschlag und vor Abzügen. Für Grundschullehramt kann in einzelnen Ländern das Eingangsamt A 12 gelten. Das prüfst du mit dem Einstellungsbescheid.

LandAnwärtergrundbetrag A 13 (brutto, Euro im Monat)Gültig abQuellenstatus
Baden-Württemberg1.786,4601.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Bayern1.795,2101.10.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Berlin1.807,4701.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Brandenburgnicht gesichert01.01.2026nur Referentenentwurf
Bremen1.790,9701.04.2026dbb-Tabelle, vorläufig
Hamburgnicht gesichert01.04.2026nur Entwurf
Hessen1.868,9601.07.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Mecklenburg-Vorpommern1.772,8001.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Niedersachsen1.722,6601.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Nordrhein-Westfalen1.793,2801.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Rheinland-Pfalznicht gesichert01.04.2026nur Entwurf
Saarland1.707,8201.04.2026Amtsblatt Saarland, amtlich
Sachsennicht gesichert–Wert nicht abrufbar
Sachsen-Anhalt1.744,0001.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Schleswig-Holstein1.806,5301.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
Thüringen1.803,9201.04.2026Gesetzentwurf, vorbehaltlich

Die Werte stammen aus den Besoldungstabellen des dbb (Stand 2026) und für das Saarland aus dem Amtsblatt. Bei Werten mit Vorbehalt gilt die offizielle Verkündung im Landesgesetzblatt. Werte, die nur in einem Entwurf stehen, nennen wir nicht als Zahl.

Warum die Beihilfe je nach Land anders aussieht

Beihilfe richtet sich nach dem Dienstherrn. Für Landesbeamte gilt die Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes, die Details wie Sätze, Ausschlüsse und Antragswege festlegt. Der Regelsatz für Beamte auf Widerruf ohne Kinder beträgt 50 Prozent. In Hessen gilt laut Merkblatt zur HBeihVO ein Satz von 70 Prozent für ambulante und zahnärztliche Leistungen und 85 Prozent für stationäre Behandlung.

LandBeihilfesatz Anwärter (Regelfall ohne Kinder)Pauschale Beihilfe (laut Sekundärquellen)
Baden-Württemberg50 Prozentja
Bayern50 Prozentnein
Berlin50 Prozentja
Brandenburg50 Prozentja
Bremen50 Prozentja
Hamburg50 Prozentja
Hessen70 Prozent ambulant, 85 Prozent stationärnein
Mecklenburg-Vorpommern50 Prozentja
Niedersachsen50 Prozentja
Nordrhein-Westfalen50 Prozentnein
Rheinland-Pfalz50 Prozentnein
Saarland50 Prozentnein
Sachsen50 Prozent ohne Kind, 70 Prozent mit einem Kindunsicher
Sachsen-Anhalt50 Prozentja
Schleswig-Holstein50 Prozentnicht geklärt
Thüringen50 Prozentja

Die Angaben zur pauschalen Beihilfe stammen aus Sekundärquellen und sind nicht überall gesichert. Eine pauschale Beihilfe ist ein Modell für Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Der Dienstherr zahlt dann einen monatlichen Betrag statt der einzelnen Erstattung über Rechnungen. Ob das für dich in Frage kommt, entscheidet das Landesrecht.

Rechenbeispiel: Was bleibt von der Beihilfe übrig?

Annahme: Du bist ohne Kinder verbeamtet, deine Arztrechnung beläuft sich auf 400 Euro, und der Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Die Beihilfe übernimmt 200 Euro. Die übrigen 200 Euro musst du über einen Restkostentarif absichern oder selbst tragen. Bei einem Satz von 70 Prozent, wie er in Hessen für ambulante Leistungen gilt, blieben nur 120 Euro übrig.

Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent nach § 243 SGB V. Wer dort freiwillig versichert ist, zahlt den Beitrag aus dem Bruttoeinkommen, und der Zusatzbeitrag kommt hinzu. Durchschnittlich lag der Zusatzbeitrag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium).

Muss ich meine Anwärterbezüge netto kennen?

Für deine Planung ist vor allem der Brutto-Betrag wichtig, weil Steuern und Sozialabgaben je nach Familienstand und Steuerklasse unterschiedlich ausfallen. Eine eigene Berechnung der Lohnsteuer ist deshalb nicht zuverlässig. Für Netto-Beispiele nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de), der die Steuer korrekt berechnet.

So liest du die Tabelle richtig

Vergleiche nie nur den Grundbetrag. Familienzuschlag und weitere Zuschläge verändern die Summe, die am Ende auf deinem Konto landet. Die Stufen im Vorbereitungsdienst können sich zudem je nach Land unterscheiden. Vergleiche deshalb immer die Gesamtsumme aus deinem Bescheid und nicht nur die Zahl aus einer Tabelle.

Die Regeln richten sich nach dem Land, in dem du deinen Vorbereitungsdienst leistest, und nicht nach deinem Wohnort. Wenn du dich zwischen zwei Bundesländern entscheidest, lohnt sich deshalb der Blick auf beide Regelwerke, bevor du zusagst.

Häufige Fragen

Gelten die Anwärterbezüge für Rechtsreferendare und Lehramt gleich?

Nicht immer. Rechtsreferendare erhalten in manchen Ländern eine Unterhaltsbeihilfe statt Anwärterbezügen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare laut Verordnung seit April 2026 bei 1.585,17 Euro, zuzüglich Familienzuschlag. Die gültige Regel steht in der Verordnung deines Landes.

Was bedeutet der Vorbehalt bei den Werten?

Besoldungstabellen werden oft vor der offiziellen Verkündung veröffentlicht. Bis dahin können sich die Zahlen noch ändern. Wir nennen deshalb die Quelle und den Stand bei jedem Wert.

Wie bekomme ich die aktuelle Zahl für mein Land?

Am verlässlichsten ist das Gesetzblatt deines Landes oder die Auskunft der zuständigen Stelle. Dein Einstellungsbescheid nennt die Summe, die für dich gilt, und ist die wichtigste Grundlage für deine Planung.

Muss ich die Beihilfe selbst beantragen?

Ja, du reichst die Rechnungen bei der Beihilfestelle ein, sofern du nicht mit einer pauschalen Beihilfe arbeitest. Die Details zum Ablauf stehen im Ratgeber zur Beihilfe-Rechnung.

Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern bei der Krankenversicherung?

Ja. Die Beihilfesätze, die pauschale Beihilfe und die Regeln für Anwärtertarife unterscheiden sich. Die Grundlogik ist aber meist gleich: Beihilfe plus ein Restkostentarif oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deinen Einstellungsbescheid und notiere das Eingangsamt und den Grundbetrag.
  2. Prüfe bei der Beihilfestelle deines Landes den Beihilfesatz für deine Familiensituation.
  3. Kläre, ob für dich eine pauschale Beihilfe in Frage kommt, und welche Fristen dafür gelten.
  4. Vergleiche den Restkostentarif mit der freiwilligen GKV anhand der Bruttobezüge.

Passend dazu

Quellen: Amtsblatt des Saarlandes, Teil I Nr. 24 vom 25.06.2026 (Besoldung, Anlage VI), Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe NRW, Stand 01.04.2026, Merkblatt zur HBeihVO, Hessen, Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV, Stand 2026, dbb-Besoldungstabelle Niedersachsen, Stand 04/2026 (Gewerkschaftsdokument).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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