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Cusanuswerk und Villigst: Promotionsförderung im Vergleich

Cusanuswerk und Evangelisches Studienwerk Villigst fördern Promovierende mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Der Vergleich zeigt Konfession, Zulassung, Auswahl und Stipendienhöhe.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Wer promoviert und ein Begabtenförderungswerk mit konfessioneller Bindung sucht, stößt schnell auf das Cusanuswerk und das Evangelische Studienwerk Villigst. Beide fördern Promovierende, unterscheiden sich aber bei Voraussetzungen, Bewerbung und Stipendienhöhe. Dieser Ratgeber vergleicht beide Werke anhand ihrer Merkblätter.

Kurz beantwortet: Das Cusanuswerk fördert katholische, das Evangelische Studienwerk Villigst evangelische Promovierende. Beide setzen ein Promotionsvorhaben voraus, das Cusanuswerk verlangt Vollzeitpromotion. Das Merkblatt des Cusanuswerks vom 25. Juni 2026 nennt 1.650 Euro monatlich, der BMFTR-Höchstsatz laut Stand Oktober 2026 liegt bei 1.750 Euro. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Konfession ist eine harte Voraussetzung: Katholisch beim Cusanuswerk, evangelisch bei Villigst.
  • Keines der beiden Merkblätter nennt eine Altersgrenze.
  • Das Cusanuswerk zahlt unabhängig vom Einkommen der Eltern, Villigst nennt eine einkommensabhängige Förderung.
  • Die Merkblätter unterscheiden sich in Aufbau und Auswahl: Das Cusanuswerk arbeitet mit einem Online-Portal, Villigst mit schriftlicher Bewerbung und Gespräch.
  • Das Avicenna-Studienwerk bietet laut Liste der Universität Marburg Promotionsförderung an, seine Bedingungen sind hier aber nicht belegt.

Cusanuswerk: Voraussetzungen im Überblick

Das Cusanuswerk richtet sich an Promovierende in Vollzeit, deren Dissertationsvorhaben sich in der Anfangsphase befindet. Das Merkblatt vom 25. Juni 2026 nennt keine Altersgrenze und ermutigt ausdrücklich junge Mütter und Väter zur Bewerbung. Eine bestimmte Abschlussart oder Abschlussnote wird nicht verlangt.

  • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
  • Deutsche Staatsbürgerschaft, mit Ausnahmen für Bewerbende mit Deutschkenntnissen auf Niveau C1
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Liegt sie noch nicht vor, reicht eine Betreuungszusage, die Zulassung muss aber spätestens zum Stipendienantritt vorliegen.
  • Zeugnisse aller abgeschlossenen Studiengänge mit Noten, möglichst mit Transcript of Records
  • Falls die Dissertation auf einer Examensarbeit aufbaut, muss diese nachgereicht werden

Die Anmeldung erfolgt online, die Anmeldetermine stehen auf der Homepage des Werks. Unterlagen laden Bewerbende als PDF im Portal hoch. Weil die Freischaltung nach der Anmeldung einige Tage dauern kann, lohnt sich ein früher Start.

Evangelisches Studienwerk Villigst: Voraussetzungen im Überblick

Villigst verlangt einen zur Promotion berechtigenden Abschluss und die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Das Merkblatt ist undatiert, deshalb prüfe die aktuellen Angaben auf der Website des Werks, bevor du dich festlegst. Die Bewerbung umfasst mehrere Stufen.

  • Studium zügig absolviert, Abschlussnote mindestens „gut“ (im Fach Jura „vollbefriedigend“)
  • Ausländische Bewerbende benötigen eine Zulassung zur Promotion an einer Hochschule in Deutschland
  • Schriftliche Bewerbung mit Personalbogen, zwei Gutachten (eines von der Betreuung), Gliederung, Konzept und Zeitplan der Dissertation mit 10 bis 15 Seiten, zwei Lebensläufen und einer Kopie des Examenszeugnisses
  • Auswahlgespräch von etwa 30 Minuten an einigen Standorten in Deutschland

Das Merkblatt nennt Bewerbungsschlüsse am 15. Dezember für das Winter- und am 15. Juni für das Sommersemester. Da das Dokument undatiert ist, überprüfe diese Termine vor der Bewerbung. Als Förderung werden eine Forschungspauschale von 100 Euro monatlich, Reisekostenerstattung und ein Zuschlag für Kinder unter zwölf Jahren genannt. Eine Gesamtsumme nennen wir hier nicht, weil das Merkblatt keinen Stand ausweist.

