Viele Studiengänge, vor allem an Hochschulen mit Praxisbezug, sehen ein Praxissemester vor. Dann stellt sich schnell die Frage, ob du während dieser Zeit weiter studentisch krankenversichert bist, ob das Praktikum versicherungsfrei ist und ob es einen Unfallschutz gibt. Dieser Ratgeber ordnet die Fälle nach den Angaben einer Hochschule und zeigt, wo du bei der Krankenkasse nachfragen solltest.
Kurz beantwortet: Im Praxissemester hängt die Krankenversicherung von der Art des Praktikums ab. Ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum lässt ordentlich Studierende nach den Angaben einer Hochschule versicherungsfrei, unabhängig von Dauer, Stundenzahl und Entgelt. Vor- und Nachpraktika begründen dagegen eine Versicherungspflicht. Ob die studentische Krankenversicherung weiterläuft, klärt deine Kasse. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist, ob das Praktikum als Zwischenpraktikum, Vorpraktikum oder Nachpraktikum in deiner Ordnung steht.
- Nach den Angaben einer bayerischen Hochschule sind ordentlich Studierende beim vorgeschriebenen Zwischenpraktikum versicherungsfrei, unabhängig vom Entgelt.
- Vor- und Nachpraktika können eine Versicherungspflicht auslösen.
- Zur studentischen Krankenversicherung selbst sagt das Merkblatt nichts. Frag deine Kasse, ob sie während des Praktikums weiterläuft.
- Der Unfallschutz im Ausland ist nur bei einer Entsendung gegeben. Für eigene Vorsorge gibt es eine Empfehlung zur Haftpflicht.
Was ist ein Praxissemester und welche Formen gibt es?
Ein Praxissemester ist ein Studienabschnitt mit Praxisbezug, der in der Studien- oder Prüfungsordnung der Hochschule festgelegt ist. Die Bezeichnungen variieren. Häufig begegnet dir das Zwischenpraktikum, also ein Praktikum während des Studiums, sowie das Vor- oder Nachpraktikum vor oder nach dem Studium. Maßgeblich ist, was deine Ordnung vorschreibt.
Für die Krankenversicherung macht diese Einordnung einen großen Unterschied. Deshalb solltest du als Erstes deine Studien- oder Prüfungsordnung lesen und prüfen, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum genannt wird. Das Merkblatt einer Hochschule, das für diesen Ratgeber ausgewertet wurde, stammt aus dem Freistaat Bayern und bezieht sich auf das dortige Landesrecht. Andere Länder können abweichende Regeln haben.
Wie wirkt sich die Art des Praktikums auf die Versicherung aus?
Die folgende Übersicht fasst die Aussagen des Merkblatts zusammen. Sie ersetzt keine Auskunft deiner Kasse und keine Prüfung deiner eigenen Ordnung.
| Art des Praktikums | Krankenversicherung laut Hochschule | Was du zusätzlich klären solltest |
|---|---|---|
| Zwischenpraktikum, in der Ordnung vorgeschrieben | Ordentlich Studierende sind versicherungsfrei. Dauer, Wochenstunden und Entgelt spielen keine Rolle. | Ob die studentische Krankenversicherung während der Zeit weiterläuft, bei der Kasse erfragen |
| Vorpraktikum, in der Ordnung vorgeschrieben | Versicherungspflicht in der Krankenversicherung | Art der Pflicht und Beitrag mit der Kasse abstimmen |
| Nachpraktikum, in der Ordnung vorgeschrieben | Versicherungspflicht in der Krankenversicherung | Übergang zum Studienende und zur weiteren Absicherung klären |
Das Merkblatt sagt ausdrücklich, dass es keinen Unterschied zwischen einem Praktikum mit und ohne Entgelt macht, wenn es sich um das vorgeschriebene Zwischenpraktikum handelt. Die studentische Krankenversicherung selbst wird im Merkblatt nicht behandelt. Wie sie während des Praktikums weiterläuft, musst du deshalb bei deiner Kasse erfragen.
Was bedeutet das für die studentische Krankenversicherung?
Die Versicherungspflicht als Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ist an die Studierendenstellung geknüpft. Für die Beschäftigung als Praktikant gelten eigene Regeln, wobei das Gesetz der Studierendenpflicht den Vorrang vor der Praktikantenpflicht einräumt (§ 5 Abs. 7 SGB V). Das Merkblatt verweist auf die Versicherungsfreiheit für ordentlich Studierende im Zwischenpraktikum, sagt aber nicht, wie sich die KVdS-Mitgliedschaft in dieser Zeit verhält. Eine konkrete Auskunft bekommst du von der Kasse, die deine Mitgliedschaft führt.
Zum Vergleich: Die studentische Krankenversicherung kostete 2026 rechnerisch rund 112 Euro im Monat ohne Pflegeversicherung (Annahme: Bemessung 855 Euro, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent). Wenn du während des Praktikums keinen Beitrag über die Kasse zahlst, ist die Auskunft besonders wichtig. Das Thema Beitrag und Mitgliedschaft vertiefen wir im Beitrag Studentische Krankenversicherung 2026: Was sie kostet.
Was gilt beim Unfallschutz im Praktikum?
Im Inland sind Studierende bei einem Arbeitsunfall kraft Gesetzes über den zuständigen Unfallversicherungsträger versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Im Ausland besteht dieser Schutz nach dem Merkblatt nur bei einer Entsendung. Arbeitest du für ein ausländisches Unternehmen ohne inländisches Beschäftigungsverhältnis, fehlt der Schutz, und du musst selbst vorsorgen.
Das Merkblatt empfiehlt außerdem eine Haftpflichtversicherung, sofern du keine hast oder deine Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Prüfe deshalb, ob deine bestehende Haftpflicht auch bei einem Praktikum gilt.
Wann wird ein Werkstudentenjob relevant?
Wenn du neben dem Studium arbeitest, greift in der Regel die Werkstudentenregel. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben vom 23. November 2016 sind Studierende bis 20 Stunden pro Woche in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das Rundschreiben stammt aus dem Jahr 2016, spätere Fassungen sind nicht ausgewertet. Die Regel gilt unabhängig von der Höhe des Entgelts. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Für die vorlesungsfreie Zeit gilt eine Sonderregel, die entfällt, wenn du mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden arbeitest. Mehr zum Thema Nebenjob findest du in unserem Beitrag zum Nebenjob im Studium.
Häufige Fragen
Ist ein Praxissemester immer versicherungsfrei?
Nein. Nach dem Merkblatt gilt die Versicherungsfreiheit für ordentlich Studierende nur beim vorgeschriebenen Zwischenpraktikum. Vor- und Nachpraktika begründen eine Versicherungspflicht. Entscheidend ist deine Ordnung, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Spielt die Bezahlung im Praktikum eine Rolle?
Beim vorgeschriebenen Zwischenpraktikum macht das Merkblatt keinen Unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten Praktika. Anders kann es beim Vor- und Nachpraktikum aussehen, weil dort die Versicherungspflicht greift. Dazu solltest du mit der Kasse sprechen.
Bin ich im Ausland während des Praktikums unfallversichert?
Nur bei einer Entsendung im Sinne des Sozialgesetzbuchs (§ 4 SGB IV). Bei einem ausländischen Unternehmen ohne inländisches Beschäftigungsverhältnis fehlt der Schutz. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen. Vergleiche die Bedingungen genau.
Wer entscheidet im Zweifel über die Versicherung?
Für die Mitgliedschaft ist deine Krankenkasse zuständig, für die Anerkennung des Praktikums deine Hochschule und ihre Ordnung. Lass dir die Auskünfte schriftlich geben, damit du sie später belegen kannst.
Bewahre die Prüfungsordnung, den Praktikumsvertrag und die schriftliche Auskunft deiner Kasse gemeinsam auf. Diese Unterlagen helfen dir, wenn später Fragen zur Versicherung auftauchen, etwa bei einem Arztbesuch oder einer Beitragsanfrage.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Studien- oder Prüfungsordnung und ordne dein Praktikum als Zwischen-, Vor- oder Nachpraktikum ein.
- Prüfe deinen Praktikumsvertrag auf Zeitraum, Ort und Arbeitgeber, vor allem bei Praktika im Ausland.
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie deine Mitgliedschaft während des Praktikums geführt wird.
- Kläre den Unfall- und Haftpflichtschutz für den Einsatzort, bevor du anfängst.
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Quellen: Merkblatt Versicherung im Praxissemester, Hochschule (Bezug BayMBl. Nr. 60 vom 24. Januar 2023, ohne Datum); Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studierenden und Praktikanten (23. November 2016); § 2 SGB VII, Versicherte Personen (geltende Fassung); § 5 SGB V (geltende Fassung).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.