Vergleich auf einen Blick

MerkmalCusanuswerk (Merkblatt vom 25.06.2026)Villigst (Merkblatt, undatiert)
KonfessionKatholische KircheEvangelische Kirche
AltersgrenzeIm Merkblatt nicht genanntIm Merkblatt nicht genannt
Einkommen der ElternUnabhängigEinkommensabhängig
VollzeitVorausgesetztNicht ausdrücklich genannt
Zulassung zur PromotionBis zum Stipendienantritt nachzuweisen, Betreuungszusage reicht vorherFür ausländische Bewerbende erforderlich
Grundstipendium1.650 Euro monatlich laut Merkblatt, BMFTR-Höchstsatz laut Stand Oktober 2026: 1.750 EuroIm Merkblatt genannt, hier nicht als Zahl angegeben
Forschungskostenpauschale100 Euro monatlich100 Euro monatlich
Kinderzulage155 Euro für das erste Kind, 50 Euro für jedes weitereZuschlag für Kinder unter zwölf Jahren, Betrag nicht genannt
AbschlussnoteKeine bestimmte Note verlangtMindestens „gut“
AuswahlOnline-Portal mit PDF-UnterlagenSchriftliche Bewerbung und Gespräch von etwa 30 Minuten

Die Angaben stammen aus dem Merkblatt des Cusanuswerks und aus dem Merkblatt des Evangelischen Studienwerks Villigst. Die Sätze der Heinrich-Böll-Stiftung zu den BMFTR-Stipendien sind hier nachlesbar.

Die Tabelle gibt nur wieder, was in den Merkblättern steht. Abweichungen zum aktuellen Stand sind möglich, deshalb prüfe jede Zeile vor der Bewerbung.

Avicenna-Studienwerk: Nur am Rand

Das Avicenna-Studienwerk ist in diesem Vergleich nicht mit einem Merkblatt belegt. Die Liste der Universität Marburg führt es mit Zielgruppe muslimische Studierende und Promovierende und mit Promotionsförderung auf. Bedingungen, Fristen und Höhe sind hier deshalb nicht enthalten. Maßgeblich ist die Auskunft des Werks selbst. Einen Überblick über alle Werke und deren Ausrichtung findest du im Ratgeber Begabtenförderungswerke für Promovierende, dort steht auch die Liste mit allen Werken.

Was passt zu wem?

Ein konfessionelles Werk passt nur, wenn du die vorgeschriebene Zugehörigkeit nachweisen kannst. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann das Werk nicht nutzen, unabhängig von Noten oder Vorhaben. Die Unterschiede zeigen sich vor allem bei Zulassung, Auswahlverfahren und der Frage, ob das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt. Bevor du dich entscheidest, schreibe deine Pflichtangaben auf: Konfession, Stand der Zulassung, Vollzeit und Abschlussnote. Mit dieser Liste lässt sich jedes Merkblatt schnell prüfen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Altersgrenze?

Weder das Cusanuswerk noch Villigst nennen in den Merkblättern eine Altersgrenze. Das Cusanuswerk ermutigt sogar ausdrücklich junge Mütter und Väter, sich zu bewerben. Wichtig bleibt die Vollzeitpromotion beim Cusanuswerk.

Reicht eine Betreuungszusage?

Beim Cusanuswerk reicht sie, wenn die Zulassung zur Promotion noch nicht vorliegt. Sie muss aber spätestens zum Stipendienantritt nachgewiesen werden. Bei Villigst gilt diese Regel für ausländische Bewerbende laut Merkblatt ausdrücklich nur mit Zulassung.

Ist das Stipendium steuerfrei?

Das hängt von den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG ab, also davon, ob die Förderung aus öffentlichen Mitteln stammt, der Forschung dient und den erforderlichen Betrag nicht übersteigt. Ob das Stipendium eines bestimmten Werks befreit ist, klärst du am besten mit dem Werk. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Steuern auf das Promotionsstipendium.

Wie aktuell sind die Angaben?

Das Cusanuswerk-Merkblatt ist vom 25. Juni 2026. Das Villigst-Dokument ist undatiert. Bewerbungsfristen und Sätze können sich ändern, deshalb gilt immer der Stand auf der Website des jeweiligen Werks. Plane Zuschläge und Pauschalen erst ein, wenn sie dort bestätigt sind.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du die Konfessionszugehörigkeit nachweisen kannst.
  2. Kläre die Zulassung zur Promotion oder die nötige Betreuungszusage.
  3. Stelle Zeugnisse und Gutachten früh zusammen, bei Villigst zusätzlich Konzept und Zeitplan der Dissertation.
  4. Melde dich im Portal des Cusanuswerks rechtzeitig an, weil die Freischaltung einige Tage dauern kann.
  5. Lege Nachweise zu Konfession und Abschluss bereit, bevor du mit dem Antrag beginnst.

Passend dazu

Quellen: Cusanuswerk: Merkblatt klassische Promotionsförderung, Stand 25.06.2026; Evangelisches Studienwerk Villigst: Promotionsförderung (undatiert); Universität Marburg: Liste der Begabtenförderungswerke (undatiert); Heinrich-Böll-Stiftung: Stipendienhöhe, Stand Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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